Erschienen in:
01.03.2013 | Chirurgie und Recht
Medizinrechtliche Aspekte von Tumorboards
verfasst von:
J. Haier, K.O. Bergmann
Erschienen in:
Die Chirurgie
|
Ausgabe 3/2013
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Zusammenfassung
Die Vorstellung onkologischer Patienten in Tumorboards hat sich weitgehend zum medizinischen Standard entwickelt. Aus der notwendigen Einhaltung des medizinischen Standards kann eine Verpflichtung zur Vorstellung abgeleitet werden, wenn die Komplexität eines Falles von einem einzelnen behandelnden Arzt nicht allein umfassend vertreten werden kann. Die Organisation von Tumorboards muss so gestaltet sein, dass die Strukturen und Fachkompetenzen eine adäquate konsiliarische Tätigkeit der vertretenen Fachrichtungen gewährleisten. Tumorboardteilnehmer werden durch die Teilnahme nicht automatisch zu Mitbehandlern, haben daher keine Garantenstellung, unterliegen aber den Sorgfaltspflichten eines Konsiliararztes. Tumorboardbeschlüsse haben Empfehlungscharakter, sind nicht im rechtlichen Sinne verbindlich und entheben den behandelnden Arzt nicht von der Pflicht zur kritischen Prüfung dieser Empfehlungen vor deren Umsetzung. Andererseits muss der Behandler eine Nichtbeachtung der Beschlüsse auf der Basis medizinischer Sorgfaltspflicht begründen können. An die Dokumentation von Tumorboards sind dieselben Anforderungen wie bei jeder anderen Konsiliartätigkeit zu stellen.