Erschienen in:
01.05.2012 | Leitthema
Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich
Wirkungen und Nebenwirkungen
verfasst von:
R. Jahn, S. Schillo, J. Wasem
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 5/2012
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Zusammenfassung
Zahlreiche Gesundheitssysteme haben den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern bei einem Verbot risikoäquivalenter Prämien eingeführt. Um Anreize zur Risikoselektion zu vermeiden und nachhaltige Anreize für die Versorgung chronisch Kranker zu schaffen, ist ein Risikostrukturausgleich (RSA) erforderlich, der die finanziellen Wirkungen unterschiedlicher Versichertenstrukturen der einzelnen Krankenversicherer ausgleicht. Dem internationalen Stand der Gesundheitsökonomie entsprechend, werden die Risikostrukturen in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung seit 2009 außer über demografische Merkmale auch über den Gesundheitszustand (gemessen mithilfe von Diagnosen und Arzneimittelverordnungen) erfasst. In nichtwettbewerblichen Gesundheitssystemen werden teilweise ähnliche Allokationsmechanismen, etwa zur regionalen Ressourcenverteilung, eingesetzt. Die Daten des ersten Jahres der Morbiditätsorientierung des Risikostrukturausgleichs zeigen eine wesentliche Verbesserung seiner Zielgenauigkeit gegenüber dem alten, demografischen RSA: Der Alt-RSA (ohne Risikopool) weist für 2009 ein R2 von 5,8%, einen Cumming’s Prediction Measure (CPM) von 10,4% und einen mittleren absoluten Prognosefehler (MAPE) von 2226 Euro auf; demgegenüber betragen die Kennziffern beim Morbi-RSA (ohne Krankengeld): R2 20,2%, CPM 22,5% und MAPE 1817 Euro. Damit der Kassenwettbewerb funktional zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung beitragen kann, muss der Gesetzgeber den Krankenkassen allerdings zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten einräumen.