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Erschienen in: Der Anaesthesist 2/2014

01.02.2014 | Leitthema

Patientenrechtegesetz

Konsequenzen für die ärztliche Heilbehandlung

verfasst von: Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer

Erschienen in: Die Anaesthesiologie | Ausgabe 2/2014

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Zusammenfassung

Mit der Begründung, dass das durch zahllose Einzelentscheidungen geprägte Behandlungs- und Arzthaftungsrecht mangelnde Transparenz und Verlässlichkeit aufweise, wurde dieses 2013 in Form des Patientenrechtegesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifiziert. Durch Klarheit und „Rechtstransparenz“ sollten die „bereits heute bestehenden umfangreichen Rechte der Patientinnen und Patienten“ gestärkt und in ihrer tatsächlichen „Durchsetzung“ verbessert werden. Dass diese Zielsetzung mit den neuen Gesetzesbestimmungen erreicht wird, darf bezweifelt werden. Statt mehr Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit besteht nun in vielen Punkten erheblicher Auslegungsbedarf, der Gerichte und Rechtsanwälte über Jahre beschäftigen wird. Darüber hinaus ist eine weitere Bürokratisierung der Medizin mit dem Zwang der Erfüllung neuer Formalitäten in Klinik und Praxis festzustellen. Nachstehend werden die wichtigsten Bestimmungen für den Arzt dargestellt und erläutert. Aus Raumgründen und im Hinblick auf die Leserschaft wird hierbei auf eine subtile rechtliche Analyse der Vorschriften verzichtet.
Fußnoten
1
Steffen, MedR 2002, 190.
 
2
Vgl. dazu Katzenmeier, NJW 2013, 822.
 
3
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten A, S. 1.
 
4
Laufs, in: Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 5 Rdnr. 9.
 
5
„Kodifikation ohne Zugewinn“, „Ertrag denkbar bescheiden“, „Große Enttäuschung“, „Ansammlung von Allgemeinplätzen und Altbekanntem“, „Juristisch keine wesentlichen Neuerungen“ (s. Katzenmeier).
 
6
BGH NJW 1994, 1597, 1598.
 
7
BGH GesR 2008, 361.
 
8
Taupitz, NJW 1992, 712, 718.
 
9
Niemand ist gehalten, sich selbst anzuklagen (zu beschuldigen).
 
10
Geppert, DAR 1981, 305.
 
11
BVerfG NJW 1981, 1431.
 
12
In diesem Sinne auch BT-Drucks. 17/11710, S. 38.
 
13
BGH NJW 2010, 2963, 2967; NStZ 2011, 274, 276.
 
14
BT-Drucksache 17/11710, S. 39.
 
15
Siehe z. B. LG Heidelberg, MedR 2012, 139.
 
16
NStZ 1996, 34; BGH GesR 2007, 311, 314.
 
17
BGH NStZ 1996, 34 mit Anm. Ulsenheimer, S. 132 ff.
 
18
BGH JZ 2000, 901.
 
19
BGH JZ 2000, 901.
 
20
BGH VersR 2003, 1443.
 
21
BGH, VersR 2003, S. 1443.
 
22
NJW 2007, 217.
 
23
Spickhoff, ZRP 2012, 68.
 
24
OLG München, Beschluss vom 24.06.2010 – 1 U 2464/10.
 
Metadaten
Titel
Patientenrechtegesetz
Konsequenzen für die ärztliche Heilbehandlung
verfasst von
Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer
Publikationsdatum
01.02.2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Die Anaesthesiologie / Ausgabe 2/2014
Print ISSN: 2731-6858
Elektronische ISSN: 2731-6866
DOI
https://doi.org/10.1007/s00101-013-2263-x

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