03.05.2024 | Patientenverfügung | Konsensuspapiere
Patientenverfügungen und psychische Erkrankung – eine Praxisempfehlung der Kommission Ethik und Recht der DGPPN
verfasst von:
Prof. Dr. phil. Dipl.-Phys. Sabine Müller, Dr. Jakov Gather, Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Prof. Dr. Tanja Henking, LL.M., Mag. iur. Matthias Koller, Prof. Dr. Henning Saß, Prof. Dr. Tilman Steinert, Prof. Dr. Thomas Pollmächer
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 9/2024
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Zusammenfassung
Hintergrund
Seit der Schaffung rechtlicher Vorgaben für Patientenverfügungen durch den Gesetzgeber im Jahr 2009 wird über spezielle Aspekte der Anwendung bei der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen diskutiert. Trotz der gesetzlichen Regelungen sind viele Fragen zur Anwendung und Gültigkeit von Patientenverfügungen nicht abschließend geklärt, und teilweise besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Ziel der Arbeit
Wichtige Fragen zum Umgang mit psychiatrischen Patientenverfügungen im praktischen Alltag sollen praxisnah beantwortet werden.
Ergebnisse
Die vorliegende Stellungnahme beantwortet unter anderem die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Patient eine Unterbringung und Behandlung vorausschauend ablehnen bzw. ihr zustimmen kann, insbesondere wie mit Patientenverfügungen, deren Umsetzung auch die Rechte Dritter berühren würde, umzugehen ist. Die DGPPN hat diese und weitere Fragen in der vorliegenden Handreichung bearbeitet und durch praktische Hinweise zur Erstellung von Patientenverfügungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und zum Umgang mit psychiatrischen Patientenverfügungen ergänzt.
Diskussion
Die DGPPN hat eine Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit erarbeitet und zusammen mit ausführlichen Erläuterungen auf ihrer Website veröffentlicht. Mithilfe dieser Patientenverfügung können Menschen über ihre Behandlung in Phasen der Einwilligungsunfähigkeit im Rahmen einer psychischen Krise oder Erkrankung entscheiden.