Erschienen in:
11.08.2021 | Pflege | Leitthema
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COVID-19-Sterbefälle bei Bewohnern vollstationärer Pflegeeinrichtungen in München – Todesursachen und Sterbeorte
verfasst von:
PD Dr. med. habil. Sabine Gleich, Verena Turlik, Susann Schmidt, Doris Wohlrab
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 9/2021
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die neue Infektionskrankheit COVID-19 trat erstmalig im Dezember 2019 in China auf. Eine systematische Auswertung von Todesbescheinigungen COVID-19-assoziierter Sterbefälle bei Bewohnern vollstationärer Pflegeeinrichtungen wurde bis dato nicht vorgestellt.
Methode
Es wurden die Todesbescheinigungen aller Sterbefälle in München im Sterbezeitraum vom 01.03.–31.07.2020 analysiert. Als Einschlusskriterien wurde vorab die Angabe von „Corona, COVID-19, SARS-CoV-2“ in den Todesbescheinigungen festgelegt. Es erfolgte eine standardisierte, anonymisierte Dateneingabe. Die erhobenen Daten wurden deskriptiv ausgewertet.
Ergebnisse
Im Untersuchungszeitraum verstarben insgesamt 5840 Personen, 281 (4,8 %) an einer gesicherten COVID-19-Erkrankung. 72 Sterbefälle betrafen Bewohner Münchner Pflegeeinrichtungen. Bei diesen waren häufigste Todesursachen respiratorische Insuffizienz (54 Fälle) und Multiorganversagen (9 Fälle). In den Todesbescheinigungen waren durchschnittlich 2 Vorerkrankungen angegeben worden, das durchschnittliche Sterbealter betrug 88 Jahre. Alle Heimbewohner waren im Zusammenhang mit nosokomialen COVID-19-Ausbrüchen verstorben, von denen ein Drittel der Einrichtungen betroffen war. Die überwiegende Zahl dieser Heime verfügte zu diesem Zeitpunkt über keinen COVID-19-Hygieneplan.
Diskussion
Ein Viertel der Münchner COVID-19-Sterbefälle trat im Rahmen nosokomialer Ausbrüche bei hochbetagten, chronisch kranken Bewohnern von Pflegeeinrichtungen auf. Es ergaben sich Hinweise auf eine nicht adäquate Risikoeinschätzung und unzureichendes Hygienemanagement. Es müssen nach Auffassung der Autoren die entsprechenden Strukturen für ein adäquates Hygienemanagement geschaffen und eine Hygieneverordnung erlassen werden, in der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Einrichtungsbetreiber festgelegt sind.