Erschienen in:
21.08.2019 | Pflege | Leitthema
Terminservice- und Versorgungsgesetz
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
verfasst von:
Prof. Dr. iur. M. Müller
Erschienen in:
Die MKG-Chirurgie
|
Ausgabe 3/2019
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Im Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung, das Terminservice- und Versorgungsgesetz, beschlossen. Anspruch des Gesetzgebers war es, die Patientenversorgung „gerechter“ zu machen. Diese „Gerechtigkeit“ drückt sich nach Äußerungen des Bundesgesundheitsministers insbesondere dadurch aus, dass künftig eine schnellere Terminvergabe für gesetzlich versicherte Patienten gewährleistet sein soll. Umsetzen will dies der Gesetzgeber durch eine Verpflichtung der Ärzte, mehr Sprechstunden anzubieten, und durch eine zusätzliche Vergütung für die Vermittlung von Terminen.