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Erschienen in: HNO 2/2024

Open Access 23.01.2024 | Schwindel | CME

„Schwierige“ Patient:innen – Vestibularisdiagnostik unter erschwerten Bedingungen: Teil 2

Schwierige Aspekte der apparativen Vestibularisprüfung

verfasst von: Prof. Dr. med. Julia Dlugaiczyk

Erschienen in: HNO | Ausgabe 2/2024

zum CME-Kurs

Zusammenfassung

Patient:innen mit dem Leitsymptom „Schwindel“ stellen häufig eine diagnostische Herausforderung für die betreuenden Hals-Nasen-Ohren-Ärzt:innen dar. Während im ersten Teil dieser Fortbildungsreihe der Fokus auf der Anamnese und klinisch-neurootologischen Untersuchung lag, behandelt der vorliegende zweite Teil wichtige Aspekte der „schwierigen“ apparativen Vestibularisprüfung, insbesondere: Indikationsstellung, Lösungsansätze bei eingeschränkter Kooperationsfähigkeit der Patient:innen, Auswahl der vestibulären Tests in Abhängigkeit von Komorbiditäten, Interpretation von diskrepanten Befunden aus einzelnen Teiluntersuchungen. Des Weiteren wird dargelegt, welche Schlussfolgerungen aus einer normwertigen Vestibularisprüfung gezogen werden können (und welche nicht) und wie dieses Ergebnis den Patient:innen erläutert werden kann.
Hinweise

Wissenschaftliche Leitung

C.-J. Busch, Greifswald
M. Canis, München
B. Hofauer, Innsbruck
T. Hoffmann, Ulm
P. Mir-Salim, Berlin
B. Olzowy, Landsberg
S. Strieth, Bonn
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Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Abkürzungen
BPLS
Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel
c
Zervikal
GLP
Geschwindigkeit der langsamen Phase
HIMPs
„Head impulses“
o
Okulär
PPPD
„Persistent postural perceptual dizziness“
PROMs
„Patient-related outcome measures“
SHIMPs
„Suppression of head impulses“
SVV
Subjektive visuelle Vertikale
VEMPs
„Vestibular evoked myogenic potentials“
vHIT
Video-Kopfimpulstest
VIN
Vibrationsinduzierter Nystagmus
VOG
Videookulographie
VOR
Vestibulookulärer Reflex

Lernziele

Nach Absolvieren dieser Fortbildungseinheit …
  • können Sie mindestens 3 Indikationen für die apparative Vestibularisdiagnostik benennen,
  • sind Sie in der Lage, verschiedene Techniken anzuwenden, um die Kooperation Ihrer Patient:innen während der Untersuchungen zu verbessern,
  • können Sie die Teiluntersuchungen einer apparativen Vestibularisprüfung in Abhängigkeit von den Komorbiditäten der Patient:innen auswählen,
  • kennen Sie mögliche Ursachen für diskordante Befunde zwischen einzelnen vestibulären Tests,
  • können Sie Ihren Patient:innen den Stellenwert von normwertigen Befunden der Vestibularisprüfung erläutern.

Hinführung zum Thema

Nachdem in Teil 1 dieser CME-Fortbildungsreihe zusammen mit den „schwierigen“ Schwindelpatient:innen die Anamneseerhebung und klinisch-neurootologische Untersuchung gemeistert wurde [1], wartet mit der apparativen Vestibularisprüfung schon die nächste Herausforderung. Durchführung, Auswertung und Befundbesprechung sind häufig mit einem Gefühl der Frustration und Verzweiflung verbunden, sowohl aufseiten des Untersuchers („Jetzt lassen Sie doch mal die Augen auf.“) als auch aufseiten des Untersuchten („Jetzt haben Sie auch wieder nichts gefunden.“). Das muss nicht so sein! Der vorliegende Teil der Fortbildungsreihe behandelt schwierige Aspekte der apparativen Vestibularisdiagnostik im nichtakuten Setting. Wie bereits im ersten Teil geht es hier nicht um eine Sammlung von „Tipps und Tricks“ oder Patentlösungen, sondern um Anregungen aus der Praxis für die Praxis.
Im Folgenden werden die Begriffe „Vestibularisdiagnostik“ und „apparative Vestibularisdiagnostik“ synonym verwendet. Eine Auswahl praxisrelevanter Übersichtsarbeiten zu diesem Thema findet sich in Tab. 1. Dabei sei insbesondere auf die informativen Gegenüberstellungen einzelner vestibulärer Testverfahren in Tab. 1 der Arbeit von Zuniga und Adams [2] und in Tab. 3 der Arbeit von Walther [3] hingewiesen.
Tab. 1
Übersichtsarbeiten zur apparativen Vestibularisprüfung im nichtakuten Setting
Vestibuläre Untersuchungsmethode
Referenzen
Allgemeine Übersichtsarbeiten
[2, 3, 4, 5, 6, 7]
Video-Kopfimpulstest (vHIT)
[8, 9, 10]
Vestibulär evozierte myogene Potenziale (VEMP)
[11, 12, 13]
Vibrationsinduzierter Nystagmus (VIN)
[12, 14, 15, 16]

Indikationsstellung

Bevor es um die schwierigen Aspekte der Vestibularisdiagnostik im Detail geht, lohnt sich eine Betrachtung der Fragen, was diese Untersuchungstechniken leisten können und wo ihre Grenzen liegen. Die Vestibularisdiagnostik sollte nicht als eine Screening-Untersuchung zur Suche peripher- und/oder zentral-vestibulärer Störungen verwendet werden, sondern sie sollte immer mit einer konkreten Fragestellung verknüpft sein [2]. Vor jeder Diagnostik sollten sich die indizierenden Ärzt:innen die folgenden Fragen stellen:
  • Welche konkrete Frage soll mit der Untersuchung beantwortet werden?
  • Welche Untersuchung ist hierfür am besten geeignet?
  • Ändert sich durch das Ergebnis der Untersuchung die Diagnose oder die geplante Therapie?

Was kann Vestibularisdiagnostik?

Die apparative Vestibularisdiagnostik ermöglicht folgende Aussagen über eine vestibuläre Störung [2]:
  • Lokalisation,
  • Quantifizierung des Ausmaßes eines vestibulären Defizits,
  • Beurteilung der Kompensation eines vestibulären Defizits,
  • Beurteilung der Integrität der vestibulookulären und -spinalen Bahnen.
Aussagen zur Lokalisation können z. B. sein: peripher vs. zentral, rechts vs. links oder die Zuordnung zu den einzelnen Rezeptorsubtypen (Bogengänge, Otolithenorgane). Hinsichtlich der Quantifizierung des Ausmaßes eines vestibulären Defizits eignen sich z. B. Befunde wie eine Gain-Reduktion im Video-Kopfimpulstest (vHIT) oder die Asymmetrie-Ratio bei den vestibulär evozierten myogenen Potenzialen (VEMP). Zur Beurteilung der Kompensation eines vestibulären Defizits kann das Vorhandensein eines Spontan‑, Provokations- und/oder Lagenystagmus als Zeichen einer unkompensierten Störung im Bereich der Bogengänge dienen. Die Verkippung der subjektiven visuellen Vertikalen (SVV) kann Zeichen einer unkompensierten Störung der Otolithenorgane bzw. -bahnen sein. Eine Beurteilung der Integrität der vestibulookulären Bahnen kann z. B. mit dem vHIT oder der Videookulographie (VOG) erfolgen, und für die vestibulospinalen Bahnen eignet sich z. B. die Posturographie.

Was kann Vestibularisdiagnostik nicht?

  • Vestibuläre Diagnosen stellen,
  • Krankheitsempfinden, Einschränkungen im Alltag und Einfluss auf die Lebensqualität erfassen.
Die Vestibularisdiagnostik ist keine „Juke Box“, in die man oben Befunde eingibt und aus der unten eine Diagnose herauskommt [2, 17]. Die Diagnose vestibulärer Störungen entsteht immer aus der Synthese von Anamnese, klinisch-neurootologischer Untersuchung und ggf. apparativer Vestibularisdiagnostik, wobei der prädiktive Wert der Anamnese bei bis zu 80 % liegt [2] (s. auch Teil 1 der Fortbildungsreihe). Des Weiteren kann die apparative Vestibularisdiagnostik nicht das subjektive Krankheitsempfinden, die resultierenden Einschränkungen im Alltag und den Einfluss der Schwindelbeschwerden auf die Lebensqualität der Patient:innen erfassen. Die Anamnese sowie Fragebögen zur Lebensqualität und zur patient:innenzentrierten Ergebnisbewertung (PROMs, „patient-related outcome measures“) stellen hier geeignete Werkzeuge dar [18, 19]. Weitere Details finden sich in Teil 1 („Herausforderung 5“) [1].
Merke
Vestibuläre Erkrankungen werden immer in der Gesamtschau von Anamnese, klinisch-neurootologischer Untersuchung und ggf. apparativer Vestibularisprüfung diagnostiziert.

Eingeschränkte Kooperation der Patient:innen

Maßnahmen zur Förderung der Kooperation

„Nun lassen Sie doch mal die Augen auf!“ Hand aufs Herz: Ist Ihnen dieser Satz auch schon mal in einem unbedachten Moment herausgerutscht? Das Dilemma ist offensichtlich. Die meisten apparativen vestibulären Tests basieren auf einer Aufzeichnung von Augenbewegungen zur Untersuchung des vestibulookulären Reflexes (VOR), z. B. VOG, Kalorik, Drehstuhlpendelung, vHIT [2]. Nur ist dieser Zusammenhang den meisten der Patient:innen nicht bewusst: Aus ihrer Perspektive sind die Untersuchungen oft unangenehm, sie provozieren Übelkeit und lösen teils den gleichen Schwindel aus, den sie von invalidisierenden Attacken kennen. Der reflektorische Augenschluss ist daher eher ein Ausdruck von Angst und Stress als von mangelnder Kooperation.
Daher ist es essenziell, den Patient:innen vor der Untersuchung die zugrunde liegende Physiologie in einfachen Worten zu erklären und die zentrale Bedeutung ihrer Mitarbeit zu betonen, z. B. „Ihre Augen sind für mich das Fenster zu Ihrem Gleichgewichtsorgan. Ich kann Ihr Innenohr nicht sehen, weil es tief im Knochen der Schädelbasis liegt. Ihre Augenbewegungen erlauben es mir aber, einen Einblick in die Funktion Ihres Gleichgewichtssystems zu gewinnen. Deshalb ist es für mich ganz wichtig, dass Sie versuchen, die Augen eine Minute lang offen zu halten. Schaffen Sie das?“
Die Frage nach spezifischen Ängsten (z. B. Klaustrophobie) oder negativen Vorerfahrungen mit Vestibularisdiagnostik (z. B. Erbrechen bei der Kalorik) ermöglicht es dem Untersuchenden, hierauf gezielt einzugehen und die Untersuchungen darauf abzustimmen. Bei Klaustrophobie ist es z. B. möglich, die VOG im abgedunkelten Raum, jedoch ohne Aufsatz der Verdunklungsklappe an der Videobrille durchzuführen. Berichten die Patient:innen über eine heftige vegetative Reaktion bei einer kalorischen Prüfung in der Vergangenheit, ist dies ein klares Indiz für eine kalorische Erregbarkeit der Vestibularorgane. Daher kann auf eine erneute Kalorik getrost verzichtet werden (für Alternativen s. Abschnitt „Untersuchung der Bogengangsfunktion“).
Bei Patient:innen mit eingeschränkter kognitiver Funktion oder bei kleinen Kindern lässt sich beim vHIT oft beobachten, dass die Augen in Richtung der Kopfdrehung abweichen und nicht auf das Blickziel fixiert bleiben. Hier stellen die SHIMPs („suppression of head impulses“) eine wertvolle Alternative dar (Abb. 1). Die Patient:innen sollen bei dieser Variante des vHIT explizit einem bewegten Blickziel folgen, was eine deutlich intuitivere Aufgabe darstellt [8, 20, 21]. Durch die veränderte Aufgabenstellung (HIMPs: Fixation eines stationären Blickziels; SHIMPs: Fixation eines bewegten Blickziels) ändert sich die Konfiguration der Sakkaden, während die Gain-Werte („mittlere Verstärkung“ in Abb. 1) für die beiden lateralen Bogengänge weitgehend unverändert bleiben.
Zusammenfassend kommt der Auswahl der apparativen Tests und ihrer Reihenfolge abhängig von der Fragestellung eine entscheidende Rolle zu. Wie bei der klinischen Untersuchung sollten die „schwindelerregenden“ Tests (z. B. Kalorik) erst am Ende des Untersuchungsgangs durchgeführt werden [1]. Ist die Untersuchungszeit der limitierende Faktor (z. B. aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten, Rückenschmerzen, Angst), sollte mit denjenigen Untersuchungen begonnen werden, von denen die wichtigsten Aussagen erwartet werden. Die Basis hierfür ist wieder eine sorgfältig erhobene Anamnese mit klar formulierten Fragen an die Vestibularisprüfung.
Merke
Besser wenige Untersuchungen mit guter Qualität als viele Untersuchungen mit schlechter Qualität.
Es hat sich auch bewährt, den Patient:innen Pausen bei der Untersuchung anzubieten oder Stopp-Signale zu vereinbaren, welche zu einer sofortigen Unterbrechung der Untersuchung führen. Schaffen es die Untersucher:innen, ihren Patient:innen ein Gefühl der Sicherheit und der Selbstwirksamkeit zu vermitteln, nimmt auch die Kooperationsbereitschaft in den meisten Fällen zu.
Abschließend sei noch die zentrale Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Patient:innen, Ärzt:innen und dem technischen Personal erwähnt. Eine erfahrene medizinisch-technische Fachkraft kann die Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft der Patient:innen häufig gut einschätzen, insbesondere Situationen, in denen es nur einen einzigen Versuch gibt, die Untersuchung durchzuführen. Sollte die Fachkraft Sie in einer solchen Situation als Arzt/Ärztin hinzurufen, zögern Sie nicht, dem nachzukommen. Es könnte Ihre einzige Möglichkeit sein, das Untersuchungsergebnis (z. B. ein bestimmtes Nystagmusmuster) live zu sehen, welches sich bei eingeschränkter Kooperation nur schwer aufzeichnen lässt.

Alternativen bei Undurchführbarkeit von Tests

Und wenn sich gar keine Augenbewegungen aufzeichnen lassen? Trotz aller Mühe und Hingabe gibt es Patient:innen, bei denen die Videoaufzeichnung von Augenbewegungen zur Beurteilung der vestibulären Funktion nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Hierzu zählen z. B. (kleine) Kinder, Patient:innen mit kognitiven Einschränkungen oder mit einem kongenitalen/infantilen Nystagmus [22]. Hier bieten sich als Alternative Tests an, welche nicht auf die Aufzeichnung von Augenbewegungen angewiesen sind, z. B. VEMPs. So lässt sich zumindest eine seitengetrennte Aussage über die Funktion des N. vestibularis superior und inferior treffen [11].
VEMPs eigenen sich insbesondere wegen der kurzen Registrierungsdauer (20 s bei 100 Stimuli und 5 Stimuli/s) sehr gut für Kinder und Patient:innen mit kognitiven Einschränkungen. Die Kopfdrehung bei den zervikalen VEMPs (cVEMPs) und der Aufblick bei den okulären VEMPs (oVEMPs) kann bei diesen Patient:innengruppen durch das Abspielen von Videofilmen in der gewünschten Blickrichtung erleichtert werden [23].

Einfluss von Komorbiditäten auf die Wahl der Untersuchungsmethoden

Neben dem kongenitalen/infantilen Nystagmus wird die Auswahl der geeigneten Tests durch weitere Komorbiditäten beeinflusst. Eine Zusammenfassung der möglichen Lösungsansätze findet sich in Tab. 2.
Tab. 2
Einsatz der verschiedenen vestibulären Testverfahren, je nach Kooperationsfähigkeit und Komorbiditäten der Patient:innen
Problem
Mögliche Lösung
vHIT: eingeschränkte Fixation des stationären Blickziels
Verwenden eines bewegten Blickziels (SHIMPs)
Keine kalorische Prüfung möglich (z. B. wegen vegetativer Reaktion, Radikalhöhle, Trommelfellperforation)
vHIT: Quantifizierung der Funktion aller 6 Bogengänge
VIN: Tonusdifferenz der beiden horizontalen Bogengänge (unkompensiert und kompensiert)
Drehstuhlpendelung: Tonusdifferenz der beiden horizontalen Bogengänge (nur unkompensiert)
Keine Registrierung des VOR möglich oder sinnvoll (z. B. mangelnde Kooperation, infantiler Nystagmus)
Vom VOR unabhängige Untersuchungen verwenden, z. B. VEMPs
VEMPs:
– Schallleitungsschwerhörigkeit
– Lärmtrauma/Tinnitus/Hyperakusis
Knochenleitungs- statt Luftleitungs-VEMPs verwenden
SHIMPs „suppression of head impulses“, VEMPs „vestibular evoked myogenic potentials“, vHIT Video-Kopfimpulstest, VOR vestibulookulärer Reflex, VIN vibrationsinduzierter Nystagmus

Untersuchung der Bogengangsfunktion

Das Vorliegen einer Radikalhöhle oder einer Trommelfellperforation ist eine Kontraindikation für eine kalorische Prüfung mit Wasser [4]. Alternativ steht hier der vHIT zur Beurteilung der horizontalen – und zusätzlich vertikalen – Bogengänge zur Verfügung [8]. Sollte auch diese Untersuchung nicht möglich sein, z. B. aufgrund von Einschränkungen der Kopfbeweglichkeit, gibt es weitere Alternativen, um zumindest eine Tonusdifferenz zwischen den beiden horizontalen Bogengängen zu bestimmen. Zum einen besteht die Möglichkeit der Drehstuhlpendelung. Bei einer unkompensierten einseitigen Unterfunktion des horizontalen Bogengangs zeigt sich hier ein Überwiegen der Nystagmen in Richtung des gesunden Ohrs (höherer Tonus). Der Nachteil der Drehstuhluntersuchung besteht jedoch darin, dass es mit zunehmender zentraler Kompensation der Störung zu einem Ausgleich des Richtungsüberwiegens kommt, sodass ein Defizit auf Ebene der Bogengänge im Verlauf häufig nicht mehr nachweisbar ist [2].
Der vibrationsinduzierte Nystagmus (VIN) mit Applikation eines 100-Hz-Stimulus am Mastoid stellt eine schnelle und gut tolerierte Alternative dar, um am Patientenbett eine Tonusdifferenz der horizontalen Bogengänge zu detektieren (Abb. 2). Selbst eine lange bestehende (teil)kompensierte Unterfunktion kann hierdurch demaskiert werden (s. [14, 24] für die zugrunde liegende (Patho‑)Physiologie und [12, 15, 16] für die klinische Anwendung). Bei dem Patienten in Abb. 2 wurden Spontan- und vibrationsinduzierter Nystagmus mittels VOG im Dunkeln ohne Fixation aufgezeichnet. Ein Spontannystagmus ist nicht mehr vorhanden, als Zeichen der zentral-vestibulären Kompensation (Abb. 2a). Der Nachweis eines VIN nach links während Applikation eines 100-Hz-Vibrationsstimulus auf das linke Mastoid und das rechte Mastoid demaskiert eine weiterhin bestehende relative Unterfunktion des rechten horizontalen Bogengangs (Abb. 2b). Im vHIT zeigt sich eine Unterfunktion des lateralen und anterioren Bogengangs rechts, passend zu einer Neuritis vestibularis superior rechts (Abb. 2c). Weitere pathognomonische vHIT-Muster finden sich in Abb. 3.

Untersuchung der Otolithenfunktion

Liegt eine Schallleitungsschwerhörigkeit im Bereich des Mittelohrs vor, so sollte für die Registrierung der VEMPs in jedem Fall ein Knochenleitungs- und kein Luftleitungsstimulus verwendet werden. Bereits ein Air-Bone-Gap von 10 dB reduziert die im Vestibulum ankommende Schallenergie so stark, dass die VEMP-Antworten reduziert sind oder ganz fehlen. Im Gegensatz dazu hat eine reine Sensorineurale Schwerhörigkeit keinen Einfluss auf das VEMP-Ergebnis, da es sich hier um rein vestibuläre – und nicht cochleäre – Reizantworten handelt [11].
Merke
Vor jeder Messung von Luftleitungs-VEMPs sollte ein Reintonaudiogramm mit Luft- und Knochenleitung durchgeführt werden.
Besonders wichtig ist dieser Aspekt bei Patient:innen, bei denen aufgrund einer hochgradigen Schwerhörigkeit/Taubheit eine evtl. vorhandene Schallleitungskomponente aus technischen Gründen nicht bestimmt werden kann (z. B. nach Cochleaimplantation). Hier sollte generell eine Messung mit Knochenleitungsstimuli bevorzugt werden, um keine falsch-negativen VEMP-Resultate zu erhalten [26].
Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, dass die überschwelligen akustischen Stimuli ein Lärmtrauma auslösen können. Besondere Vorsicht ist hier geboten bei Patient:innen mit Tinnitus, Hyperakusis oder einem kürzlich stattgehabten Hörsturz/Lärmtrauma. In diesen Fällen sind Knochenleitungs- gegenüber Luftleitungsstimuli zu bevorzugen. Stehen keine Knochenleitungsreize zur Verfügung, sollten folgende Punkte beachtet werden [27]:
  • Keine zusätzlichen überschwelligen audiologischen Untersuchungen am gleichen Tag durchführen (z. B. Hirnstammaudiometrie, Stapediusreflexe).
  • Expositionszeit so kurz wie möglich halten, insbesondere: Messung beenden, wenn sich durch zusätzliche Stimuli keine Veränderungen mehr im gemittelten Potenzial ergeben.
  • Falls die Patient:innen während der Messung neu aufgetretene oder akut verstärkte Ohrsymptome angeben, wie Hörminderung, Tinnitus, Schwindel, Otalgie: Messung beenden und die Patient:innen nachbeobachten.
Merke
Fragen Sie Ihre Patient:innen vor der Durchführung von Luftleitungs-VEMPs nach Risikofaktoren für ein Lärmtrauma.

Auswertung

Diskordante Befunde

Nachdem die einzelnen Untersuchungen der apparativen Vestibularisprüfung erfolgt sind, wartet die nächste Herausforderung. Die beurteilenden Ärzt:innen sehen sich mit einer Fülle an Einzelbefunden konfrontiert, welche oft nicht „zusammenpassen“. Anstatt sich darüber zu ärgern und Ergebnisse als Artefakte oder „nicht plausibel“ abzutun, lohnt es sich vielmehr zu überlegen, warum die Befunde diskordant sein könnten. Hieraus ergeben sich oft wichtige Hinweise für die Diagnosestellung.

Mehrere Diagnosen

Eine nützliche Frage in diesem Zusammenhang ist: Lassen sich alle Befunde durch eine einzige zugrunde liegende vestibuläre Störung erklären?
In diesem Zusammenhang sollte man sich immer wieder in Erinnerung rufen, dass bei 16–50 % der Patient:innen mit dem Leitsymptom „Schwindel“ zumindest 2 verschiedene vestibuläre Diagnosen vorliegen [1], z. B. ein benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel (BPLS) und eine chronische peripher-vestibuläre Unterfunktion der gleichen Seite im Fall eines postneuritischen BPLS des rechten posterioren Bogengangs. Diese Patient:innen können parallel einen Kopfschüttelnystagmus nach links als Zeichen einer inkomplett kompensierten peripher-vestibulären Unterfunktion rechts und einen rotatorischen Lagerungsnystagmus nach rechts mit Upbeat-Komponente als Zeichen für den posterioren BPLS rechts aufweisen. Eine Übersicht über häufige simultan auftretende vestibuläre Diagnosen findet sich in Tab. 1 der Arbeit von Fife [28].
Merke
Bei 16–50 % der Patient:innen mit dem Leitsymptom „Schwindel“ liegen zumindest 2 verschiedene vestibuläre Diagnosen vor.

Stellenwert einzelner Befunde

Nicht jeder einzelne Nystagmus in der VOG hat eine pathologische Relevanz. Per definitionem ist ein Nystagmus durch eine repetitive Abfolge von unwillkürlichen Augenbewegungen gekennzeichnet [29]. Daher sollten in der VOG erst mehrere aufeinanderfolgende Nystagmen mit einer Geschwindigkeit der langsamen Phase (GLP) von mindestens 2–3°/s als potenziell pathologisch gewertet werden (abhängig von der Gesamtschau aus Anamnese und Befunden) [2, 16]. Zudem ist bei der Auswertung zu beachten, dass Nystagmen und andere Augenbewegungsstörungen auch als Nebenwirkungen von Medikamenten und Genussmitteln/Drogen auftreten können (Übersichten bei [30, 31]). Bei Rauchern lässt sich z. B. häufig ein Upbeat-Nystagmus ohne pathologische Relevanz beobachten [32].
Merke
Führen Sie im Rahmen der Vestibularisdiagnostik eine Genussmittel- und Medikamentenanamnese durch.
Ferner lassen sich beim vHIT häufig Mikrosakkaden (Spitzengeschwindigkeit etwa 100°/s) bei normalen Gainwerten beobachten. Diese besitzen i. d. R. keine pathologische Relevanz. Allein der Blick von einem Ende des Fixationspunkts zum anderen kann diese kleinen Augenbewegungen auslösen [8].
Ein guter Rat eines ehemaligen Kollegen lautete: „Halt die Befunde bei der Auswertung lieber etwas weiter weg. Dann siehst Du eher, wo das Problem liegt.“ In der Tat hilft gerade in diesem Metier der Blick aufs große Ganze und das Erkennen von typischen Befundkonstellationen mehr als die Analyse eines jeden einzelnen Nystagmus in der VOG oder jeder einzelnen Mikrosakkade im vHIT. Die Abb. 2c und 3 zeigen exemplarisch typische pathognomonische Muster von vHIT-Befunden. Im Gegensatz zur Neuritis vestibularis superior mit einer Unterfunktion des horizontalen und des anterioren Bogenganges (Abb. 2c) ist bei der Neuritis vestibularis inf. in Abb. 3b nur der posteriore Bogengang von einer Unterfunktion betroffen.
Merke
Werden Sie bei der Interpretation der Vestibularisdiagnostik vom Nystagmusjäger zum Mustererkenner.

Diagnostisch relevante Diskrepanzen

In einigen Fällen liefert die Diskrepanz zwischen einzelnen Untersuchungsbefunden sogar wichtige differenzialdiagnostische Hinweise.

Bogengangsfunktion

Bei etwa 20 % der Patient:innen werden in der Vestibularisprüfung diskordante Ergebnisse für die Funktion des horizontalen Bogengangs in der kalorischen Prüfung und im vHIT beobachtet [33, 34].
Hier sei zunächst darauf hingewiesen, dass Kalorik und vHIT zwar beide die Funktion des horizontalen Bogengangs testen, jedoch in unterschiedlichen Frequenzbereichen (Kalorik: 0,003–0,008 Hz; vHIT: 1–6 Hz) [2]. Daher sind gewisse Unterschiede in den Ergebnissen der beiden Untersuchungen einfach testimmanent. Zudem ist zu beachten, dass es bei der kalorischen Prüfung deutlich mehr Störfaktoren gibt, welche das Ergebnis beeinflussen können als beim vHIT, sowohl aufseiten des Untersuchten (z. B. Gehörgangsexostosen, anatomische Variationen des Gehörgangs und des Trommelfells) als auch des Untersuchers (z. B. unterschiedliche Positionierung des Wasserstrahls in beiden Ohren) [5]. Gerade bei Patient:innen mit Z. n. Ohroperationen sollte daher das Ergebnis der kalorischen Prüfung vorsichtig interpretiert werden.
Besonders häufig findet sich eine Diskrepanz zwischen normalem Gain im vHIT und reduzierter kalorischer Erregbarkeit des horizontalen Bogengangs bei Vorliegen eines Endolymphhydrops. In einer Metaanalyse von 2023 wird diese Konstellation bei 47 % (95 %-Konfidenzintervall, 95 %-KI: 37–57 %) der Patient:innen mit M. Menière beschrieben [35]. Unterschiedliche Erklärungsmodelle hierfür werden z. B. bei McGarvie et al. [36] (fluidmechanisches Modell) und bei Shen et al. [37] (Herniation des Utrikulus in den horizontalen Bogengang) erläutert.

Otolithenfunktion

Während die häufigste Ursache für eine Diskrepanz zwischen reduzierten Amplituden in den Luftleitungs-VEMPs bei normalen Resultaten in den Knochenleitungs-VEMPs eine Schallleitungskomponente des Mittelohrs ist, wird diese auch bisweilen bei Patient:innen mit Endolymphhydrops bzw. M. Menière beobachtet. Ähnlich wie bei der innenohrbedingten Schallleitungsschwerhörigkeit beim M. Menière wird als zugrunde liegender Mechanismus eine erhöhte Impedanz der hydropischen Endolymphräume des Innenohrs angenommen. Hieraus resultiert eine gedämpfte Schwingung der Stapesfußplatte mit einem Verlust in der Energieübertragung zwischen Mittel- und Innenohr [27].
Schließlich sei hier noch auf mögliche Diskrepanzen zwischen dem Befund der SVV und den oVEMPs eingegangen. Beide sind Parameter für die Utrikulusfunktion. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass die beiden Tests sowohl anatomisch als auch physiologisch verschiedene Aspekte der Otolithenfunktion abbilden: Die oVEMPs messen die dynamische Utrikulusfunktion, welche hauptsächlich von den vestibulären Typ-I-Haarzellen und Afferenzen mit irregulärer Ruheaktivität im Bereich der Striola vermittelt wird. Im Gegensatz dazu reflektiert die SVV die statische Utrikulusfunktion und bildet damit überwiegend die Integrität der vestibulären Typ-II-Haarzellen und der Afferenzen mit regulärer Ruheaktivität in der Extrastriola ab. Außerdem ist der Einfluss der zentral-vestibulären Kompensation auf beide Parameter bei einem persistierenden Otolithendefizit unterschiedlich: Während sich die SVV im Laufe der Kompensation normalisiert, sind die oVEMP-Antworten selbst Jahre nach einem Otolithenschaden noch reduziert/ausgefallen [12, 27, 38].
Eine Diskrepanz zwischen reduzierten/fehlenden oVEMPs und einer normalen SVV kann also (mindestens) 2 Ursachen haben: Entweder es handelt sich um eine selektive Störung im Bereich der Striola, und/oder es hat bereits eine zentrale Kompensation einer einseitigen Utrikulusunterfunktion stattgefunden.
Merke
Ursachen einer Diskrepanz zwischen reduzierten oVEMPs und normaler SVV können sein: selektive Störung in der Striola oder zentral kompensierte einseitige Utrikulusunterfunktion.

Unauffällige Vestibularisprüfung

„Jetzt haben Sie auch wieder nichts gefunden.“ Diese Situation ist der Albtraum für die von Schwindel geplagten Patient:innen und ihre betreuenden Ärzt:innen: Nach wochen- bis monatelangem Warten auf den Termin, nach Durchführung der teils unangenehmen und langwierigen vestibulären Tests und nach der sorgfältigen Auswertung aller Untersuchungen finden sich keine pathologischen Befunde. Wenn Ärzt:innen in dieser Situation den Patient:innen mitteilen: „Sie haben nichts.“ oder „Mit ihrem Gleichgewicht ist alles in Ordnung.“, führt dies oft zu der oben genannten Reaktion – mit teils frustriertem, teils resigniertem, teils vorwurfsvollen Unterton. Wie lässt sich diese für alle Beteiligten unbefriedigende Situation verhindern?
Entscheidend ist hier wieder die offene Kommunikation mit den Patient:innen (s. Teil 1) und die Einordnung der apparativen Vestibularisdiagnostik in die Gesamtschau aus Anamnese, klinischen und apparativen Befunden. Zudem ist die Unterscheidung zwischen strukturellen und funktionellen vestibulären Störungen wichtig. Hierfür können je nach Gesprächssituation auch Metaphern verwendet werden (z. B. „Hardware“ für ein strukturelles Defizit und „Software“ für ein funktionelles Problem). Anschauliche Beispiele für die Vermittlung dieser Zusammenhänge finden sich in einer Arbeit von Stone und Edwards sowie bei Stone [39, 40].
Folgende Möglichkeiten für eine unauffällige Vestibularisprüfung sollten in Betracht gezogen und abhängig von der Gesamtsituation mit den Patient:innen besprochen werden:
  • Das vestibuläre Defizit liegt unter der Detektionsschwelle. Hier lohnt sich ggf. eine Wiederholung der Tests im weiteren Verlauf.
  • Es liegt ein episodisches vestibuläres Syndrom mit normalen Befunden im attackenfreien Intervall vor. Die positive Botschaft für die Patient:innen ist hier: „Durch die Erkrankung ist kein dauerhafter Schaden an ihrem Gleichgewichtsorgan entstanden.“ Ist die Diagnose nach der Vestibularisdiagnostik im attackenfreien Intervall noch nicht klar, sollte ein vestibuläres „event monitoring“ durchgeführt werden (Details s. Teil 1: „Dokumentation der Befunde“).
  • Es liegt eine funktionelle vestibuläre Störung vor, z. B. eine „persistent postural perceptual dizziness“ (PPPD). Hier ist es gerade das Wesen der Erkrankung, dass eine strukturelle Läsion nicht (mehr) nachweisen lässt. Das zugrunde liegende Krankheitskonzept wird sehr anschaulich erläutert bei Popkirov et al. sowie Staab [41, 42]. Generell wird empfohlen, die Begriffe „strukturell“ und „funktionell“ zu verwenden anstatt wie früher „organisch“ und „psychisch“.
    Schließlich sollte nochmals sorgfältig die Möglichkeit einer primär nichtvestibulären Störung (z. B. kardiovaskuläre Problematik, Polyneuropathie) erwogen und ggf. weiter abgeklärt werden.
Merke
Eine normwertige Vestibularisprüfung bedeutet nicht, dass sich die Patient:innen den Schwindel nur „einbilden“.

Fazit für die Praxis

  • Erst denken, dann spülen! Fragen Sie sich vor jeder apparativen Vestibularisprüfung, welche Frage Sie genau mit welchen Untersuchungen beantworten wollen.
  • Bilden Sie ein „diagnostisches Team“ mit Ihren Patient:innen und dem medizinisch-technischem Fachpersonal.
  • Wählen Sie die einzelnen Tests abhängig von der Kooperationsfähigkeit und den Komorbiditäten Ihrer Patient:innen aus.
  • Sprechen Sie mit Ihren Patient:innen – vor, während und nach der Vestibularisprüfung.
  • Sie sind nicht allein. Nutzen Sie jede Gelegenheit, „schwierige“ Untersuchungssituationen und Befunde mit Kolleg:innen zu diskutieren. Oft haben diese schon ähnliche Erfahrungen gemacht – und im besten Fall eine Lösung gefunden.

Danksagung

Ich danke allen Patient:innen sowie ärztlichen, wissenschaftlichen und medizinisch-technischen Kolleg:innen, deren Fragen, Beobachtungen und Anregungen in diesen Artikel eingeflossen sind. Ein besonderer Dank gebührt Prof. Dr. Dominik Straumann, Prof. Dr. Konrad Weber (Zürich), Prof. Dr. Ian Curthoys, Dr. Leigh McGarvie (Sydney) und Dr. Laura Fröhlich (Bonn) und Dr. Carsten Finke (Erlangen/Forchheim) für die stets erhellenden Diskussionen über Befunde „schwieriger“ Vestibularisprüfungen. Herrn Dr. Stefan Siebert (Zürich) danke ich herzlich für die gewohnt kritisch-konstruktive Durchsicht des Manuskripts und den beiden Gutachter:innen für das positive Feedback.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

Gemäß den Richtlinien des Springer Medizin Verlags werden Autoren und Wissenschaftliche Leitung im Rahmen der Manuskripterstellung und Manuskriptfreigabe aufgefordert, eine vollständige Erklärung zu ihren finanziellen und nichtfinanziellen Interessen abzugeben.

Autoren

J. Dlugaiczyk: A. Finanzielle Interessen: Gelder für die Durchführung klinischer Studien von Otonomy Inc. (Drittmittelkonto der Klinik). – Referentenhonorare: Otometrics; Ewopharma; Consilium; Diatec; Forum für medizinische Fortbildung (FomF); Schwabe Pharma | Kostenerstattung (Reise- und Übernachtungskosten, bezahlte Teilnehmergebühren) als Referentin: Hennig Arzneimittel, Schwabe Pharma. – Schweizer Eidgenossenschaft, Federal Office of Public Health (FOPH). – B. Nichtfinanzielle Interessen: Leitende Ärztin, Leitung Neurootologie, Klinik für Ohren‑, Nasen‑, Hals und Gesichtschirurgie, Universitätsspital Zürich (USZ), Zürich, Schweiz; Stellvertretende Vorsitzende: Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen, Neurootologen und Otologen (ADANO); Herausgeberboard: HNO (Section Editor „Neurootologie“); Frontiers in Neurology (Review Editor „Neurotology“) | Mitgliedschaften: Bárány Society; Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie (SGORL); Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde; Kopf- und Hals-Chirurgie e. V. (DGHNO – KHC).

Wissenschaftliche Leitung

Die vollständige Erklärung zum Interessenkonflikt der Wissenschaftlichen Leitung finden Sie am Kurs der zertifizierten Fortbildung auf www.​springermedizin.​de/​cme.

Der Verlag

erklärt, dass für die Publikation dieser CME-Fortbildung keine Sponsorengelder an den Verlag fließen.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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Metadaten
Titel
„Schwierige“ Patient:innen – Vestibularisdiagnostik unter erschwerten Bedingungen: Teil 2
Schwierige Aspekte der apparativen Vestibularisprüfung
verfasst von
Prof. Dr. med. Julia Dlugaiczyk
Publikationsdatum
23.01.2024
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
HNO / Ausgabe 2/2024
Print ISSN: 0017-6192
Elektronische ISSN: 1433-0458
DOI
https://doi.org/10.1007/s00106-023-01401-y

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