Erschienen in:
28.08.2014 | Panorama
Spermaspende für Vaterschaft belanglos
Urteil
verfasst von:
Christoph Winnat
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
|
Ausgabe 5/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
_ Väter, die nach einer heterologen Insemination ihrer Ehefrau mit dem Kind nichts zu tun haben wollen, beißen auf Granit. Denn bei einer einvernehmlichen künstlichen Befruchtung ist die Anfechtung der Vaterschaft laut Paragraf 1600 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausgeschlossen. Das bestätigte in einem aktuellen Fall das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 11 UF 179/13) und lehnte den Antrag eines Mannes auf Feststellung, nicht der leibliche Vater des Kindes seiner Ehefrau zu sein, in zweiter Instanz ab. …