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Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe 5/2014

28.08.2014 | Panorama

Spermaspende für Vaterschaft belanglos

Urteil

verfasst von: Christoph Winnat

Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 5/2014

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Auszug

_ Väter, die nach einer heterologen Insemination ihrer Ehefrau mit dem Kind nichts zu tun haben wollen, beißen auf Granit. Denn bei einer einvernehmlichen künstlichen Befruchtung ist die Anfechtung der Vaterschaft laut Paragraf 1600 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausgeschlossen. Das bestätigte in einem aktuellen Fall das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 11 UF 179/13) und lehnte den Antrag eines Mannes auf Feststellung, nicht der leibliche Vater des Kindes seiner Ehefrau zu sein, in zweiter Instanz ab. …
Metadaten
Titel
Spermaspende für Vaterschaft belanglos
Urteil
verfasst von
Christoph Winnat
Publikationsdatum
28.08.2014
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
gynäkologie + geburtshilfe / Ausgabe 5/2014
Print ISSN: 1439-3557
Elektronische ISSN: 2196-6435
DOI
https://doi.org/10.1007/s15013-014-0487-8

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