Erschienen in:
01.12.2009 | Medizinrecht
Sponsoring von medizinischen Kongressen, Workshops und Symposien durch pharmazeutische Unternehmen
Darauf müssen Sie als Arzt achten!
verfasst von:
Rechtsanwalt Dr. M. Warntjen
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 12/2009
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Zusammenfassung
Die lange Zeit üblichen Formen der Kooperation zwischen medizinischen Einrichtungen und Ärzten auf der einen sowie der pharmazeutischen Industrie und Medizinprodukteherstellern auf der anderen Seite bergen mittlerweile das Risiko in sich, ins „Visier“ der Staatsanwaltschaft zu geraten. Typische Sachverhalte, die von den Ermittlungsbehörden aufgegriffen werden, sind finanzielle Unterstützungen von medizinischen Kongressen, Workshops und Symposien. Für das Verständnis der strafrechtlichen Problematik ist es wichtig, sich den Schutzzweck der Straftatbestände der Vorteilsannahme nach § 331 Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechlichkeit nach § 332 StGB vor Augen zu führen. Es soll das „Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen“ geschützt und schon dem „bösen Schein der Käuflichkeit von Amtshandlungen“ entgegengewirkt werden. Grundsätzlich wird zwischen Ärzten mit und ohne Amtsträgereigenschaft unterschieden. Bei Beachtung der im Folgenden dargestellten Empfehlungen und Grundprinzipien der Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Gesundheitsindustrie (Transparenzprinzip, Äquivalenzprinzip, Dokumentationsprinzip und Trennungsprinzip) kann dem Entstehen von Verdachtsmomenten wirksam vorgebeugt werden.