Erschienen in:
12.10.2020 | Strahlenschutz | Leitthema
Wissenschaftliche Bewertung und rechtliche Zulassung von radiologischen Früherkennungsuntersuchungen in Deutschland
verfasst von:
Dr. T. Hunger, E. Nekolla, J. Griebel, G. Brix
Erschienen in:
Die Radiologie
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Ausgabe 1/2021
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Zusammenfassung
Hintergrund
Bildgebende radiologische Verfahren wie die Computertomographie (CT) bieten sich für die Früherkennung verschiedener Krankheiten an. Da den möglichen Vorteilen einer Früherkennungsuntersuchung immer auch unerwünschte Wirkungen gegenüberstehen, insbesondere bei Anwendung ionisierender Strahlung, muss eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.
Material und Methoden
Sowohl die International Basic Safety Standards als auch die Europäische Richtlinie 2013/59/Euratom haben Rahmenbedingungen für den Einsatz radiologischer Verfahren in der Früherkennung formuliert. Diese wurden in Deutschland mit dem neuen Strahlenschutzgesetz umgesetzt. Danach legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unter Berücksichtigung einer wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) in einer Verordnung fest, welche Früherkennungsmaßnahme unter welchen Voraussetzungen zur Ermittlung einer Krankheit für eine besonders betroffene Personengruppe zulässig ist.
Ergebnisse
Mit Ausnahme des Mammographie-Screening-Programms ist in Deutschland bislang noch kein radiologisches Untersuchungsverfahren für die Früherkennung von Krankheiten zugelassen. Dennoch werden in Deutschland derartige Untersuchungen widerrechtlich anboten. Für die Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-CT erfolgt derzeit eine wissenschaftliche Bewertung durch das BfS.
Diskussion
Früherkennungsuntersuchungen mittels radiologischer Bildgebung können nur zugelassen werden, wenn durch Studien höchsten Evidenzgrades ein Überwiegen des Nutzens gegenüber dem Risiko nachgewiesen wurde. Um dies auch in der allgemeinen Gesundheitsversorgung sicherzustellen, sind strenge Anforderungen an den gesamten Früherkennungsprozess, einschließlich der Qualitätssicherung, zu stellen.