Erschienen in:
01.10.2012 | Übersichten
Tod durch Elektroschockdistanzwaffen
Reine Ausschlussdiagnose?
verfasst von:
Dr. S.N. Kunz, F. Monticelli, C. Kaiser
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 5/2012
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Zusammenfassung
Distanzelektroimpulswaffen wie der TASER® führen durch Übertragung hoher Spannung bei geringer Stromstärke zu einer willentlich nichtbeeinflussbaren, allgemeinen Muskelkontraktion mit konsekutiver Immobilisierung des Getroffenen. Die getroffene Person stürzt zu Boden und ist für die Dauer der TASER-Wirkung handlungsunfähig. Die Wiederholungsraten von 15–20 elektrischen Impulsen/s rufen eine klonische Muskelkontraktion hervor, ohne dabei einen glatten Tetanus zu initiieren. Trotz etlicher wissenschaftlicher Publikationen, die die Gefährlichkeit dieser Geräte bei fachgerechter Anwendung als niedrig einstufen, wird immer wieder von Todesfällen berichtet, die in relevanter zeitlicher Nähe zu einem Beschuss mit TASER®-Geräten stehen und deren Todesursache nicht abschließend geklärt werden konnte. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der Funktion und Wirkungsweise von Distanzelektroimpulswaffen auseinander und erörtert anhand aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen mögliche, potenziell tödliche pathophysiologische Konsequenzen für den menschlichen Körper während und nach einer TASER-Applikation. Anhand der Darstellung eines Todesfalls nach einem TASER-Einsatz in Vancouver 2007 werden Grenzen und Möglichkeiten der forensischen Beweisführung bei konkurrierenden Todesursachen diskutiert.