Zusammenfassung
Im Grundsatz dient der klinisch-neurologische Befund soweit möglich als Maßstab des Krankheitsverlaufs, muss aber wegen der eingeschränkten Untersuchbarkeit des Patienten (Weckbarkeit, Hirnstammreflexe) durch neurophysiologi sche, labormedizinische und/oder neuroradiologische Untersuchungsbefunde ergänzt werden. Dies dient sowohl der frühen Erkennung einer Krankheitsverschlechterung, aber auch der Identifikation einer Remission, z. B. aus dem Koma. Viele Aussagen der einzelnen Verfahren in der Prognosenerstellung sind im Hinblick auf die Zeitpunkte der erhobenen Befunde und die gewählten Therapie verfahren (z.B. Hypothermie) und nicht zuletzt die Primärschädigung (traumatisch vs. nicht-traumatisch) zu bewerten.