Erschienen in:
18.02.2020 | Wochenbett | Rechtsprechung
Rechtsreport
Neue Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen – Bezüge zur klinischen Rechtsmedizin
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 3/2020
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Auszug
Die neue Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) vom 8. Januar 2020 (Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 2, S. 39 ff). beschreibt in der Anlage 1 die „Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme“. Die in dieser Anlage beschriebenen Kompetenzen erlauben nach der gewählten Beschreibung einen erheblichen Ermessensspielraum. Es wird jedoch deutlich, dass Hebammen generell, insbesondere jedoch Familienhebammen (§ 8a SGB VIII) bei Fällen von drohender oder tatsächlicher häuslicher Gewalt sowie bei Kindeswohlgefährdung eine Verantwortung übernehmen sollen. Unter anderem steht in der Anlage: …