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Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 2/2018

17.05.2018 | Begutachtung | Leitthema

Entschädigungspflichtige Berufskrankheit Asbestose nach einmaliger Ferienarbeit

Kasuistik

verfasst von: Dr. W. Raab

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Ausgabe 2/2018

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Zusammenfassung

Von Mitte der 50er-Jahre bis Anfang der 80er-Jahre des 20. Jh. war der höchste Asbestverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland. Hunderttausende ehemals asbestexponiert Beschäftigte sind bei der Gesundheitsvorsorge (GVS) in Augsburg gemeldet. Bei diesen Personen ist bisher keine Berufskrankheit (BK) anerkannt. Anerkannte und auch entschädigte BK nach Nr. 4103 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV; Asbestose, asbestbedingte Pleuraveränderungen), gerade aus der Asbesttextilindustrie, sind zur Genüge bekannt. Die BK Asbestose folgt weitgehend einem Dosis-Wirkung-Prinzip. Im beschriebenen Fall wird nach nur 8‑wöchiger Ferienarbeit in einem Asbesttextilwerk 35 Jahre später eine BK Asbestose anerkannt. Regelmäßige gutachtliche Nachuntersuchungen zeigen weitere 25 Jahre später erstmals eine manifeste asbestbedingte Lungenfunktionsbeeinträchtigung. Somit ist es im Rahmen einer nur 8‑wöchigen asbestexponierten Ferientätigkeit zu einer entschädigungspflichtigen BK 4103 gekommen.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2013) BK-Report 1/2013 Faserjahre. DGUV, Berlin Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2013) BK-Report 1/2013 Faserjahre. DGUV, Berlin
2.
Zurück zum Zitat Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2012) Reichenhaller Empfehlung. Empfehlung für die Begutachtung der Berufskrankheiten der Nummern 1315 (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). DGUV, Berlin Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2012) Reichenhaller Empfehlung. Empfehlung für die Begutachtung der Berufskrankheiten der Nummern 1315 (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). DGUV, Berlin
3.
Zurück zum Zitat Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2011) Falkensteiner-Empfehlung. Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten. DGUV, Berlin Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2011) Falkensteiner-Empfehlung. Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten. DGUV, Berlin
4.
Zurück zum Zitat Kraus T, Borsch-Galetke E, Elliehausen HJ, Frank KH, Hering KG, Hieckel HG, Hofmann-Preiß K, Jacques W, Jeremie U, Kotschy-Lang N, Mannes E, Otten H, Raab W, Raithel HJ, Schneider WD, Tuengerthal S (2010) Beispiele asbestfaserstaubbedingter Veränderungen im HRCT – Anhaltspunkte für Kausalzuordnung bei Vorsorgeuntersuchungen und bei der gutachterlichen Beurteilung. Pneumologie 64:37–44CrossRef Kraus T, Borsch-Galetke E, Elliehausen HJ, Frank KH, Hering KG, Hieckel HG, Hofmann-Preiß K, Jacques W, Jeremie U, Kotschy-Lang N, Mannes E, Otten H, Raab W, Raithel HJ, Schneider WD, Tuengerthal S (2010) Beispiele asbestfaserstaubbedingter Veränderungen im HRCT – Anhaltspunkte für Kausalzuordnung bei Vorsorgeuntersuchungen und bei der gutachterlichen Beurteilung. Pneumologie 64:37–44CrossRef
Metadaten
Titel
Entschädigungspflichtige Berufskrankheit Asbestose nach einmaliger Ferienarbeit
Kasuistik
verfasst von
Dr. W. Raab
Publikationsdatum
17.05.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe 2/2018
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-018-0384-9

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