Erschienen in:
01.10.2012 | Originalien
Beidohriger Zahlentest im Störgeräusch nach Sauer
Stellenwert in der Begutachtung
verfasst von:
Dr. T. Braun, B. Leisering, E. Krause, K. Schorn, J.M. Hempel
Erschienen in:
HNO
|
Ausgabe 10/2012
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Zusammenfassung
Hintergrund
Für die Begutachtung bei Schwerhörigkeit werden zur Ermittlung der Sprachverständlichkeit Zahlen- und Einsilbertest des Freiburger Sprachtests empfohlen. In der ehemaligen DDR war zusätzlich der sog. Sauer-Test, ein beidohriger Zahlentest (BZT) bei 70 dB Störgeräusch, Standard und floss in die Ermittlung des Körperschadens mit ein. In der heutigen Begutachtungspraxis fehlt eine solche Messung im Störgeräusch. In der vorliegenden Studie wurde untersucht, ob und inwieweit sich der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) unter Einbeziehung des BZT ändert.
Material und Methoden
Bei 78 schwerhörigen Patienten (66 Hochton- und 12 pankochleäre Schwerhörigkeiten) und 22 normalhörenden Kontrollpersonen erfolgten Hörschwellenmessung, Sprachaudiometrie (Freiburger Sprachtest), Freifeldmessung mit und ohne Störgeräusch sowie BZT. Dann wurde der Hörverlust seitengetrennt jeweils mit und ohne Berücksichtigung des BZT errechnet und die jeweiligen GdS-Werte festgestellt.
Ergebnisse
Patienten mit Hochton- bzw. mit pankochleärer Schwerhörigkeit hatten unter Berücksichtigung des BZT einen tendenziell (etwa 2% bzw. 5%) höheren GdS verglichen mit dem gängigen Verfahren ohne Störgeräusch. Jedoch lag weder im Mann-Whitney-U-Test noch in der Bland-Altman-Analyse ein statistisch signifikanter Unterschied der beiden Methoden zur GdS-Berechnung vor.
Fazit
Die routinehafte Anwendung des BZT zur Begutachtung kann nicht empfohlen werden, da keine wesentliche Änderung des GdS zu erwarten ist. Dies betrifft besonders die Hochtonschwerhörigkeiten. Bei pankochleären Schwerhörigkeiten kann der BZT bei Vorliegen von Kommunikationsstörungen im Störgeräusch berücksichtigt werden, zumindest bis modernere Sprachtests im Störgeräusch in die Begutachtung integriert sind.