Erschienen in:
01.08.2012 | Originalarbeit
Der ältere Gewalttäter vor der Strafvollstreckungskammer
verfasst von:
Dr. jur. Thomas Wolf
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
|
Ausgabe 3/2012
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Der Beitrag, der sich mangels valider Zahlen vornehmlich auf Erfahrungswerte stützen muss, zeigt anhand der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale und weiteren justiziellen Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Strafhaft oder Maßregel auf, dass es einen abgrenzbaren Begriff des Gewalttäters nicht gibt. Vielmehr müssen die Ursachen und Ausformungen der Gewalt in jedem Einzelfall sorgfältig untersucht werden, um eine ihnen entsprechende Behandlung im Vollzug zu versuchen. Die Erfahrung der Strafvollstreckungskammer lehrt dabei, dass diese Anforderung, aber auch viele andere, nicht nur für Gewalttäter geltende Bedingungen für einen erfolgreichen Vollzug oft verfehlt werden, was insbesondere bei älteren Gefangenen zu schwerwiegenden Hindernissen einer Entlassung führen kann.