Im ICD-10 werden unter der F80 (Tab.
1) die verschiedenen Formen der Sprech- und
Sprachstörungen zusammengefasst. Für die Diagnosestellung liegen Ein- und Ausschlusskriterien vor. Zu den Ausschlusskriterien gehören neurologische Störungen, sensorische Beeinträchtigungen,
Intelligenzminderung und gravierende Umweltfaktoren, die nicht die Störung des Sprechens und der Sprache verursacht haben dürfen. Die
Artikulationsstörung ist eine umschriebene Entwicklungsstörung, bei der die Artikulation des Kindes unterhalb des seinem Intelligenzalter angemessenen Niveaus liegt, seine sprachlichen Fähigkeiten jedoch im Normbereich liegen. Hierzu gehören das Auslassen, Ersetzen und das fehlerhaften Bilden von einzelnen Lauten, die Lautunterscheidung ist ebenfalls betroffen. Zu den Einschlusskriterien der
expressiven Sprachstörungen gehört, dass die gesprochene Sprache des Kindes (Aussprache, Wortschatz, Grammatik, sowie die Fähigkeit, Inhalte sprachlich auszudrücken) deutlich unter dem Niveau liegt, das aufgrund der Intelligenz und dem allgemeinem Entwicklungsalter zu erwarten wäre. Für die
rezeptive Sprachstörung gehört zu den Einschlusskriterien die beeinträchtigte Fähigkeit des Kindes, gesprochene Sprache altersentsprechend auf der Laut-, Wort- und Satzebene zu entschlüsseln. Diese Beeinträchtigung muss deutlich unter dem Niveau liegen, das aufgrund der Intelligenz und dem allgemeinem Entwicklungsniveau zu erwarten ist.
Zur Diagnostik kommen neben der Analyse der Spontansprache Elternfragebögen und Sprachtests zur Anwendung. In der Spontansprache können z. B. im Bereich der Phonologie Lautvertauschung, Lautauslassungen sowie Lautfehlbildung beobachtet werden.
Entscheidend für die Diagnostik ist, dass die Diagnoseverfahren angemessen für das individuelle chronologische und Entwicklungsalter des Kindes sind. Typische Verfahren im Rahmen der Diagnostik mit Eltern sind die Erfassung des Wortschatzes des Kindes (Umfang des Wortschatzes und spezifischer Wortbestand), der grammatischen Fertigkeiten (Mehrzahlbildung, Stellung des Verbs im Satz, korrekte Zeitform des Verbs) und der Aussprache. Anhand von standardisierten Tests kann der Schweregrad der Sprach- und Sprechbeeinträchtigung objektiv erfasst werden. Zusätzlich sollten auch die Intelligenz des Kindes, möglichst mit einem sprachfreien Verfahren, die psycho-emotionale Befindlichkeit und das Vorliegen psychischer Komorbiditäten, wie z. B. ein ADHD, überprüft werden.