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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 6/2019

02.05.2019 | Leitthema

Ethikvoten in der psychologischen Forschung

verfasst von: Prof. Dr. Frank Rösler

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 6/2019

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Zusammenfassung

Psychologie erforscht als Grundlagen- und Anwendungswissenschaft das Erleben und Verhalten von Menschen mit empirischen und experimentellen Methoden. Dazu werden i. d. R. freiwillige Probandinnen und Probanden rekrutiert, die entweder in natürlichen oder in experimentellen Situationen Informationen über sich preisgeben. Ebenso wie die medizinische Forschung muss psychologische Forschung strengen ethischen Prinzipien gehorchen (gemäß der Deklaration von Helsinki), denn sie betrifft die Selbstbestimmtheit, die psychische und physische Unversehrtheit und die Privatheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Eine Beurteilung von psychologischen Forschungsvorhaben nach ethischen Kriterien ist daher zwingend. Forschungsvorhaben müssen (i) die Autonomie und Würde einer Person achten, (ii) einen substanziellen Erkenntnisgewinn versprechen und dabei (iii) den Nutzen der Forschung maximieren sowie mögliche Nachteile für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer minimieren; (iv) von den Forschenden – ihrer sozialen Verantwortung verpflichtet – müssen gesellschaftliche Implikationen der Forschungsergebnisse antizipiert werden (z. B. die Möglichkeit einer unethischen Weiterverwendung ihrer Erkenntnisse, „dual use“).
Lokale Ethikkommissionen (LEK) für Forschungsvorhaben in der Psychologie werden im Auftrag einer Universität oder Fakultät tätig. Sie sind als ein unabhängiges Gremium einzurichten. Die Beurteilung der ethischen Unbedenklichkeit setzt die wissenschaftliche Qualität eines Forschungsvorhabens voraus, muss aber darüber hinausgehende Gesichtspunkte berücksichtigen. Insofern erscheint es sinnvoll, dass bei Vorhaben, die von einem Drittmittelgeber gefördert werden sollen (z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG), zunächst die wissenschaftliche Förderungswürdigkeit festgestellt wird und erst dann die ethische Unbedenklichkeit durch eine LEK.
Literatur
2.
Zurück zum Zitat Kant I (1900 ff (1785)) Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, AA IV. Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin Kant I (1900 ff (1785)) Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, AA IV. Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin
8.
Zurück zum Zitat Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) (2018) Ethisches Handeln in der psychologischen Forschung: Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie für Forschende und Ethikkommissionen, 1. Aufl. Hogrefe, GöttingenCrossRef Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) (2018) Ethisches Handeln in der psychologischen Forschung: Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie für Forschende und Ethikkommissionen, 1. Aufl. Hogrefe, GöttingenCrossRef
12.
Zurück zum Zitat Europäische Union (2016) Datenschutz-Grundverordnung: DSGVO. In: ABl. L 119, 04.05.2016; ABl. L 127, 23. Mai 2018 Europäische Union (2016) Datenschutz-Grundverordnung: DSGVO. In: ABl. L 119, 04.05.2016; ABl. L 127, 23. Mai 2018
14.
Zurück zum Zitat Ulmer S, Booth TC, Widdershoven G et al (2013) Incidental findings in Neuroimaging research: Ethical considerations. In: Ulmer S, Jansen O (Hrsg) f‑MRI—Basics and clinical applications. Springer, Heidelberg, S 311–318 Ulmer S, Booth TC, Widdershoven G et al (2013) Incidental findings in Neuroimaging research: Ethical considerations. In: Ulmer S, Jansen O (Hrsg) f‑MRI—Basics and clinical applications. Springer, Heidelberg, S 311–318
Metadaten
Titel
Ethikvoten in der psychologischen Forschung
verfasst von
Prof. Dr. Frank Rösler
Publikationsdatum
02.05.2019
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 6/2019
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-019-02949-3

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