Psychologie erforscht als Grundlagen- und Anwendungswissenschaft das Erleben und Verhalten von Menschen mit empirischen und experimentellen Methoden. Dazu werden i. d. R. freiwillige Probandinnen und Probanden rekrutiert, die entweder in natürlichen oder in experimentellen Situationen Informationen über sich preisgeben. Ebenso wie die medizinische Forschung muss psychologische Forschung strengen ethischen Prinzipien gehorchen (gemäß der Deklaration von Helsinki), denn sie betrifft die Selbstbestimmtheit, die psychische und physische Unversehrtheit und die Privatheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Eine Beurteilung von psychologischen Forschungsvorhaben nach ethischen Kriterien ist daher zwingend. Forschungsvorhaben müssen (i) die Autonomie und Würde einer Person achten, (ii) einen substanziellen Erkenntnisgewinn versprechen und dabei (iii) den Nutzen der Forschung maximieren sowie mögliche Nachteile für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer minimieren; (iv) von den Forschenden – ihrer sozialen Verantwortung verpflichtet – müssen gesellschaftliche Implikationen der Forschungsergebnisse antizipiert werden (z. B. die Möglichkeit einer unethischen Weiterverwendung ihrer Erkenntnisse, „dual use“).
Lokale Ethikkommissionen (LEK) für Forschungsvorhaben in der Psychologie werden im Auftrag einer Universität oder Fakultät tätig. Sie sind als ein unabhängiges Gremium einzurichten. Die Beurteilung der ethischen Unbedenklichkeit setzt die wissenschaftliche Qualität eines Forschungsvorhabens voraus, muss aber darüber hinausgehende Gesichtspunkte berücksichtigen. Insofern erscheint es sinnvoll, dass bei Vorhaben, die von einem Drittmittelgeber gefördert werden sollen (z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG), zunächst die wissenschaftliche Förderungswürdigkeit festgestellt wird und erst dann die ethische Unbedenklichkeit durch eine LEK.