Erschienen in:
01.07.2009 | Medizinrecht
Hirntod und Intensivmedizin
Juristische Probleme
verfasst von:
RA Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 7/2009
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Zusammenfassung
„Der Tod als die Grenze der natürlichen Rechtsfähigkeit ist ein so einfaches Naturereignis, dass derselbe nicht, so wie die Geburt, eine genauere Festlegung seiner Elemente nötig macht“, schrieb der Rechtswissenschaftler Friedrich Karl von Savigny vor 150 Jahren. Eine stabile Rechtsordnung jedoch bedarf klarer, möglichst einfacher, griffiger objektiver Anknüpfungspunkte. Der klinische Todesbegriff, definiert als der irreversible Stillstand von Kreislauf und Atmung, gehört angesichts moderner intensivmedizinischer Möglichkeiten und dem damit verbundenen deutlichen Auseinanderfallen von „Hirn“- und „Herz-Kreislauf-Tod“ der Vergangenheit an. Heute wird der Tod im endgültigen Ausfall aller Funktionen des Gesamthirns gesehen. Der Tod als rechtlicher Begriff dagegen muss im Hinblick auf die jeweils unterschiedlichen Zweckbestimmungen und Zielsetzungen des Rechts, also „funktional“, festgelegt werden. Welche normativen Konsequenzen sich daraus für die Intensivmedizin ergeben, soll im folgenden Beitrag verdeutlicht werden.