13.04.2013 | Praxis konkret
Ihre Privatliquidation wird vom Patienten zurückgewiesen, da Leistungen angeblich nicht erbracht wurden oder medizinisch nicht notwendig waren.
Fragen zur GOÄ-Abrechnung
Erschienen in: HNO Nachrichten | Ausgabe 2/2013
Einloggen, um Zugang zu erhalten