Erschienen in:
01.05.2009 | Medizin aktuell
Intravitreale operative Medikamentenapplikation in Deutschland
Vertragssituation und rechtliche Rahmenbedingungen
verfasst von:
PD Dr. F. Ziemssen , P. Wiedemann , A. Kampik , F. Holz , K.U. Bartz-Schmidt
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 5/2009
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Zusammenfassung
Trotz der weiten Verbreitung ist die intravitreale operative Medikamentenapplikation als medizinische Leistung in Deutschland bisher noch nicht in den Gebührenkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden. Gesetzliche Krankenversicherungen und Politiker sind um eine Begrenzung des Kostenanstiegs bemüht, der angesichts der Indikationen, der Anzahl der Betroffenen und deren Zunahme aufgrund demographischer Faktoren zu erwarten ist. Bis die Kostenübernahme für die eigentliche Medikamentenapplikation gebührentechnisch geregelt ist, kann der einzelne Arzt in Anlehnung an die privatärztliche Gebührenordnung liquidieren. In den letzten Monaten sind zahlreiche Verträge abgeschlossen worden, die Leistungsumfang und Gebühren für die Medikamentenapplikation und jeweilige Nachuntersuchungen regeln und so den Verwaltungsaufwand reduzieren sollen. Eine ausreichende Transparenz und die freiwillige Teilnahme der Patienten müssen aber gesichert sein. Die haftungsrechtlichen Anforderungen schließen außerdem eine umfassende Information über die medikamentösen Alternativen (Preis, Daten zur Wirksamkeit, Evidenzniveau und Sicherheitsprofil) sowie die Möglichkeit einer freien Arztwahl mit ein. Der Anspruch des Patienten auf eine adäquate medizinische Versorgung darf nicht eingeschränkt werden.