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Erschienen in: Ethik in der Medizin 3/2004

01.09.2004

Juristischer Kommentar

verfasst von: Dr. jur. Sonja Rothärmel

Erschienen in: Ethik in der Medizin | Ausgabe 3/2004

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Auszug

Was soll ein Arzt in dieser gar nicht seltenen Situation tun? Die Antwort ist einfach: Der Patient hat vor nicht allzu langer Zeit in einer Patientenverfügung festgehalten, er wolle im Falle einer irreversiblen, tödlichen Krankheit keine lebensverlängernden Maßnahmen. Zweifel an der Authentizität der Verfügung bestehen nicht. Inzwischen ist der Patient in eine Situation geraten, in der der neurologische Befund aufgrund zweifachen Schlaganfalls sehr schlecht ist: Es liegt eine ausgedehnte Zerstörung des Großhirns vor. Das ist eine Erkrankung, bei der sich—anders als bei vielen anderen Diagnosen—mit aller Sicherheit sagen lässt, dass sie irreversibel ist. Bildgebende Verfahren können dies zweifelsfrei und für jeden erkennbar abbilden. Ein Patient, der seinen Willen, in eben dieser Situation keine lebensverlängernden Maßnahmen zu erhalten, schriftlich festgehalten hat, hat Anspruch darauf, dass die Ernährung über die perkutane endoskopische Gastrostomie- (PEG-)Sonde eingestellt wird. Berechtigt, diesem Anspruch zur Durchsetzung zu verhelfen, d. h. den Ernährungsbeutel abzunehmen, ist jedermann.1 Der Arzt ist als Garant für das körperliche Wohlbefinden seines Patienten nicht nur berechtigt dies zu tun, sondern hierzu verpflichtet. …
Fußnoten
1
LG Ravensburg, NStZ 1987, 229.
 
2
NJW 2003, 1588.
 
3
BGHSt 40, 257.
 
4
Näheres zur rechtlichen Zuständigkeit vgl. Rothärmel, Einleitung und Abbruch der künstlichen Ernährung, Der Internist 2004, 485 ff.
 
5
Nach der derzeitigen höchstrichterlichen Rechtsprechung muss das Gericht den Behandlungsabbruch nur dann genehmigen, wenn der Arzt die Ernährung fortsetzen möchte, der Betreuer dies aber entgegen ärztlichem Rat verweigert; vgl. BGH NJW 2003, 1588 („Lübecker Beschluss“), erläutert z. B. bei Hufen, ZRP 2003, 249 und bei Borasio et al., Dtsch Arztebl, 2003, C-1620.
 
6
Vergleiche etwa Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) Leitlinie Enterale Ernährung, Aktuel Ernähr Med 28 (2003) S. 1; abgedruckt auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).
 
Metadaten
Titel
Juristischer Kommentar
verfasst von
Dr. jur. Sonja Rothärmel
Publikationsdatum
01.09.2004
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Ethik in der Medizin / Ausgabe 3/2004
Print ISSN: 0935-7335
Elektronische ISSN: 1437-1618
DOI
https://doi.org/10.1007/s00481-004-0315-0

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