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Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 1/2021

Open Access 21.12.2020 | Journal Club

Kriminologischer Beitrag

„Hatespeech“ – Der Hass im Netz

verfasst von: Dr. Barbara Horten, M.A., Marleen Gräber, M.A.

Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | Ausgabe 1/2021

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Seit einigen Jahren ist eine Zunahme der Verbreitung von Hasskommentaren im Internet zu beobachten. Der Mord an dem hessischen CDU-Politiker und Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 erschütterte die Bevölkerung. Lübcke wurde aufgrund seiner Äußerungen zur Migrationspolitik der Bundesregierung zum Opfer extremer Hetze und Morddrohungen im Internet. Die Gesellschaft reagierte mit Entsetzen auf den Mord des Politikers. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief als Reaktion auf die Tötung Lübckes zur Verteidigung der Demokratie auf und warnte vor dem Hass in sozialen Medien: „Eine Gefahr ist aber nicht nur der rechtsextreme Gewalttäter, der den Finger am Abzug hat, sondern eine Gefahr ist ein Klima oder sind Netzwerke, in denen sich Menschen zu solchen Taten legitimiert oder gar ermutigt fühlen“ (Spiegel Online 2019). Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sprach im Interview mit der Passauer Neuen Presse von einer „[…] dramatischen Entwicklung für unsere Demokratie. Politiker und Menschen, die sich für eine Sache öffentlich engagieren, dürfen nicht zu Freiwild werden. Ansonsten werden sich immer mehr Menschen aus der aktiven Politik zurückziehen“ (Passauer Neue Presse 2019).
Doch auch viele niedrigschwellige Anfeindungen, Beleidigungen, Ausgrenzungen und Diskriminierungen im Internet sind häufig mit nachteiligen Folgen für die Betroffenen verbunden. Zum einen gehen von Hatespeech im Netz unmittelbare Folgen für die betroffenen Personen aus, und zum anderen beeinflusst sie all diejenige, die solche Kommentare lesen. In der Konsequenz reagieren viele Lesende von Hasskommentaren mit dem Rückzug aus sozialen Medien (Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft 2019, S. 11). Die Meinungsvielfalt in der Demokratie wird dadurch eingeschränkt. Häufig sind jüngere Menschen zwischen 18 und 24 Jahren und/oder Menschen mit Migrationshintergrund, lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, queere und intergeschlechtliche Menschen sowie Menschen mit Behinderung von rechtsextremem Hass im Netz betroffen. Sie sind oftmals schutzlos den menschenverachtenden und vorurteilsgeleiteten Äußerungen ausgesetzt. Die Strafverfolgung der TäterInnen ist aufgrund der Anonymität im Internet häufig schwierig (2019, S. 7 ff.).
Die Politik erließ daraufhin ein neues Gesetz als Reaktion auf die zunehmende Verbreitung von Hasskommentaren. Das 2017 verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken zielt darauf ab, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte in sozialen Medien wirksamer zu bekämpfen. Darunter werden z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Bedrohung gefasst. Mit dem NetzDG wurden gesetzliche Compliance-Regeln für die Plattformen sozialer Netzwerke eingeführt, um eine zügigere und umfassendere Bearbeitung von Beschwerden zu ermöglichen (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2020). Es wird allerdings diskutiert, ob das Gesetz verfassungswidrig ist (Hoppenstedt 2020). In verschiedenen Gutachten, u. a. vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, wurden die Vorschriften zur Datenweitergabe an die Zentralstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) als problematisch betrachtet (a. a. O.).
Dem vom BKA erstellten Lagebericht zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) ist zu entnehmen, dass im Jahr 2019 73 % der polizeilich erfassten strafbaren Hass-Postings dem Phänomenbereich der PMK zuzuordnen sind (n = 1108 Fälle). Insgesamt wurden 1524 Fälle polizeilich registriert. Als Hass-Postings werden die Verrohung der Sprache sowie eine ausgeprägte verbale Radikalität der Sprache bezeichnet, die in Form von Postings im Internet verbreitet wird. Durch die rasante Verbreitung der Postings wird eine Mobilisierung, Radikalisierung und Vernetzung innerhalb der rechtsextremen Szene beobachtet. Hass-Postings werden der PMK zugeordnet, wenn bei den Tatumständen und/oder der Einstellung des Täters und der Täterinnen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Kommentare gegen eine Person oder eine Gruppe richten, z. B. aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe und Einstellung bzw. des Engagements (BKA 2020).
Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) führte die bislang größte repräsentative Untersuchung in Deutschland zu Hassreden im Internet durch (Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft 2019). Ziel der Studie war es, das Vorkommen von menschenverachtenden Äußerungen zu erfassen, die betroffenen Gruppen zu identifizieren und die Auswirkungen auf die Betroffenen und die BeobachterInnen zu erheben (S. 11). Hatespeech wird in der Studie definiert als „aggressive oder allgemein abwertende Aussagen gegenüber Personen, die bestimmten Gruppen zugeordnet werden“ (S. 15). Es handelt sich v. a. um eine vorurteilsgeleitete, abwertende Hasssprache. Diese kann unterschiedliche Personengruppen betreffen, wie z. B. Menschen mit Migrationshintergrund oder PolitikerInnen.
Die AutorInnen führten hierzu eine Onlinebefragung mit 7349 in Deutschland wohnenden Personen durch. Der Altersrange der Befragten lag bei 18 bis 95 Jahren. Die Datenerhebung fand von April bis Mai 2019 statt (S. 15). Die Auswertung wurde auf Bundesebene und auf Ebene der Bundesländer vorgenommen. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Studie war eine regelmäßige Nutzung des Internets.
Die Studie ergab, dass jüngere Menschen, also Menschen unter 25 Jahren, häufiger angaben, das Internet zu nutzen, als ältere Personen. Ein Unterschied wurde auch in Bezug auf die Art des Internetangebots festgestellt. Im Vergleich zu den älteren Befragten nutzten Jüngere verstärkt Messenger- und Chat-Dienste, wie z. B. WhatsApp und Snapchat, Instagram, YouTube und sonstige Videoplattformen (S. 16). Weiter ergab die Studie, dass Frauen häufiger Messenger- und Chat-Dienste und Nachrichtenseiten nutzten als Männer. Zudem berichteten Menschen mit Migrationshintergrund häufiger von der Nutzung des Internets als Menschen ohne Migrationshintergrund.
Vier von 10 Befragten haben Hasskommentare im Internet wahrgenommen (40 %). Es zeigte sich, dass das Beobachten von vorurteilsgeleiteten Äußerungen von Personen zwischen 18 und 24 Jahren mit 73 % häufiger bejaht wurde als von älteren Befragten. Dies könnte nach Meinung der AutorInnen mit dem Nutzungsverhalten des Internets im Zusammenhang stehen. Es gaben 51 % der befragten Personen zwischen 25 und 44 Jahren an, Zeuge oder Zeugin von Hatespeech im Netz geworden zu sein, wogegen nur 33 % der zwischen 45- und 59-Jährigen angab, entsprechende Kommentare gesehen zu haben. Deutlich geringer war die Wahrnehmung von Hasskommentaren bei der Altersgruppe über 60 Jahren. Circa ein Viertel der älteren Befragten beobachtete vorurteilsgeleitete Äußerungen im Netz (26 %). Weibliche Befragte berichteten mit 38 % seltener, entsprechende Handlungen beobachtet zu haben, als männliche Befragte (48 %). Menschen mit Migrationshintergrund gaben häufiger an, Hasskommentare gesehen zu haben, als Menschen ohne Migrationshintergrund (48 % zu 38 %) (S. 19).
Diejenigen Befragten, die angaben, Hasskommentare im Internet gesehen zu haben, wurden anschließend gefragt, auf welche Gruppen sich die Kommentare bezogen („Wie häufig haben Sie im Internet aggressive oder abwertende Aussagen gegen die folgenden Gruppen gesehen?“). Hierbei gaben 94 % an, dass sich die von ihnen gesehenen Hasskommentare gegen Menschen mit Migrationshintergrund richteten und zu gleichem Anteil gegen amtierende PolitikerInnen. Muslime und Musliminnen und Geflüchtete waren zu je 93 % der Fälle Opfer von aggressiven oder allgemein abwertenden Äußerungen, gefolgt von politisch Andersdenkenden (92 %). Arbeitslose, Frauen und Menschen, die nicht dem aktuellen Schönheitsideal entsprechen, wurden in je 88 % der Fälle von den Befragten als Opfer von beobachtetem Hatespeech genannt. Homosexuelle Menschen waren in 87 % von Hasskommentaren betroffen; etwas seltener wurden Angriffe auf transsexuelle Menschen beobachtet (80 %). Die menschenverachtenden Äußerungen finden sich auch bezogen auf arme Menschen (78 %), Jüdinnen und Juden (73 %), Menschen mit Behinderung (73 %) sowie wohnungslose Menschen (71 %) und Sinti*zze und Rom*nja (69 %) (S. 20). Die Befunde deuten darauf hin, dass sich Hatespeech häufig gegen Vielfalt richtet. Zudem zeigten sich Unterschiede hinsichtlich der Betroffenengruppen auf Länderebene. Während in Thüringen und Bayern am häufigsten Hasskommentare gegen politisch Andersdenkende wahrgenommen wurden, berichteten die Befragten aus Berlin und Baden-Württemberg häufiger von Hass gegen Geflüchtete (S. 20).
Die Untersuchung erhob neben der Zeugenschaft auch die direkte Betroffenheit von Hatespeech. Von den Befragten gaben 8 % an, direkte persönliche Erfahrungen mit Hasskommentaren zu haben. Es zeigte sich erneut eine höhere Belastung der jüngeren Befragten. Die Betroffenheit sank mit der Altersgruppe: 18 bis 24 Jahre 17 %, 25 bis 44 Jahre 12 %, 45 bis 59 Jahre 6 % und Personen über 60 Jahre 3 %. Weiter wurde festgestellt, dass männliche Befragte mit 10 % häufiger von Hasskommentaren betroffen sind als weibliche Studienteilnehmerinnen mit 6 %. Als Grund führen die AutorInnen die unterschiedliche Mediennutzung von Männern und Frauen an. Ein höheres Risiko für das Erleben hasserfüllter Anfeindungen haben ferner Menschen mit Migrationshintergrund. Diese berichteten mit 14 % häufiger von ihrer Betroffenheit als Befragte ohne Migrationshintergrund. Es wurden auch bundeslandspezifische Unterschiede im Hinblick auf die Betroffenheit festgestellt. Beispielsweise gaben 4 % der in Sachsen wohnenden StudienteilnehmerInnen an, Hasskommentare erlebt zu haben, während 15 % der StudienteilnehmerInnen aus Bremen bejahten, eine diesbezügliche Erfahrung gemacht zu haben. Ein Grund könnte z. B. in den demografischen Merkmalen in den einzelnen Bundesländern liegen, wie dem Durchschnittsalter der Einwohner oder dem Anteil von Personen mit Migrationshintergrund. Bei der Interpretation der Unterschiede auf Länderebene ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Betroffenen und HaterInnen nicht zwingend dem gleichen Bundesland zuzuordnen sind (S. 23 f.).
Die Betroffenen von Hatespeech wurden weiter gefragt, aufgrund welcher persönlicher Merkmale sie ihrer Meinung nach online angegriffen wurden. Laut Veröffentlichung gab mehr als ein Drittel der Betroffenen ihre politische Ansicht als Grund für verbale vorurteilsgeleitete Äußerungen an (39 %), gefolgt von dem eigenen Aussehen (31 %). Es wurden 18 % der Betroffenen wegen ihrer Herkunft verbal angegriffen, und 17 % nannten ihre Familie als Grund. Religiöse Gründe für einen Angriff wurden von 16 % der Betroffenen und zu gleichem Anteil eine romantische oder sexuelle Beziehung als Auslöser für den Hass im Netz betrachtet. Aufgrund des Geschlechts erlebten 15 % der Betroffenen verbale Anfeindungen, 13 % wegen ihrer Gesundheit. Weiter gaben 12 % der Betroffenen ihre sexuelle Orientierung als Grund für die erfahrenen Hasskommentare an (S. 24).
Die Folgen von Hatespeech sind erheblich. Von den StudienteilnehmerInnen, die Hasskommentare unmittelbar erlebten, berichteten 66 % von negativen Auswirkungen infolge der Tat. Oftmals nannten sie psychische Probleme, wie emotionalem Stress, welcher sich z. B. in Abgeschlagenheit oder Lustlosigkeit äußerte. Angst und Unruhe traten bei 27 % der Betroffenen auf, und an einer Depression litten nach eigenen Angaben 19 %. Ein Viertel der Betroffenen wies Probleme im Hinblick auf das eigene Selbstbild auf (24 %), und 15 % verwiesen auf berufliche Schwierigkeiten als Folge des Erlebten. Die 18- bis 24-Jährigen sind aufgrund ihres Nutzungsverhaltens stärker den Gefahren von Hatespeech ausgesetzt (S. 27). Besonders diese Altersgruppe wies erhebliche Tatfolgen auf: Jeder zweite Betroffene berichtete von emotionalem Stress (49 %), mehr als jeder Dritte von Angst und Unruhe (38 %) und nahezu jeder Dritte von Depressionen (31 %). Fast jeder Zweite gab an, Probleme mit dem eigenen Selbstbild zu haben (42 %), und jeder Vierte berichtete von Problemen in innerhalb der Bildungseinrichtung. In den anderen Altersgruppen waren die Tatfolgen weniger stark ausgeprägt; beispielsweise gaben in der Altersgruppe der 25- bis 44-Jährigen lediglich 18 % an, unter Problemen des Selbstbildes im Zusammenhang mit Hatespeech zu leiden. Dem Prozess der Identitätsfindung ist es geschuldet, dass jüngere Menschen teilweise eine hohe Unsicherheit und Verletzbarkeit aufweisen, wodurch sie als eine besonders vulnerable Gruppe anzusehen sind (S. 23). Es wurde zudem eine stärkere Belastung für weibliche als für männliche Betroffene festgestellt (S. 27).
Das Lesen von Hasskommentaren beeinflusst nicht nur direkt Betroffene negativ. Hasserfüllte Kommentare wirken sich auch auf die MitleserInnen aus, was Folgen für die demokratische Debattenkultur und Meinungsbildung hat. Aus Angst vor Hatespeech stimmten 54 % der Befragten zu, sich seltener im Internet zu ihrer politischen Meinung zu bekennen. Fast die Hälfte der StudienteilnehmerInnen gab darüber hinaus an, sich aufgrund von Hassreden seltener an im Internet geführten Diskussionen zu beteiligen (47 %). Überdies bejahten 38 % der TeilnehmerInnen, Menschen zu kennen, die sich aufgrund der genannten Gründe bei Diskussionen im Internet zurückhalten. Einen Rückzug von bestimmten Onlineplattformen bestätigten 16 % der InternetnutzerInnen. Insgesamt deaktivierten oder löschten 15 % der StudienteilnehmerInnen bereits einmal ihr Profil bei einem Onlinedienst (S. 28).
Als gesellschaftliche Folge von Hatespeech führen die AutorInnen eine verringerte Meinungsvielfalt an. Dies resultiert aus dem Rückzug zahlreicher Menschen aus den online geführten Debatten. Die verringerte Beteiligung von Internetnutzern/Internetnutzerinnen an Debatten im Internet führt zu einer Verschiebung der Wahrnehmung über die gesellschaftliche Realität. Dominieren HaterInnen die Onlinedebatten, entsteht fälschlicherweise der Anschein einer gesellschaftlichen Mehrheit im nichtdigitalen Raum. Der Hass im Netz und die damit verbundenen Einschüchterungseffekte sowie die Debattenkultur im Internet führen zu einem ver​zerrten Abbild der tatsächlichen gesellschaftlichen Meinungen. Dies nimmt wiederum Einfluss auf den Meinungsbildungsprozess, da Menschen bei kontrovers geführten Fragen eine Neigung dahingehend zeigen, sich den wahrgenommenen Mehrheitspositionen anzuschließen (S. 29).
Im Hinblick auf den Umgang mit Hatespeech und die politische Verantwortung meinten 54 % der Befragten, die Polizei unternehme nicht genug (S. 31). Ähnlich sahen es die Befragten bezüglich der deutschen Staatsanwaltschaft. Hier meinten 58 % der Befragten, es werde nicht genug gegen Hatespeech getan (S. 31). Hinsichtlich der Bundes- und Landesregierungen war mit 63 % bzw. 59 % die Mehrheit der Befragten der Auffassung, es werde nicht ausreichend etwas gegen das Phänomen Hatespeech unternommen. Außerdem wurde die Zustimmung der Befragten zu verschiedenen politischen Forderungen, die von dem Auftraggeber der Studie, Campact e. V., erstellt wurden, abgefragt. Diese stießen auf eine hohe Zustimmung, beispielsweise stimmten der Aussage „Es sollte in [meinem Bundesland] spezialisierte Anlaufstellen für Betroffene von Hass im Internet geben“ 74 % der Befragten zu (S. 33).
Insgesamt liefert die vorliegende Studie erstmals Erkenntnisse zu dem Phänomen Hatespeech in einer repräsentativen bundesweiten und länderspezifischen Untersuchung. Wünschenswert wäre in der Studie eine Prüfung auf signifikante Unterschiede zwischen den Gruppen, wie z. B. bezüglich des Alters oder des Geschlechts, gewesen. Außerdem wäre eine Abfrage des Wissenstandes vor den Zustimmungsfragen zu politischen Forderungen nützlich gewesen, um zu prüfen, inwieweit die Befragten die Aussagen tatsächlich beurteilen können. Dennoch liefert die Studie eine differenzierte Analyse zu einem aktuellen und vermutlich in Zukunft noch in der Bedeutung wachsendem Thema.
Verbale vorurteilsgeleitete Angriffe auf Einzelpersonen oder Gruppen sind von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Hass im Internet führt nicht nur zu einer rasanten Verbreitung menschenverachtender Äußerungen, sondern bestätigt abwertende Einstellungen und Diskriminierungen sowie Rassismus, Sexismus und weitere Formen der Demütigung. Die Politik ist nun gefordert, Maßnahmen zu ergreifen und den Wunsch der Bevölkerung nach einer stärkeren institutionellen Umsetzung präventiver und sanktionierender Maßnahmen auf Bundesebene umzusetzen. Ein erster Schritt ist mit dem NetzDG sowie der Einführung verschiedener Zentralstellen für Hasskriminalität, u. a. in Berlin und beim BKA in Wiesbaden, bereits erfolgt (Tagesspiegel 2020). Dennoch zeigen die hohen Zahlen an Hatespeech im Internet und die bislang nicht hinreichend angepasste Gesetzeslage einen anhaltenden Handlungsbedarf in Politik und Gesellschaft.

Interessenkonflikt

B. Horten und M. Gräber geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Metadaten
Titel
Kriminologischer Beitrag
„Hatespeech“ – Der Hass im Netz
verfasst von
Dr. Barbara Horten, M.A.
Marleen Gräber, M.A.
Publikationsdatum
21.12.2020
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie / Ausgabe 1/2021
Print ISSN: 1862-7072
Elektronische ISSN: 1862-7080
DOI
https://doi.org/10.1007/s11757-020-00644-7

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