Erschienen in:
01.02.2016 | Irreversibler Hirnfunktionsausfall | Leitthema
„Non-heart-beating donors“ sind nicht geeignet
verfasst von:
W. Heide
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 2/2016
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Zusammenfassung
Weltweit gilt der Tod des Spenders als Voraussetzung für eine Organtransplantation („dead donor rule“). Dabei ist es medizinischer und juristischer Konsens, das 1968 vom Ad-hoc-Komitee der Harvard Medical School vorgeschlagene Hirntodkonzept als sicheres Todeszeichen anzuerkennen. Einzelnen Fällen, bei denen angeblich die Hirntoddiagnose falsch gewesen sein soll, lagen Unkorrektheiten beim diagnostischen Ablauf zugrunde. Eine gemeinsame Stellungnahme der neuromedizinischen Fachgesellschaften vom März 2014 stellt klar, dass 1. bei Einhaltung aller gültigen Kriterien und Qualitätsleitlinien die Hirntoddiagnose eine der sichersten Diagnosen in der Medizin ist und 2. das zunehmend diskutierte und in einigen europäischen Staaten praktizierte Konzept des „non-heart-beating donors“ (NHBD; Organspende nach willkürlich definierter Dauer eines Herz- und Kreislaufstillstands) weiterhin strikt abzulehnen sei, da es ein höheres Risiko von Fehldiagnosen in sich berge. Wissenschaftlich ist unklar, wann nach einem Herzstillstand die Irreversibilität eintritt und wann die Gesamtfunktion des Gehirns irreversibel erloschen ist, auch wenn sich die klinischen Ausfallssymptome des Gehirns nach 10 min immer nachweisen lassen. Hinzu kommt die Unsicherheit, ab welchem Zeitpunkt die Dauer des Herz-Kreislauf-Stillstands zu messen ist, wenn nicht von Beginn an ein echokardiographisches Monitoring durchgeführt wurde. Zudem bestehen erhebliche ethische Bedenken gegen dieses Konzept wegen der möglichen Auswirkungen auf die ärztlichen Bemühungen, einen Patienten mit Herzstillstand zu reanimieren. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat daher wiederholt seit 1995 das NHBD-Konzept für die Organtransplantation abgelehnt.