Erschienen in:
01.12.2014 | Der besondere Fall im Bild
Penetrierende Kopfverletzung durch eine Nagelschraube
Überlegungen zur Unfallursache
verfasst von:
Prof. Dr. A. Thierauf-Emberger, S. Pollak
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2014
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Zusammenfassung
Penetrierende Verletzungen des Gehirnschädels werden überwiegend als Schussfolgen beobachtet. Zu den möglichen Ursachen zählen auch die baugewerblich verwendeten Bolzensetzgeräte und Nagelschussapparate. Die daraus verschossenen Schrauben und Nägel können im Fall eines Freiflugs selbst knöcherne Strukturen durchdringen. Berichtet wird über die konsiliarische rechtsmedizinische Beurteilung eines 22 Monate alten Jungen, der wegen einer penetrierenden Kopfverletzung in eine Notfallambulanz gebracht worden war. Die Eltern gaben an, das Kind habe sich die Verletzung bei einem Sturz vom Dreirad zugezogen. In der Stirnhaut steckte der Kopf einer Nagelschraube, die 4,5 cm tief ins Schädelinnere ragte. Die Gesamtheit der berichteten Umstände und der medizinischen Befunde sprach dafür, dass der Junge unfallmäßig von einer frei fliegenden Nagelschraube aus einem baugewerblichen Schussapparat getroffen wurde. Der intrakranielle Fremdkörper wurde entfernt; der postoperative Heilungsverlauf war komplikationslos.