Skip to main content
Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 12/2019

11.11.2019 | Leichenschau | Leitthema

Durchführung der ärztlichen Leichenschau gemäß S1-Leitlinie 2017 der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin

verfasst von: Prof. Dr. med. Andreas Schmeling, Annelies Klein, Thomas Bajanowski

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 12/2019

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Leichenschauwesen durch landesrechtliche Bestimmungen geregelt. Um die Durchführung der Leichenschau deutschlandweit weitestgehend zu standardisieren, erarbeitete die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin die S1-Leitlinie „Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau“. Die aktuelle Version dieser Leitlinie wurde im November 2017 auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) publiziert. In der Leitlinie werden die sichere Feststellung des Todes, die Todesursachendiagnostik, die Klassifizierung der Todesart, die Todeszeitschätzung und die Meldepflichten des Leichenschauarztes ausführlich erläutert. Zur Untersuchung der Leiche werden detaillierte Hinweise gegeben. Eine sorgfältige Durchführung der Leichenschau vermeidet Scheintodesfälle, liegt im mutmaßlichen Willen des Verstorbenen und dient der Interessenwahrung der Hinterbliebenen. Darüber hinaus ist sie von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, indem übertragbare Krankheiten und rechtlich relevante Todesfälle erkannt werden. Schließlich wird die Validität der Todesursachenstatistik verbessert, was weitreichende Konsequenzen für gesundheitspolitische Entscheidungen haben kann. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Regularien der S1-Leitlinie dargestellt.
Fußnoten
1
Der vorliegende Artikel gibt die S1-Leitlinie zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau wieder, die keine Literaturreferenzen enthält [1]. Die Autoren haben daher bewusst auf weitere Literaturangaben verzichtet, um keine unkonsentierten Assoziationen nahezulegen. Die Redaktion.
 
Metadaten
Titel
Durchführung der ärztlichen Leichenschau gemäß S1-Leitlinie 2017 der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin
verfasst von
Prof. Dr. med. Andreas Schmeling
Annelies Klein
Thomas Bajanowski
Publikationsdatum
11.11.2019
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 12/2019
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-019-03043-4

Weitere Artikel der Ausgabe 12/2019

Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 12/2019 Zur Ausgabe

Dank an die Gutachterinnen und Gutachter

Dank an die Gutachterinnen und Gutachter

Leitlinien kompakt für die Allgemeinmedizin

Mit medbee Pocketcards sicher entscheiden.

Seit 2022 gehört die medbee GmbH zum Springer Medizin Verlag

Facharzt-Training Allgemeinmedizin

Die ideale Vorbereitung zur anstehenden Prüfung mit den ersten 24 von 100 klinischen Fallbeispielen verschiedener Themenfelder

Mehr erfahren

Strenge Blutdruckeinstellung lohnt auch im Alter noch

30.04.2024 Arterielle Hypertonie Nachrichten

Ältere Frauen, die von chronischen Erkrankungen weitgehend verschont sind, haben offenbar die besten Chancen, ihren 90. Geburtstag zu erleben, wenn ihr systolischer Blutdruck < 130 mmHg liegt. Das scheint selbst für 80-Jährige noch zu gelten.

Dihydropyridin-Kalziumantagonisten können auf die Nieren gehen

30.04.2024 Hypertonie Nachrichten

Im Vergleich zu anderen Blutdrucksenkern sind Kalziumantagonisten vom Diyhdropyridin-Typ mit einem erhöhten Risiko für eine Mikroalbuminurie und in Abwesenheit eines RAS-Blockers auch für ein terminales Nierenversagen verbunden.

Frauen bekommen seltener eine intensive Statintherapie

30.04.2024 Statine Nachrichten

Frauen in den Niederlanden erhalten bei vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko seltener eine intensive Statintherapie als Männer. Ihre LDL-Zielwerte erreichen sie aber fast ähnlich oft.

Reizdarmsyndrom: Diäten wirksamer als Medikamente

29.04.2024 Reizdarmsyndrom Nachrichten

Bei Reizdarmsyndrom scheinen Diäten, wie etwa die FODMAP-arme oder die kohlenhydratreduzierte Ernährung, effektiver als eine medikamentöse Therapie zu sein. Das hat eine Studie aus Schweden ergeben, die die drei Therapieoptionen im direkten Vergleich analysierte.

Update Allgemeinmedizin

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.