Erschienen in:
06.10.2017 | Opioide | Originalien
Medikamente und toxische Substanzen in der Sterbehilfe
verfasst von:
Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Math. G. Skopp
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 2/2018
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Zusammenfassung
Für die Hilfe im Sterben bzw. zum Sterben werden je nach Konzeption unterschiedliche Medikamente oder Substanzen eingesetzt oder empfohlen. In der Palliativversorgung steht die Schmerzlinderung im Vordergrund; zum Einsatz kommen Opioide der Stufen II und III des World-Health-Organization(WHO)-Stufenschemas. Ist die orale Aufnahme nicht möglich, stehen alternative Applikationsformen zur Verfügung. Als Stufe-III-Opioide der 1. Wahl gelten Morphin, Oxycodon und Hydromorphon; für Morphin liegt ausreichende Evidenz bezüglich der Linderung von Atemnot vor. Antiemetika und Laxativa reduzieren die wesentlichen, unerwünschten Effekte einer Therapie mit Opioiden. Mittelgradige bis schwere Depressionen bedürfen neben psychotherapeutischen Maßnahmen einer medikamentösen Therapie. In der Sterbephase soll die medikamentöse Therapie auf Opioide, Antipsychotika, Benzodiazepine und ggf. Anticholinergika beschränkt werden. Bei der palliativen Sedierung zur Linderung unerträglichen Leidens gelangen Benzodiazepine, vorrangig Midazolam, Phenothiazine wie Levomepromazin und Haloperidol zum Einsatz; Phenobarbital und Propofol gelten als Mittel 2. Wahl. Medikamente und toxische Substanzen, die von Sterbehilfeorganisationen zur Durchführung eines assistierten Suizids oder einer Tötung empfohlen oder bereitgestellt werden, umfassen Pentobarbital und Chloroquin mit vorausgehender Antiemese und Sedierung, eine orale Aufnahme von Kaliumcyanid und das Einatmen von Helium. Es sind Kombinationen von Barbituraten mit i.v.-Verabreichung von Kaliumchloridlösung und nichtpolarisierenden Muskelrelaxanzien beschrieben. Muskelrelaxanzien, Barbiturate, Cyanid und Helium führen zum Ersticken, Kaliumchlorid und Chloroquin zu Herzrhythmusstörungen und -block.