Erschienen in:
20.10.2016 | Pflege | Originalarbeit
„Healthy prisons“
Gesundheit und Gesundheitsversorgung Gefangener
verfasst von:
Prof. Dr. Heino Stöver
Erschienen in:
Prävention und Gesundheitsförderung
|
Ausgabe 4/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Gesundheitlich vorbelastete Gefangene, v. a. mit den weit verbreiteten Störungs- und Krankheitsbildern „Abhängigkeiten“; „Infektionskrankheiten“ und „psychische Störungen/Erkrankungen“, aber auch viele somatische und geriatrische Problematiken stellen enorme Herausforderungen für die gesundheitliche Versorgung im Justizvollzug dar. Es ist davon auszugehen, dass jede psychische/physische Störung, jede Krankheit unter den Gefangenen gegenüber der Allgemeinbevölkerung überrepräsentiert ist. Ein Gesundheitsförderungsdenken, basierend auf einem Setting-/Lebensweltansatz, wird man im weiten Setting „Gefängnisse“ vergeblich suchen. Beispielhaft dafür ist, dass weder der Bund, noch die 16 regionalen Justizministerien Mitglieder im WHO Netzwerk „Health in Prisons“ sind, das an gesundheitlichen Kernthemen im Bereich Gefängnis arbeitet.
Ziel
Im folgenden Beitrag wird neben psychischen Problemen, Sexualität und Suizidalität v. a. beispielhaft die Versorgung von Patienten mit Drogenabhängigkeit diskutiert: Drogenabhängige Gefangene machen einen Anteil von etwa 30–40 % an der Gesamtpopulation der Gefangenen in Deutschland aus. Auch andere substanzbezogene Störungen sind in Haft stark überrepräsentiert.
Ergebnisse
Es wird deutlich, dass in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung in Haft weiterer Forschungsbedarf
besteht. Dies gilt insbesondere, wenn es um Ressourcenaufbau und Resilienzstärkung von Gefangenen geht. Die Arbeit der
WHO auf dem Gebiet „Gefängnisse und Gesundheit“ muss in Deutschland wahrgenommen und in die praktische
Gesundheitsförderung in Haft reflektiert werden. Da sich im Präventionsgesetz (Gesetz zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und der Prävention [Präventionsgesetz, PrävG] vom 17. Juli 2015) keine Hinweise für eine Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung inhaftierter Menschen finden ist es nötig, Modellvorhaben nach § 20d durchzuführen, um die Qualität, Effektivität und Effizienz der Versorgung mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Lebenswelt „Justizvollzug“ zu verbessern.