Erschienen in:
06.04.2021 | Medizinrecht
Keine Beschönigungen im Aufklärungsgespräch
Schadensersatz nach Irreführung über Op.‑Erfahrung
verfasst von:
L. Hübner, Dr. A. Wienke
Erschienen in:
HNO
|
Ausgabe 7/2021
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Die Information und Aufklärung des Patienten und seine darauf fußende Einwilligungserklärung ist Grundvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines jeden ärztlichen Eingriffs. Worüber genau der Patient zu informieren ist, regelt § 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach muss der Patient über „sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände“ aufgeklärt werden. Er soll eine Vorstellung davon bekommen, was mit dem geplanten ärztlichen Eingriff auf ihn zukommt, welche Risiken und Chancen bestehen und ob es alternative Behandlungsmöglichkeiten gibt. Welche Inhalte für die Einwilligungserklärung des Patienten „wesentlich“ und damit aufklärungspflichtig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Auch individuelle Nachfragen des Patienten und spezifische Prädispositionen haben Einfluss auf den Umfang und den Inhalt des Aufklärungsgesprächs. …