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Erschienen in: Der Anaesthesist 4/2006

01.04.2006 | Medizinrecht

Qualitätssicherung bei Transfusionen und Hämotherapie nach den aktuellen Richtlinien der Bundesärztekammer

verfasst von: Dr. R. H. Kaiser

Erschienen in: Die Anaesthesiologie | Ausgabe 4/2006

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Auszug

Das im Februar 2005 geänderte [4] Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz, TFG) [3] bestimmt in §§ 12 und 18 u. a., dass die Bundesärztekammer (BÄK) nach vorheriger Anhörung geeigneter medizinischer Sachverständiger und sonstiger Fachkreise im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) in Richtlinien, den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik betreffend, die Gewinnung und Anwendung von Blut und Blutprodukten festzustellen habe. Mit der Gesetzesänderung vom 18.02.2005 wurde dieser Auftrag durch die Hinzufügung eines Satzes 3 in §§ 12 Abs. 1 und 18 Abs. 1 nochmals bekräftigt: „Die Richtlinien werden von der zuständigen Bundesoberbehörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht“. § 13 Abs. 1 TFG bestimmt: „Blutprodukte sind nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik anzuwenden“, der in den gemäß § 18 Abs. 1 zu erstellenden Richtlinien [2] und zusätzlichen „Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ [1] der BÄK beschrieben wird. In den Richtlinien werden auch Kriterien, die Sachkenntnis und Qualifikation in diesem Bereich tätiger Ärzte betreffend,1 festgelegt. Blutprodukte im Sinne des TFG sind gemäß § 2 TFG „Blutzubereitungen im Sinne des § 4 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, Sera aus menschlichem Blut im Sinne des § 4 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes und Plasma zur Fraktionierung“. …
Fußnoten
1
Aus Gründen der Einfachheit wird die männliche Form Arzt, Beauftragter o. Ä. einheitlich für Frauen und Männer benutzt.
 
2
Daraus könnte im Umkehrschluss auch eine Pflicht zur Dokumentation der Gründe für eine von Richt- oder Leitlinien abweichende Nichtanwendung von Blutprodukten abgeleitet werden.
 
3
Der Qualitätsbeauftragte muss nicht unbedingt über umfangreiche Kenntnisse der Transfusionsmedizin und/oder Hämostaseologie oder eine einschlägige Weiterbildung verfügen; gewisse Grundkenntnisse in diesem Bereich sind aber sicherlich von Nutzen.
 
4
Die BÄK hat dafür ein besonderes Curriculum erarbeitet, das voraussichtlich noch im Jahr 2005 veröffentlich wird. Verschiedene Ärztekammern, z. B. die Landesärztekammer Hessen, bieten schon jetzt entsprechende zertifizierte Fortbildungskurse an.
 
5
Die überwiegende Mehrzahl schwerer Transfusionszwischenfälle beruht letztlich auf Verwechslungen.
 
6
Die Überwachung der Qualitätssicherung bei Gewinnung und Herstellung erfolgt gemäß Arzneimittelgesetz durch die zuständigen Landesbehörden.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Bundesärztekammer (2003) Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln Bundesärztekammer (2003) Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln
2.
Zurück zum Zitat Bundesärztekammer (2005) Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie); Vorabinformation über die Novellierung 2005;http://www.bundesaerztekammer.de. Gesehen 12.01.2006 Bundesärztekammer (2005) Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie); Vorabinformation über die Novellierung 2005;http://​www.​bundesaerztekamm​er.​de. Gesehen 12.01.2006
3.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Gesundheit (1998) Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (TFG) vom 01. Juli 1998. BGBl I, S. 1752; Gesetzestext und Begründung der Bundesregierung vom 13.01.1998. BT Drcks. 13/9594 Bundesministerium für Gesundheit (1998) Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (TFG) vom 01. Juli 1998. BGBl I, S. 1752; Gesetzestext und Begründung der Bundesregierung vom 13.01.1998. BT Drcks. 13/9594
4.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (2005) Erstes Gesetz zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften. Bundesgesetzbl, Teil 1, Nr. 10, S 234–238 Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (2005) Erstes Gesetz zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften. Bundesgesetzbl, Teil 1, Nr. 10, S 234–238
Metadaten
Titel
Qualitätssicherung bei Transfusionen und Hämotherapie nach den aktuellen Richtlinien der Bundesärztekammer
verfasst von
Dr. R. H. Kaiser
Publikationsdatum
01.04.2006
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die Anaesthesiologie / Ausgabe 4/2006
Print ISSN: 2731-6858
Elektronische ISSN: 2731-6866
DOI
https://doi.org/10.1007/s00101-006-0975-x

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