24.08.2018 | Ranibizumab | Leitlinien, Stellungnahmen und Empfehlungen
Stellungnahme von BVA, DOG und RG zur intravitrealen Therapie des visusmindernden Makulaödems bei retinalem Venenverschluss
Therapeutische Strategien, Stand 24.04.2018
Erschienen in: Die Ophthalmologie | Ausgabe 10/2018
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Beim retinalen Venenverschluss (RVV) sollen initial folgende Untersuchungen erfolgen: bestkorrigierter Visus, Untersuchung auf Rubeosis iridis in Miosis (insbesondere bei Zentralvenenverschluss [ZVV]), Untersuchung der gesamten Netzhaut in Mydriasis, optische Kohärenztomographie (OCT), Augeninnendruckmessung.
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Eine Fluoreszeinangiographie (FAG) soll erfolgen, sobald die Netzhaut ausreichend beurteilbar erscheint, spätestens nach 4 Monaten.Empfehlungsgrad: ⇑⇑
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Eine Behandlung mit intravitrealen Medikamenten (IVOM) soll bei RVV-Patienten nur bei Nachweis eines verschlussinduzierten Makulaödems mit Visusminderung begonnen werden, bei dem aufgrund des Befundes eine funktionelle und morphologische Verbesserung erwartet werden kann. Der Beginn dieser Behandlung soll zeitnah nach Diagnosestellung erfolgen.Empfehlungsgrad: ⇑⇑
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IVOM-Folgebehandlungen bzw. Folgeserien sollen nur bei Vorliegen eines verschlussinduzierten Makulaödems mit Visusminderung erfolgen, bei dem aufgrund des Befundes eine positive Beeinflussung des funktionellen und morphologischen Ergebnisses durch die IVOM-Behandlung erwartet werden kann.Empfehlungsgrad: ⇑⇑
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Zur Behandlung des Makulaödems beim ZVV soll keine fokale Lasertherapie erfolgenEmpfehlungsgrad: ⇓⇓
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Bei visusminderndem Makulaödem durch VAV kann eine fokale Laserkoagulation zur Minderung des Makulaödems sinnvoll sein.Empfehlungsgrad:⇔
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Diese sollte aber erst im Verlauf der Behandlung bei unzureichendem Erfolg der IVOM angewendet werden.Empfehlungsgrad: ⇑