Die Aufklärung über die Gefahr der Rekurrensparese vor einer diagnostischen Lymphknotenexstirpation aus dem Hals ist unvollständig, wenn dem Patienten nicht verdeutlicht wird, dass es auch zu einer persistierenden Stimmbandlähmung kommen kann.
2.
Ist über einen möglichen Dauerschaden nicht aufgeklärt worden, kann die Behandlungsseite eine mutmaßliche oder hypothetische Einwilligung nicht daraus herleiten, dass der Patient ein nach Auffassung des Arztes weitaus gravierenderes Risiko akzeptiert hat.
3.
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro ist angemessen für eine persistierende Stimmbandlähmung, die zu vorübergehender Berufsunfähigkeit, mehreren Krankenhausaufenthalten und dem Erfordernis einer engmaschigen ambulanten Nachbehandlung geführt hat.
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