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2022 | Buch

Repetitorium Transplantationsbeauftragte

herausgegeben von: Axel Rahmel, Klaus Hahnenkamp, Claus-Dieter Middel

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Über dieses Buch

Kompakt und übersichtlich fasst das Buch die Wissensinhalte zusammen, die Ärzte und Pflegefachpersonal als Transplantationsbeauftragte auf einer Intensivstation benötigen. Es kann als anschauliche Einführung in das Aufgabenfeld ebenso verwendet werden wie als Nachschlagewerk für den erfahrenen Transplantationsbeauftragten. Alle Inhalte des Curriculums der Bundesärztekammer sind berücksichtigt, damit eignet es sich auch als Begleitbuch für die curricularen Kurse. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den Fragestellungen, die für die praktische Tätigkeit als Transplantationsbeauftragter besonders wichtig sind, wie die Voraussetzungen für eine Organspende und ihre Durchführung. Doch auch organisatorische, rechtliche und ethische Fragestellungen kommen nicht zu kurz. Die Links zu wichtigen Adressen und Arbeitsmaterialien können über integrierte QR-Codes direkt aufgerufen werden.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einleitung

Frontmatter
Kapitel 1. Organspende in Deutschland
Zusammenfassung
Unterschiedliche Faktoren können für die vergleichsweise geringen Spenderzahlen in Deutschland verantwortlich gemacht werden, aktuelle Analysen unterstreichen jedoch die Bedeutung von Strukturdefiziten bei der Spendererkennung und -meldung. Um eine Trendwende herbeizuführen, wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende 2019 die Position der Transplantationsbeauftragten gestärkt und zudem eine aufwandsgerechte Vergütung der Klinken eingeführt. Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende von 2020 und die ergänzenden Anpassungen des Transplantationsgesetzes durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung von 2021 bilden eine zusätzliche Basis, um dem Spenderorganmangel künftig entgegenzuwirken. Unterstützt werden sie durch untergesetzliche Maßnahmen wie den Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende und die von der Bundesärztekammer verabschiedete Richtlinie „Spendererkennung“.
Axel Rahmel
Kapitel 2. Geschichte und Zukunft der Transplantationsmedizin
Zusammenfassung
Die Übertragung von Körperteilen oder Organen fasziniert die Menschheit bereits seit Jahrhunderten. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde die Transplantation schrittweise als Behandlungsoption anerkannt und ist heute ein etabliertes Behandlungsverfahren. Unterstützt wurde diese Entwicklung maßgeblich durch die Entdeckung immunologischer Grundlagen sowie die Entwicklung von Immunsuppressiva zur Vermeidung von Abstoßungsreaktionen.Auch aktuell gibt es zahlreiche Forschungsrichtungen, die auf Weiterentwicklungen in der Transplantationsmedizin abzielen. Neben Untersuchungen zur Optimierung der immunsuppressiven Therapie gehören dazu auch Forschungen zum Einsatz künstlicher Organe, Xenotransplantation und die Therapie mit pluripotenten Stammzellen. Viele der beschriebenen Ansätze erscheinen vielversprechend,auch wenn ein Einsatz im klinischen Alltag aktuell noch nicht absehbar ist.
Thomas Breidenbach
Kapitel 3. Organspende im internationalen Vergleich
Zusammenfassung
Bei dem Vergleich der Organspendeaktivität verschiedener Länder wird als Vergleichsgröße in der Regel die Anzahl der Organspenderinnen und -spender pro eine Million Einwohner herangezogen. Mit dem Vergleich einhergehend werden regelmäßig auch Schlussfolgerungen über mögliche Erfolgsfaktoren gezogen und es wird eine Kausalität zwischen einzelnen Faktoren und den Fallzahlen hergestellt. Da eine Vergleichbarkeit aufgrund der Vielzahl der Einflussfaktoren jedoch schwierig ist, ist die Aussagekraft internationaler Vergleiche auf Basis der Zahl der Organspenderinnen und -spender begrenzt. Besser geeignet erscheinen die Werte für Vergleiche innerhalb einzelner Länder, da auf diese Weise Entwicklungsstandards berücksichtigt werden oder Rückschlüsse über den Erfolg von Reformmaßnahmen gezogen werden können.
Marie Brinkmann

Rechtliche Rahmenbedingungen

Frontmatter
Kapitel 4. Transplantationsgesetz, Länderausführungsgesetze, EU-Verordnungen
Zusammenfassung
Mit dem Transplantationsgesetz (TPG) vom 1. Dezember 1997 wurden rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Organspende geschaffen. Das Gesetz regelt die postmortale Entnahme von Organen und Geweben sowie die Voraussetzungen der Lebendspende. Des Weiteren definiert das TPG den rechtlichen Rahmen für die Organisation und Durchführung der im Zusammenhang mit der Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Rückverfolgung bei schwerwiegenden Zwischenfällen und unerwünschten Reaktionen. Das TPG wurde mehrfach angepasst: u. a. wurde eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt. Außerdem wurden mit Gesetzesnovellen aus den Jahren 2012, 2019 und 2020 die Rollen und Zuständigkeiten der am Organspendeprozess beteiligten Einrichtungen und Personen weiter definiert und insbesondere die Bedeutung der Transplantationsbeauftragten hervorgehoben.
Claudia Siepmann
Kapitel 5. Bundesärztekammer
Zusammenfassung
Die Bundesärztekammer (BÄK) stellt den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft für verschiedene Bereiche der Organspende und Organtransplantation fest und übernimmt wichtige Steuerungsaufgaben innerhalb des deutschen Transplantationswesens. Neben der Erarbeitung transplantationsspezifischer Richtlinien gehört dazu auch die Überwachung der Koordinierungs- und der Vermittlungsstelle sowie die Kontrolle von Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäusern. Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben hat die BÄK verschiedene Kommissionen eingerichtet, u.a. die Ständige Kommission Organtransplantation (StäKO). Die Erfüllung der gesetzlichen Kontrollaufgaben bei den am Organspendeprozess beteiligten Einrichtungen übernehmen die Prüfungs- und die Überwachungskommissionen (PÜK).
Wiebke Abel, Claus-Dieter Middel
Kapitel 6. Verfahrensanweisungen gemäß § 11 Abs. 1 a Transplantationsgesetz (TPG)
Zusammenfassung
Als Koordinierungsstelle gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 TPG wurde die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) vom Gesetzgeber beauftragt, geeignete Verfahrensanweisungen für zentrale Aspekte des Organspendeprozesses zu erstellen. Die Verfahrensanweisungen der DSO umfassen alle Prozessschritte von der Meldung und Identitätsüberprüfung der Spenderinnen und Spender und Überprüfung der Einzelheiten der Einwilligung, über die Organ- und Spendercharakterisierung bis hin zur Entnahme, Konservierung, Verpackung und Kennzeichnung von Organen. Des Weiteren werden auch Vorgaben zur Rückverfolgung und zur Sicherstellung der unverzüglichen Meldung schwerwiegender Zwischenfälle (SAE) und schwerwiegender, unerwünschter Reaktionen (SAR) beschrieben. Die Verfahrensanweisungen tragen dazu bei, die Zusammenarbeit zur Organentnahme bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern und die Durchführung aller bis zur Übertragung erforderlichen Maßnahmen mit Ausnahme der Vermittlung widerspruchsfrei zu regeln.
Daniela Bulach

Ethik

Frontmatter
Kapitel 7. Intensivmedizinische Entscheidungen am Lebensende
Zusammenfassung
Bei Patienten mit schwersten Hirnschädigungen und infauster Prognose stellt die Organspende – nach Verlassen des primär kurativen Therapieziels – ein der palliativen Sterbebegleitung gleichwertiges Behandlungsziel dar. Sofern der irreversible Hirnfunktionsausfall (IHA) in angemessener Frist erwartbar erscheint und Kontraindikationen gegenüber einer Organspende fehlen, ist der tatsächliche oder mutmaßliche Patientenwille zur Organspende (einschließlich der temporären Fortführung der „organprotektiven“ Intensivtherapie) zu eruieren. Nach dem Tod erlischt eine bestehende Betreuung; deshalb sollten zu Fragen der Organspende auch die nächsten Angehörigen bereits vor Feststellung des IHA involviert werden. Die Intensivtherapie der potenziellen Organspenderin bzw. des -spenders soll leitliniengerecht erfolgen. Der Einsatz erweiterter intensivmedizinischer Maßnahmen ist besonders abzuwägen.
K. Michael Lücking
Kapitel 8. Ethische Fragestellungen der Organspende und -verteilung
Zusammenfassung
Die Bereitschaft zur Organspende kann auch durch die im Bereich der Transplantationsmedizin geltenden Regelungen und Konzepte beeinflusst werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Todeskonzeption im Rahmen der „Dead-Donor-Rule“, die den Tod als entscheidende Voraussetzung für eine Organspende festlegt. Besonders kontrovers und intensiv werden die verschiedenen Optionen zur Regelung der Einwilligung, die vereinfachend unter den Stichworten Zustimmungs-, Widerspruchs- bzw. Entscheidungspflichtlösung zusammengefasst werden können, diskutiert. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Bereitschaft zur Spende auch von den Regeln für die Organverteilung und deren Umsetzung abhängt. In diesem Zusammenhang bilden sowohl prozedurale Aspekte von Verteilungsentscheidungen (Übertragung von Kompetenzen), als auch die Bestimmung von Entscheidungskriterien (Dringlichkeit und Erfolgsaussicht) wichtige Themenschwerpunkte.
Michael Lauerer, Eckhard Nagel
Kapitel 9. Patientenwille und Patientenverfügung in der Organspende
Zusammenfassung
Der Respekt vor der Autonomie von Patientinnen und Patienten ist zu einer festen Grundüberzeugung der modernen Medizin geworden. Insbesondere bei der Klärung der Organspendebereitschaft kann dies jedoch zu Unsicherheiten führen. Erfahrungen zeigen, dass in mehr als 50 % der Fälle eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende nicht durch die verstorbenen Patientinnen und Patienten selber getroffen wurde, sondern auf Basis des vermuteten Willens oder durch die Angehörigen. Eine weitere Problematik ergibt sich, wenn neben einem Organspendeausweis weitere Vorsorgedokumente vorliegen, z.B. eine Patientenverfügung, deren Inhalte sich zu widersprechen scheinen. Schließlich liegt der Patientenwille oft nicht explizit vor, sondern kann nur unter großer Unsicherheit ermittelt werden. Deshalb ist ein stringentes Vorgehen vor möglicher Organspende mit frühzeitiger Klärung des Patientenwillens mit Einbeziehung der Angehörigen bzw. der Betreuer/ Bevollmächtigten unumgänglich. Zudem besteht die dringende Notwendigkeit ärztliches Personal umfassend bezüglich Umgang mit Vorausverfügungen und bei Entscheidungen am Lebensende zu qualifizieren und in Zweifelsfällen fachübergreifende Beratungen einzubeziehen.
Gertrud Greif-Higer
Kapitel 10. Organspende nach Kreislaufstillstand – Erfahrungen aus der Schweiz
Zusammenfassung
Die Organspende nach Kreislaufstillstand, auch Donation after Circulatory Determination of Death (DCD) oder Non Heart Beating Donation (NHBD) genannt, war in der Pionierzeit neben der Lebendspende die Urform der Organspende. Mit der Einführung des Hirntodkonzeptes ist sie aber zunehmend in den Hintergrund gerückt und in gewissen Ländern ganz verschwunden. Seit den 90er Jahren hat die DCD-Spende mit der verbesserten Organkonditionierung weltweit ein Comeback erlebt. In Deutschland werden keine DCD-Spenden durchgeführt, weil die für eine gesetzlich vorgeschriebene Todesfeststellung erforderlichen Kriterien nicht erfüllt sind. In einem Erfahrungsbericht beschreibt ein in der Organspendemedizin engagierter Intensivmediziner das Schweizer Modell und erklärt anhand von vier Schlüsselelementen, warum die DCD-Spende im Nachbarland möglich ist.
Renato Lenherr

Organspende

Frontmatter
Kapitel 11. Rechtliche Voraussetzungen der Organspende
Zusammenfassung
Das Transplantationsgesetz (TPG) enthält zwei zentrale Voraussetzungen, unter denen eine Organentnahme erlaubt ist. Zum einen muss der Tod durch Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) nachgewiesen werden. Zum anderen muss eine Einwilligung in die Organentnahme vorliegen. Die Prüfung, ob eine Einwilligung vorliegt, folgt einem mehrstufigen Prozess, bei dem die persönliche Entscheidung, welche die verstorbene Person zu Lebzeiten getroffen hat, immer Vorrang vor der Entscheidung durch Angehörige oder einer dritten Person hat. Bei Minderjährigen wird die Entscheidungsbefugnis den sorgeberechtigten Eltern bzw. dem Vormund übertragen; im Betreuungsfall den Angehörigen oder einer ihnen gleichgestellten Person. Ist die mögliche Organspenderin bzw. der -spender an einer nicht natürlichen Todesursache gestorben, ist zusätzlich zur Einwilligung oder Zustimmung die Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft einzuholen.
Pelin Herbst-Cokbudak
Kapitel 12. Identifikation potenzieller Spender
Zusammenfassung
Die frühzeitige Identifizierung potentieller Organspenderinnen und -spender und deren konsequente und hochqualifizierte intensivmedizinische Versorgung bis hin zur Organentnahme ist sowohl logistisch, als auch medizinisch komplex und setzt ein hohes Engagement des Behandlungsteams voraus. Nicht immer ist der Gedanke an eine mögliche Organspende im klinischen Alltag präsent. Es ist Aufgabe der Transplantationsbeauftragten (TxB), Strategien zur frühzeitigen Identifizierung potentieller Organspenderinnen und -spender zu implementieren und eine anschließende optimierte Intensivtherapie zu unterstützen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe stehen den TxB medizinische Bewertungssysteme und Entscheidungshilfen zur Verfügung (z. B. der FOUR-Score, DIVI-Positionspapier), aber auch organisatorische Maßnahmen (SOP-Entwicklung, Klinik-interne Fortbildungen, Einsatz des DSO-Tools TransplantCheck). Des Weiteren kann die DSO jederzeit hinzugezogen werden.
Klaus Hahnenkamp, Sven-Olaf Kuhn
Kapitel 13. Die Feststellung des Todes
Zusammenfassung
Proof of irreversible brain dysfunction (IHA, „brain death“) is the legal prerequisite for post-mortem organ donation, but its determination is generally independent of a possible organ donation. Because not all patients with a severe brain injury that could cause brain death are formally diagnosed, the exact epidemiology of brain death is not known. The current version of the associated guideline of the German Medical Association is binding for formal brain death diagnostics. Independently of each other, at least two physicians check the preconditions for diagnosing brain death in the 1st step, then, in the 2nd step, record the clinical findings and, in the 3rd and final step, prove the irreversibility of the clinical symptoms of failure. The findings must be documented using the protocol sheets specified in the guideline.
Stefanie Förderreuther
Kapitel 14. Kommunikation mit Angehörigen: Entscheidungsbegleitung
Zusammenfassung
Die Angehörigen nehmen bei der Umsetzung des Patientenwillens häufig eine zentrale Rolle ein. Wenn kein schriftlicher Wille der (potenziellen) Organspenderin bzw. des -spenders vorliegt, können sie den mündlich geäußerten Willen übermitteln oder, wenn auch dieser nicht vorliegt, den mutmaßlichen Willen mitteilen. Die Kommunikation mit den Angehörigen findet in der Regel in mehreren Teilgesprächen statt. Diese Gespräche werden von einer Ärztin bzw. einem Arzt des Klinikums (idealerweise der bzw. dem Transplantationsbeauftragten) geführt und können durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) unterstützt werden. Die Angehörigengespräche sollten nach Möglichkeit sorgfältig vorbereitet werden. Dazu gehört die Wahl geeigneter Räumlichkeiten und hinreichend Zeit. Es wird zudem empfohlen, eine persönliche Checkliste für das Gespräch zu erstellen. Ziel der Bemühungen ist, dass die Angehörigen zu einer stabilen Entscheidung im Sinne der verstorbenen Person finden.
Chris Wolf
Kapitel 15. Intensivmedizinische Maßnahmen bei irreversiblem Hirnfunktionsausfall (Hirntod)
Zusammenfassung
Der irreversible Hirnfunktionsausfall (IHA) geht mit physiologischen Veränderungen einher, die zu gravierenden Organdysfunktionen führen können. Grundsätzlich gelten bei Organspenderinnen und -spendern nach Feststellung des IHA unverändert die für die Aufrechterhaltung der Homöostase allgemein gültigen Zielvariablen für Beatmung, Hämodynamik und Metabolismus. Hirnprotektive Maßnahmen sind allerdings nicht mehr erforderlich. Durch ergänzende intensivmedizinische Maßnahmen können Veränderungen und Störungen physiologischer Funktionen korrigiert werden. Entsprechende Interventionen führen nicht nur zu einer Stabilisierung der Spenderin bzw. des Spenders, sondern können auch die Transplantatfunktion verbessern und insgesamt zu einer höheren Anzahl transplantierbarer Organe führen. Der generelle Mangel an Organspenden erfordert daher ein aufmerksames und engmaschiges Management.
Josef Briegel
Kapitel 16. Organ- und Spendercharakterisierung
Zusammenfassung
Die Organ- und Spendercharakterisierung hat zum Ziel, durch eine sorgfältige Untersuchung der Organspenderin bzw. des -spenders sowie der jeweiligen Organfunktionen die gesundheitlichen Risiken für potentielle Organempfängerinnen und -empfänger so gering wie möglich zu halten. Die dabei einzuhaltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards sind in Deutschland verbindlich festgelegt. Die erhobenen Befunde bilden die medizinische Entscheidungsgrundlage für den Umfang einer Organspende, den Empfängerschutz, die Allokation und letztendlich für die Akzeptanz eines vermittelten Organs für eine individuelle Empfängerin bzw. einen Empfänger. Das Kapitel nennt die geltenden Vorgaben, beschreibt den zeitlichen Ablauf in der Zusammenarbeit zwischen Entnahmekrankenhaus und Koordinierungsstelle sowie den medizinisch notwendigen Umfang der Organ- und Spendercharakterisierung.
Christina Schleicher
Kapitel 17. Organentnahme
Zusammenfassung
Die Organisation der Organentnahme obliegt in Deutschland der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Voraussetzung für die Einleitung des postmortale Organspendeprozesses und konsekutiv der Organentnahme ist die zweifelsfreie Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA, „Hirntod“) sowie die Einwilligung der Spenderin bzw. des Spenders oder der Angehörigen in den Eingriff. Ziel ist es, Organe schnell, sicher und unversehrt so zu entnehmen, so dass bestmögliche Voraussetzungen für eine technisch einwandfreie Transplantation gegeben sind. Die Entnahme einzelner Organe erfolgt nach einer vorgegebenen Reihenfolge durch speziell geschulte Entnahmechirurginnen und -chirurgen. Die DSO unterstützt diese mit ihren Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie – in der Regel – Mitgliedern des Perfusionsdienstes. Für den Transport der Organe in die jeweiligen Empfängerzentren werden die entnommenen Organe gemäß internationalem Standard verpackt.
Haluk Morgül, Felix Becker, Jens G. Brockmann
Kapitel 18. Organkonservierung
Zusammenfassung
Neben einer genauen Organcharakterisierung und organprotektiven Intensivtherapie bedarf es für eine erfolgreiche Transplantation auch einer fachgerechten Explantation mit einer sorgfältigen Perfusion und Verpackung der Organe. Zur Minimierung von Zellschäden im Rahmen der Ischämie werden intrazelluläre Stoffwechselvorgänge durch Abkühlung reduziert und es wird ein physiologisches intrazellulares und interstitielles Milieu aufrechterhalten. Dazu können entsprechend der jeweiligen intra- oder extrazellulären Ionenkonzentrationen im Körper verschiedene Konservierungslösungen (UW®,Custodiol®, Celsior®, Perfadex®) eingesetzt werden. Aktuell wird insbesondere die Entwicklung organspezifischer Perfusionsmaschinen vorangetrieben, die längere Konservierungszeiten ermöglich und zum Teil darüber hinaus eine bessere Organbeurteilung und sogar Organbehandlung erlauben sollen. Diese Entwicklung ist angesichts der zunehmende Anzahl von Spendern mit erweiterten Spenderkriterien von besonderer Bedeutung.
Ingo Meisenburg, Matthias Kaufmann
Kapitel 19. Transportlogistik
Zusammenfassung
Im Bereich der Organspende ist die Transportlogistik für die Koordination und Abwicklung des nationalen und internationalen Transportbedarfs verantwortlich, der im Rahmen einer Organspende anfallen kann. Besondere Herausforderungen ergeben sich dabei aus verschiedenen interagierenden Faktoren: die zulässige Transportdauer ist wegen der beschränkten tolerablen Ischämiezeit begrenzt, Transportbedarfe fallen meist sehr kurzfristig an, müssen ein hohes Sicherheitsniveau aufweisen und komplexe behördliche und organisatorische Prozesse berücksichtigen, die insbesondere bei Grenzübertritten oder bei Wechsel der Transportmittel (z. B. Flughafen) entstehen können. Zusätzlich sind spontane Prozessänderungen, z. B. aufgrund der Ablehnung und Neuallokation eines Organes, möglich. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, alle notwendigen Transporte unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren sicherzustellen.
André Ebbing
Kapitel 20. Datenanalyse/TransplantCheck
Zusammenfassung
Seit Jahren ist die Organspende in Deutschland von einem Mangel an Spenderorganen geprägt. Untersuchungen zeigten, dass dieser Mangel nicht auf einen Rückgang von Todesfällen bei Patientinnen und Patienten mit schwerer Hirnschädigung zurückzuführen ist, sondern auch durch organisatorische Abläufe in den Entnahmekrankenhäusern entstanden ist. Mit TransplantCheck bietet die Deutsche Stiftung Organtransplantation ein Tool an, dass Transplantationsbeauftragte bei der retrospektiven Todesfallanalyse unterstützt. Das Tool kann genutzt werden, um die gesetzlich vorgeschriebene Auswertung aller Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung durchzuführen und die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bzw. nicht erfolgte Meldung meldepflichtiger Fälle zu erfassen. Entsprechend fördert TransplantCheck sowohl die Erkennung potenzieller Organspenderinnen und -spender, als auch die Verbesserung organisatorischer Abläufe in den Entnahmekrankenhäusern.
Konrad Pleul, Axel Rahmel
Kapitel 21. SAE/SAR/Qualitätssicherung
Zusammenfassung
An einem Organspendeprozess sind zahlreiche Partner beteiligt. Damit im Falle schwerwiegender unerwünschter Ereignisse (SAE – serious adverse events) und Reaktionen (SAR – serious adverse reactions) alle Beteiligten zeitnah informiert werden können, ist eine schnelle Übermittlung von Informationen von großer Bedeutung. Dazu wurde ein System für die Meldung, Untersuchung und Dokumentation von schwerwiegenden unerwünschten Zwischenfällen entwickelt, welches eng mit den Einrichtungen der Gewebespende und -transplantation verzahnt ist. Ziel ist es, akute medizinische Probleme im Zusammenhang mit dem Organspendeprozess frühzeitig zu erkennen und alle Beteiligten zu informieren, um negative Effekte für alle Organ- und Gewebeempfängerinnen und -empfänger zu minimieren. Des Weiteren erfolgt eine sorgfältige Beurteilung der Ereignisse nach aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen, um gegebenenfalls Prozesse zu optimieren und damit die Empfängersicherheit weiter zu verbessern.
Ana Paula Barreiros, Klaus Böhler
Kapitel 22. Angehörigenbetreuung durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation
Zusammenfassung
Die Angehörigenbetreuung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist integraler Bestandteil des Akutprozesses einer Organspende. Ihr primäres Ziel ist die Betreuung der Angehörigen in einer schwierigen und sensiblen Situation. Zusätzlich soll sie – im Fall, dass der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist – Angehörige auf dem Weg zu einer stabilen Entscheidung für oder gegen eine Organspende begleiten. Auch über den Akutprozess hinaus kümmert sich die DSO um Angehörige von Organspenderinnen und -spendern. So erhalten diese bspw. die Möglichkeit, sich in den regelmäßig angebotenen Angehörigentreffen auszutauschen und eventuell offene Fragen mit Fachleuten zu klären. Zudem können unter Mitwirkung der Transplantationszentren und der DSO anonyme Dankesbriefe zwischen Organempfängerinnen und -empfängern und Spenderfamilien weitergeleitet werden. Die umfassende Angehörigenbetreuung trägt dazu bei, die gesellschaftliche Akzeptanz der Organspende zu fördern.
Katalin Dittrich, Catrin Meier

Transplantation - Allgemein

Frontmatter
Kapitel 23. Organallokation – Aufgaben der Vermittlungsstelle Eurotransplant
Zusammenfassung
Die Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) ist in 8 Ländern für die Allokation postmortal gespendeter Organe verantwortlich. Über ein Computerprogramm vergleicht ET die Daten gemeldeter Spenderinnen und Spender mit den Informationen aller Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten. Für jedes Organangebot wird eine Matchliste erstellt. Zunächst werden grundsätzlich geeignete Empfängerinnen und Empfänger identifiziert. Unter diesen wird anschließend nach organspezifischen Allokationsregeln der Bundesärztekammer die Allokationsreihenfolge festgelegt. Das Transplantationszentrum, das ein Angebot erhält, hat 30 (Niere 60) Minuten Zeit, um eine Entscheidung über die Akzeptanz des Angebotes für eine Patientin bzw. einen Patienten zu treffen. Droht der Verlust der Spenderorgane, ist Eurotransplant zu einem beschleunigten Vermittlungsverfahren berechtigt. Neben dem regulären Verfahren gibt es noch spezielle Allokationsprogramme wie z. B. das Eurotransplant Senior Programm.
Serge Vogelaar
Kapitel 24. Warteliste, Vorbereitung zur Transplantation und Transplantationskonferenz
Zusammenfassung
Die Organtransplantation ist ein fest etablierter Therapiestandard bei terminalen Organversagen. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von postmortalen Spenderorganen einerseits und des komplexen und invasiven Charakters der Organtransplantation mit ihrer lebenslangen Nachsorge andererseits, ist die Evaluation und nachfolgende Betreuung von Betroffenen medizinisch sowie organisatorisch sehr anspruchsvoll. Sie findet in enger Kooperation zwischen Transplantationszentren und zuweisenden und nachsorgenden Einrichtungen statt. Die Aufnahme auf die Warteliste zur Organtransplantation erfolgt in einem schrittweisen Prozess, bei dem die allgemeine Eignung zur Transplantation geprüft wird. In einer Transplantationskonferenz werden die Ergebnisse unter Beteiligung verschiedener Fachleuten diskutiert und es wird über die Aufnahme auf die Warteliste entschieden. Nach erfolgter Listung findet eine regelmäßige Überprüfung des Wartelisten-Status statt.
Felix Braun, Assad Haneya
Kapitel 25. Transplantationsimmunologie
Zusammenfassung
Das ungelöste Problem der Transplantationsmedizin – die Abstoßungsreaktion gegen das Transplantat – kann aktuell von zwei Seiten angegangen werden: Modifikation des Immunprozesses (Immunsuppression) bei der Empfängerin bzw. dem Empfänger oder Vermeidung von Antigendifferenzen zwischen Spender und Empfänger durch Gewebeverträglichkeitstestungen (Histokompatibilität). Für Letztere ist die Bestimmung (Typisierung) der HLA-Antigene Voraussetzung. Durch verschiedene Ereignisse kann es vor der Transplantation zur Bildung von HLA-spezifischen Antikörpern kommen. Je ausgeprägter diese HLA-Immunisierung ist, desto schwieriger wird es, ein kompatibles Organ für die Betroffenen zu finden. Zukünftig ist geplant, die Gewebeverträglichkeit in einem ersten Schritt virtuell durchzuführen, um den Allokationsprozess schneller und sicherer zu machen. Voraussetzung hierfür ist eine sorgfältige, regelmäßig aktualisierte Analyse des HLA-Antikörperstatus bei allen Patienten auf der Warteliste.
Teresa Kauke
Kapitel 26. Immunsuppression
Zusammenfassung
Mit dem Ziel einer effektiven Abstoßungsprophylaxe bei akzeptablen Nebenwirkungen erhalten Transplantatempfängerinnen und -empfänger lebenslang eine immunsuppressive Therapie. Die Art der Immunsuppression hängt vom immunologischen Risiko ab, welches z. B. durch Vortransplantationen, Blutgruppenkompatibilität, Anzahl der HLA-Übereinstimmungen und Vorhandensein von spezifischen Antikörpern beeinflusst wird. Wichtige Faktoren, die die langfristige Immunsuppression zusätzlich beeinflussen sind der zeitliche Abstand zur Transplantation, die Art und Schwere von Abstoßungsepisoden und die Verträglichkeit bzgl. Nebenwirkungen der gewählten Immunsuppressiva. Durch die Weiterentwicklung der immunsuppressiven Medikation, die bessere Diagnostik von Abstoßungen, Interaktionen und Nebenwirkungen der immunsuppressiven Therapie, sowie eine optimierte Prophylaxe und Therapie von Nebenwirkungen hat sich das 1-Jahres Transplantatüberleben innerhalb der letzten 20 Jahre stetig verbessert.
Klemens Budde, Marcel Naik

Transplantation - Organspezifisch

Frontmatter
Kapitel 27. Nierentransplantation
Zusammenfassung
Die Nierentransplantation (NTx) stellt ein sicheres, etabliertes und effektives Therapiekonzept in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit terminalen Nierenerkrankungen dar. Trotz der bestehenden Evidenzlage ist die Entscheidung zur NTx immer eine auf den individuellen Fall abzustimmende Entscheidung, da mit der Dialyse eine alternative Behandlungsmethode zur Verfügung steht. Eine konsequente und zeitlich unlimitierte Nachsorge nach NTx – in Kooperation zwischen den niedergelassenen Nephrologinnen und Nephrologen sowie dem jeweiligen Transplantationszentrum – ist unabdingbare Voraussetzung für ein optimales Outcome. Der ausgeprägte Spenderorganmangel erfordert zum einen gesellschaftliche und politische Diskussionen, um in Bezug auf die Organspende und -transplantation systemrelevante Verbesserungen zu erzielen, zum anderen die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Konzepte, um dem terminalen Nierenversagen vorzubeugen und alternative Behandlungskonzepte zu etablieren.
Tobias Bergler, Bernhard Banas
Kapitel 28. Lebertransplantation
Zusammenfassung
Die Lebertransplantation eignet sich für Patientinnen und Patienten, die an einer unaufhaltbar voranschreitenden, nicht anderweitig behandelbaren, lebensgefährlichen Lebererkrankung leiden. Über die Aufnahme auf die Warteliste entscheiden lokale, interdisziplinäre Transplantationskonferenzen. Die Allokation der Spenderorgane erfolgt empfängerorientiert über den MELD-Score. In den meisten Fällen wird eine ganze Leber transplantiert. Aufgrund der Regenerationsfähigkeit der Leber ist es jedoch auch möglich, Teillebern zu transplantieren. In diesem Fall können auch Lebendspenderinnen und -spender eingesetzt werden. Aufgrund des geringen Anteils der Lebendspende und des anhaltenden Organmangels im Bereich der postmortalen Organspende in Deutschland erhalten die Patientinnen und Patienten meist erst in einem sehr späten Stadium ihrer Erkrankung ein Spenderorgan. Die Qualität des Spenderorgans ist in diesem Fall von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Lebertransplantation.
Markus Guba
Kapitel 29. Herztransplantation
Zusammenfassung
Wenn bei einer Herzinsuffizienz die medikamentösen und interventionellen Möglichkeiten zur Behandlung ausgeschöpft sind, gilt die Herztransplantation mit Überlebensraten von 50 % nach 12 Jahren bei überwiegend sehr guter Lebensqualität als aussichtsreiche Therapieoption. Da Spenderorgane nur begrenzt zur Verfügung stehen, muss die Auswahl der Patientinnen und Patienten nach individueller Risiko-Nutzenabwägung erfolgen. Vor der Aufnahme auf die Warteliste erfolgt eine detaillierte Evaluation der Patientinnen und Patienten in den Transplantationszentren. Bei der Organzuteilung werden sowohl die Dringlichkeit, als auch die Erfolgsaussicht der Transplantation berücksichtigt. Bedingt durch den Organspendermangel werden unter Abwägung des Risikos für die Empfängerin bzw. den Empfänger vermehrt auch ältere Spenderherzen akzeptiert. Die Nachsorge fokussiert sich zum einen auf Maßnahmen zum Erhalt der Transplantatfunktion, zum anderen auf die Behandlung der Immunsuppression-assoziierten Nebenwirkungen.
Angelika Costard-Jäckle, Katharina Tigges-Limmer, Jan Gummert
Kapitel 30. Lungen- und Herz-Lungen-Transplantation
Zusammenfassung
Die Lungentransplantation ist eine etablierte Therapie bei Patientinnen und Patienten mit terminalen Lungenerkrankungen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität und – in Abhängigkeit von der Grunderkrankung – zu einer Verbesserung des Überlebens führt. Der Erfolg dieser Therapie hängt maßgeblich von der Selektion geeigneter Empfängerinnen und Empfänger sowie einem optimalen peri- und postoperativen Management ab. Die Komplexität der Therapie erfordert ein hohes Maß an speziellen Kenntnissen und Erfahrung. Die Ergebnisse nach Lungentransplantation konnten in den letzten Jahren unter anderem durch innovative chirurgische Konzepte kontinuierlich verbessert werden. Limitierend im Langzeitverlauf ist insbesondere die chronische Abstoßung. Trotz der nach wie vor bestehenden Morbidität und Mortalität im Kurz- und Langzeitverlauf führt der erhebliche Gewinn an Lebensqualität bei den Patientinnen und Patienten zu einer hohen Therapiezufriedenheit.
Heidi Niehaus, Fabio Ius, Axel Haverich
Kapitel 31. Pankreastransplantation
Zusammenfassung
Die Pankreastransplantation erlaubt eine chirurgische Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 bei Patientinnen und Patienten, bei denen der Insulinmangel im Vordergrund steht. Im Vergleich zu anderen Transplantationen erfolgt sie sehr selten und ist im Hinblick auf die Indikationsstellung, Transplantation und Nachsorge sehr komplex. Vor einer Transplantation erfolgt die sorgfältige Auswahl sowohl der Empfängerinnen und Empfänger, als auch der Spenderinnen und Spender. Im Hinblick auf die Operation sind verschiedene operative Vorgehen möglich, die sich auch auf die Nachsorgestrategie auswirken können. Insgesamt verbessert eine erfolgreiche Pankreastransplantation nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Lebenserwartung der Patientinnen und Patienten signifikant. So wird das 3-Jahres-Überleben nach Pankreastransplantation mit ca. 90 % angegeben.
Axel Rahmel, Helmut Arbogast
Kapitel 32. Darmtransplantation und Multiviszeraltransplantation
Zusammenfassung
Ziel der Therapie des Darmversagens ist die Adaptation und Rehabilitation. Damit sollen die vielfältigen Komplikationen, die sich aus der eingeschränkten resorptiven Funktion des Darmes ergeben vermieden oder zumindest verringert werden. Vor einer Darmtransplantation (DT) müssen die konservativen und chirurgischen Standardtherapieoptionen ausgeschöpft sein. Neben einer isolierten DT bestehen, je nach individueller Situation, die Möglichkeiten zur kombinierten Leber-Darm-Transplantation (KLDT) oder Multiviszeraltransplantation mit/ohne Leber (MVT). Die Darmtransplantation in ihren verschiedenen Varianten ist mittlerweile ein standardisiertes Verfahren, welches jedoch unbedingt in einem hochspezialisierten, multidisziplinären Umfeld durchgeführt werden sollte. Aufgrund der nach wie vor hohen Abstoßungsrate ist das Langzeitüberleben der Transplantate begrenzt.
Silvio Nadalin, Lara Genedy, Alfred Königsrainer
Kapitel 33. Vaskularisierte zusammengesetzte Transplantate (Vascularized Composite Allografts)
Zusammenfassung
Vascularized Composite Allografts (VCA) sind aus verschiedenen Gewebetypen (Haut, Muskeln, Knochen, Nerven, Blutgefäße) zusammengesetzte Teile des Körpers, die eine Gefäßversorgung umfassen und als anatomische oder strukturelle Einheit von einem Menschen auf einen anderen übertragen werden. VCA-Transplantationen sind ein relativ junges Feld im Bereich der Transplantationsmedizin und obwohl nach initialen Erfolgen eine rasche Zunahme erwartet wurde, konnte bislang lediglich für die Uterustransplantation eine Zunahme festgestellt werden. Die Einwilligung in die VCA-Entnahme sowie die Spenderevalution laufen unabhängig von der regulären Organspende und dürfen diese nicht gefährden. VCA-Transplantationen stellen keine lebensrettende oder lebensverlängernde Maßnahme dar und ziehen derzeit noch große logistische Herausforderungen auf der Spender- und Empfängerseite nach sich. Ihre Berechtigung ergibt sich in erster Linie aus der oft erheblichen Verbesserung der Lebensqualität der Empfängerinnen und Empfänger.
Axel Rahmel
Backmatter
Metadaten
Titel
Repetitorium Transplantationsbeauftragte
herausgegeben von
Axel Rahmel
Klaus Hahnenkamp
Claus-Dieter Middel
Copyright-Jahr
2022
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-62614-6
Print ISBN
978-3-662-62613-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-62614-6

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Karpaltunnelsyndrom BDC Leitlinien Webinare
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Das Karpaltunnelsyndrom ist die häufigste Kompressionsneuropathie peripherer Nerven. Obwohl die Anamnese mit dem nächtlichen Einschlafen der Hand (Brachialgia parästhetica nocturna) sehr typisch ist, ist eine klinisch-neurologische Untersuchung und Elektroneurografie in manchen Fällen auch eine Neurosonografie erforderlich. Im Anfangsstadium sind konservative Maßnahmen (Handgelenksschiene, Ergotherapie) empfehlenswert. Bei nicht Ansprechen der konservativen Therapie oder Auftreten von neurologischen Ausfällen ist eine Dekompression des N. medianus am Karpaltunnel indiziert.

Prof. Dr. med. Gregor Antoniadis
Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.

S2e-Leitlinie „Distale Radiusfraktur“

Radiusfraktur BDC Leitlinien Webinare
CME: 2 Punkte

Das Webinar beschäftigt sich mit Fragen und Antworten zu Diagnostik und Klassifikation sowie Möglichkeiten des Ausschlusses von Zusatzverletzungen. Die Referenten erläutern, welche Frakturen konservativ behandelt werden können und wie. Das Webinar beantwortet die Frage nach aktuellen operativen Therapiekonzepten: Welcher Zugang, welches Osteosynthesematerial? Auf was muss bei der Nachbehandlung der distalen Radiusfraktur geachtet werden?

PD Dr. med. Oliver Pieske
Dr. med. Benjamin Meyknecht
Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.

S1-Leitlinie „Empfehlungen zur Therapie der akuten Appendizitis bei Erwachsenen“

Appendizitis BDC Leitlinien Webinare
CME: 2 Punkte

Inhalte des Webinars zur S1-Leitlinie „Empfehlungen zur Therapie der akuten Appendizitis bei Erwachsenen“ sind die Darstellung des Projektes und des Erstellungswegs zur S1-Leitlinie, die Erläuterung der klinischen Relevanz der Klassifikation EAES 2015, die wissenschaftliche Begründung der wichtigsten Empfehlungen und die Darstellung stadiengerechter Therapieoptionen.

Dr. med. Mihailo Andric
Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.