Erschienen in:
01.10.2015 | Leitthema
Risikoaufklärung
Potenzielles Risiko für Patient, Student und Arzt
verfasst von:
D. Bangert, A. Blank, H. Ackermann, Assessor Prof. Dr. med. Dr. med. habil. M. Parzeller
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 5/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Um sich für oder gegen eine Behandlung entscheiden zu können, müssen Patienten ein ordnungsgemäß geführtes ärztliches Aufklärungsgespräch erhalten. Auch für den aufklärenden Arzt oder den beauftragten Studenten im praktischen Jahr (PJ) ist ein solch geführtes Aufklärungsgespräch essenziell, um nicht wegen Fehlern bei der Aufklärung von einem Gericht verurteilt zu werden.
Ziel der Arbeit
Neben den hohen rechtlichen Anforderungen an die Risikoaufklärung sollten in der praktischen Anwendung, insbesondere die Merkfähigkeit von Probanden nach einem umfangreichen ärztlichen Aufklärungsgespräch überprüft werden. Ebenfalls sollte den Rechtswissenschaftsstudierenden verdeutlicht werden, welche hohen Anforderungen an ein ärztliches Aufklärungsgespräch gestellt werden sowie welche Schwierigkeiten sich bei der Darlegungs- und Beweislast in einem rechtlichen Verfahren stellen können.
Material und Methode
In diese Pilotstudie wurden 22 Rechtswissenschaftsstudierende auf freiwilliger und anonymer Basis einbezogen. Die Probanden erhielten ein Aufklärungsgespräch über den aortokoronaren Bypass. Mithilfe von Fragebogen wurde das aktive Erinnerungsvermögen in 3 Befragungen abgefragt. Die dritte Befragung fand im Rahmen der Abschlussklausur statt; hierbei wurde Informationsmaterial zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung gestellt.
Ergebnisse
In der ersten Befragung konnten von maximal 123 Risiken im Median 12,5 wiedergegeben werden, in der zweiten Befragung im Median 8. Nach aktivem Lernen der Informationen stieg die Informationswiedergabe im Median auf 33 an. Der Unterschied zwischen den einzelnen Befragungen zueinander war statistisch signifikant (p < 0,01).
Schlussfolgerung
Es zeigte sich, dass ein sehr ausführliches Aufklärungsgespräch mit einer Fülle von Informationen nicht gleichzeitig einen gut informierten Patienten bedeutet.