Erschienen in:
01.10.2015 | Leitthema
Behandlungsfehlervorwürfe bei Arzneimitteltherapie
Gutachterliche Aspekte
verfasst von:
B. Mühlbauer, Prof. Dr. B. Madea
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 5/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Arzneimittelbedingte Todesfälle kommen in der forensischen Medizin wesentlich seltener vor, als es die Frequenz unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) im klinischen Alltag vermuten lässt. Insbesondere die vermeidbaren Fälle sind haftungsrechtlich relevant.
Ziel der Arbeit
Der Beitrag vermittelt gutachterliche Vorgehensweisen zur Beurteilung von Behandlungsfehlervorwürfen und deren Vermeidbarkeit bei Arzneimitteltherapie.
Material und Methode
Zur Klärung der Kausalität und Vermeidbarkeit von UAW empfiehlt sich ein mehrstufiges algorithmiertes Vorgehen: Zunächst werden die pharmakologische Plausibilität und die Kausalität des Zusammenhangs zwischen dem angeschuldigten Arzneimittel und der UAW untersucht. Danach folgt eine forensisch-toxikologische Bewertung der Pathomechanismen. Abschließend wird das Verhalten von Patient sowie ärztlichem und pharmazeutischem Personal bewertet.
Ergebnisse
Es erscheint hilfreich, sich bei der Begutachtung derartiger Fälle an den vorliegenden Kenntnissen und Routinen zu UAW zu orientieren, da hier stratifizierte Vorgehensweisen zu Schweregrad- und Kausalitätsbewertung verfügbar sind.
Schlussfolgerung
Das vorgestellte Vorgehen kann genutzt werden, um Behandlungsfehlervorwürfe im Zusammenhang mit einer Arzneimitteltherapie zu prüfen. Bekanntmachungen über arzneimittelbedingte Todesfälle aus der forensischen Medizin können zu praktischen präventiven Handlungsempfehlungen in Medizin und Pharmazie führen.