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Erschienen in: Ethik in der Medizin 3/2004

01.09.2004 | Aktuelles

Selbstbestimmung am Lebensende

Die Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz zur Sterbehilfe und Sterbebegleitung

verfasst von: Prof. Dr. Hartmut Kreß

Erschienen in: Ethik in der Medizin | Ausgabe 3/2004

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Auszug

Im Rahmen der Debatten, die in Europa—abgesehen von den Niederlanden, Belgien und der Schweiz, z. B. in Ungarn [4] oder im Europaparlament—stattfinden, verstärkt sich auch in der Bundesrepublik Deutschland das öffentliche und rechtspolitische Interesse am Umgang mit dem Ende des menschlichen Lebens. In den Voten, die von der Bundesärztekammer, den Kirchen, der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz oder sonstigen Gremien stammen, besteht Konsens, dass die Schmerztherapie noch stärker genutzt und die palliative Medizin flächendeckend ausgebaut werden sollte. Darüber hinaus gelangen derzeit Probleme im Umkreis der aktiven Sterbehilfe in den Blick. Ein erhebliches Dilemma erwächst daraus, dass sich aktive, indirekte und passive Sterbehilfe zum Teil überschneiden und begriffliche sowie faktische Abgrenzungen zwischen diesen Handlungsarten in bestimmten Fällen kaum noch benennbar sind. In Deutschland haben im Jahr 2004 Institutionen, von denen aktive Sterbehilfe per se abgelehnt wird, namentlich die Kirchen, die Initiative ergriffen und diesem Thema öffentliche Aufmerksamkeit verschafft [2, 3]. Andererseits hat die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften in ihren Richtlinien und Empfehlungen über „Behandlung und Betreuung von älteren, pflegebedürftigen Menschen“ („Definitive Version“, 2004, II.5.2 und III.5) oder über die „Betreuung von Patienten am Lebensende“ (05.02.2004, II.4.1) Kriterien dargelegt, aufgrund derer es vorstellbar sei, der Bitte eines Patienten um medizinisch assistierten Suizid nachzukommen [10]. Am 30.04.2004 stellte der Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, nun den Bericht „Sterbehilfe und Sterbebegleitung. Ethische, rechtliche und medizinische Bewertung des Spannungsverhältnisses zwischen ärztlicher Lebenserhaltungspflicht und Selbstbestimmung des Patienten“ vor, den die unter seinem Vorsitz tagende, von der Landesregierung Rheinland-Pfalz eingerichtete Bioethik-Kommission am 23.04.2004 beschlossen hatte.1 Der Kommission gehören Juristen, Mediziner, Philosophen, Theologen (unter ihnen der Verfasser dieses Beitrags), Vertreter des öffentlichen Lebens und mehrerer Ministerien an. Der Kommissionsbericht ist ungeachtet seines erheblichen Umfangs an manchen Stellen noch präzisierbar. Durch seine Thesenstruktur ist er revisionsfähig angelegt, sofern begründete Einwände erhoben werden. …
Fußnoten
2
dpa. Zit. nach: Generalanzeiger Bonn 04.05.2004, S. 5.
 
3
epd 07.05.2004.
 
4
KNA 16.03.2004.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Bockenheimer-Lucius G (2003) Verwirrung und Unsicherheiten im Umgang mit der Patientenverfügung. Ethik Med 15:302–306CrossRef Bockenheimer-Lucius G (2003) Verwirrung und Unsicherheiten im Umgang mit der Patientenverfügung. Ethik Med 15:302–306CrossRef
2.
Zurück zum Zitat Deutsche Bischofskonferenz (2004) Pressemitteilung vom 24.04.2004 zur Eröffnung der „Woche für das Leben 2004“, im Internet unter http://dbk.de. Gesehen Juli 2004 Deutsche Bischofskonferenz (2004) Pressemitteilung vom 24.04.2004 zur Eröffnung der „Woche für das Leben 2004“, im Internet unter http://​dbk.​de. Gesehen Juli 2004
3.
4.
Zurück zum Zitat Kovács L, Frewer A (2004) „Aktive Sterbehilfe“ auf dem Weg nach Deutschland? Paradigmatische Fälle und die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Ungarn. Ethik Med 16:75–80CrossRef Kovács L, Frewer A (2004) „Aktive Sterbehilfe“ auf dem Weg nach Deutschland? Paradigmatische Fälle und die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Ungarn. Ethik Med 16:75–80CrossRef
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Zurück zum Zitat Sass HM (2000) Sterbehilfe in der Diskussion. Zur Validität und Praktikabilität wertanamnestischer Betreuungsverfügungen. In: Kreß H, Kaatsch H-J (Hrsg) Menschenwürde, Medizin und Bioethik. LIT, Münster, S 89–113 Sass HM (2000) Sterbehilfe in der Diskussion. Zur Validität und Praktikabilität wertanamnestischer Betreuungsverfügungen. In: Kreß H, Kaatsch H-J (Hrsg) Menschenwürde, Medizin und Bioethik. LIT, Münster, S 89–113
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Zurück zum Zitat Schöpsdau W (2004) Wie der Glaube zum Tun kommt. Wege ethischer Argumentation im evangelisch-katholischen Dialog und in der Zusammenarbeit der Kirchen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen Schöpsdau W (2004) Wie der Glaube zum Tun kommt. Wege ethischer Argumentation im evangelisch-katholischen Dialog und in der Zusammenarbeit der Kirchen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen
10.
Zurück zum Zitat Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (2004) Betreuung von Patienten am Lebensende. Im Internet unter http://www.samw.ch. Gesehen Juli 2004 Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (2004) Betreuung von Patienten am Lebensende. Im Internet unter http://​www.​samw.​ch. Gesehen Juli 2004
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Zurück zum Zitat Siep L, Quante M (2000) Ist die aktive Herbeiführung des Todes im medizinischen Handeln philosophisch zu rechtfertigen? In: Holderegger A (Hrsg) Das medizinisch assistierte Sterben. Universitätsverlag u. Verlag Herder, Freiburg/Schw, Freiburg/Br, S 37–55 Siep L, Quante M (2000) Ist die aktive Herbeiführung des Todes im medizinischen Handeln philosophisch zu rechtfertigen? In: Holderegger A (Hrsg) Das medizinisch assistierte Sterben. Universitätsverlag u. Verlag Herder, Freiburg/Schw, Freiburg/Br, S 37–55
Metadaten
Titel
Selbstbestimmung am Lebensende
Die Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz zur Sterbehilfe und Sterbebegleitung
verfasst von
Prof. Dr. Hartmut Kreß
Publikationsdatum
01.09.2004
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Ethik in der Medizin / Ausgabe 3/2004
Print ISSN: 0935-7335
Elektronische ISSN: 1437-1618
DOI
https://doi.org/10.1007/s00481-004-0312-3

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