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Schockraumaktivierung – Bei welchen Patienten alarmieren wir wen?

Erschienen in:

Zusammenfassung

Einleitung

Insgesamt gibt es in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise fast 10 Mio. Unfallverletzte, wovon der größte Teil der Unfälle sich im Haushalts- und im Freizeitbereich ereignet. Jährlich werden schätzungsweise über 32.000 schwer verletzte Patienten über den Schockraum ins Krankenhaus aufgenommen. Es wird empfohlen, die Entscheidung des prähospitalen Behandlungsteams bzw. des Erstsichtenden in der Klinik, ob ein potenziell schwer verletzter Patient über den Schockraum aufgenommen werden sollte, anhand eines Kriterienkatalogs vorzunehmen.

Material und Methode

Vor dem Hintergrund der Novellierung der S3-Leitlinie „Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung“ und auf Basis der aktuellen Literatur wird ein Überblick hinsichtlich der Teamzusammensetzung und über Kriterien, bei deren Vorliegen ein Schockraumteam aktiviert werden soll bzw. sollte, gegeben.

Ergebnisse

Nach wie vor wird die Alarmierung des Schockraumteams bei Vorliegen eines gewissen Verletzungsmusters bzw. notwendiger prähospitaler Intervention empfohlen. Die Schockraum-B-Kriterien, basierend auf Unfallhergang bzw. -mechanismus, die in letzter Zeit zunehmend in der Kritik standen, wurden angepasst. Es können auch Empfehlungen für geriatrische Patienten formuliert werden.

Diskussion

Im Vergleich zur S3-Leitlinie 2016 konnten die Schockraumalarmierungskriterien auf Basis neuer Literatur überarbeitet werden; diese Überarbeitung hat Eingang in die aktualisierte Leitlinie gefunden. Unzweifelhaft sind in Zukunft weitere Optimierungen – z. B. auf Basis prähospitaler Algorithmen unter Nutzung von Point-of-care-Diagnostik – möglich und wünschenswert.
Titel
Schockraumaktivierung – Bei welchen Patienten alarmieren wir wen?
Verfasst von
D. Bieler
U. Schweigkofler
C. Waydhas
F. Wagner
C. Spering
C. A. Kühne
Publikationsdatum
14.03.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Unfallchirurgie / Ausgabe 7/2023
Print ISSN: 2731-7021
Elektronische ISSN: 2731-703X
DOI
https://doi.org/10.1007/s00113-023-01306-z
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