25.02.2019 | Typ-2-Diabetes | Übersicht
Das Präventionsgesetz versagt bei der Primärprävention des Typ-2-Diabetes
Erschienen in: Prävention und Gesundheitsförderung | Ausgabe 4/2019
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Hintergrund
In Deutschland sind 7–8 % der Erwachsenen Typ-2-Diabetiker, was für das Gesundheitssystem zu jährlichen Gesamtkosten von schätzungsweise 35 Mrd. € führt. Um die Inzidenz zu senken, sind präventive Maßnahmen unerlässlich. Im Jahr 2015 trat das erste deutsche Präventionsgesetz (PrävG) in Kraft. Die Prävention vom Diabetes mellitus Typ 2 wird als erstes von acht Gesundheitszielen genannt.
Ziel der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist eine konstruktive Betrachtung der bisher erfolgten primärpräventiven Maßnahmen seit Inkrafttreten des PrävG. Der Fokus liegt dabei auf der Verhältnisprävention.
Material und Methoden
Es wurde eine systematische Literaturanalyse unter Nutzung von Universitätsdatenbanken, Medline, Web of Science und Google Scholar durchgeführt.
Ergebnisse
Seit Inkrafttreten des PrävG sind keine nennenswerten, bevölkerungsübergreifenden Präventionsmaßnahmen eingeleitet worden. Deutschland hat keine diabetesbezogene Strategie und ein Paradigmenwechsel hin zur Verhältnisprävention fand nicht statt. Der Gesetzgeber weigert sich bisher, normative Maßnahmen einzuleiten, wenngleich sich medizinische Fachgesellschaften seit Jahren für die Implementierung verhältnispräventiver Maßnahmen einsetzen und die Evidenz solcher Maßnahmen in anderen Ländern nachweisbar ist.
Diskussion
Verhaltenspräventive Maßnahmen sind nicht ausreichend, um die Inzidenz des Typ-2-Diabetes einzudämmen. Es besteht die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels, mit einer Kombination aus Verhaltens- und Verhältnisprävention. Normative Maßnahmen auf Bevölkerungsebene sind unerlässlich, um gegen die Volkskrankheit Diabetes mellitus Typ 2 vorzugehen. Essentiell ist ein holistischer Ansatz, mit Integration alle Stakeholder und ihrer interdisziplinären Verantwortung.
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