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Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 1/2014

01.02.2014 | Blitzlicht

Verhältnismäßigkeit

verfasst von: Hans-Ludwig Kröber

Erschienen in: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie | Ausgabe 1/2014

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Auszug

Das Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit fundiert bereits die feinsinnigen Überlegungen zur Schuldschwere und zur schuldangemessenen Strafe. Es bekommt eigenständige Bedeutung dort, wo eben keine so definierte Strafe zu verbüßen ist, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Hier soll der Verurteilte ein „Sonderopfer“ für die Gesellschaft bringen, die ihn wegen seiner unterstellten fortdauernden Gefährlichkeit einsperren lässt: in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB), in einer hochgesicherten psychiatrischen Klinik (§ 63 StGB) oder in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB). Die Suchtbehandlung ist kraft Gesetz zeitlich limitiert, auch wenn deren Grenzen sich manchmal schlecht finden lassen, die psychiatrische Maßregel nicht, die Sicherungsverwahrung seit 1998 nicht mehr. Umso wichtiger wird der § 62 StGB: „Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.“ …
Metadaten
Titel
Verhältnismäßigkeit
verfasst von
Hans-Ludwig Kröber
Publikationsdatum
01.02.2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie / Ausgabe 1/2014
Print ISSN: 1862-7072
Elektronische ISSN: 1862-7080
DOI
https://doi.org/10.1007/s11757-013-0254-z

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