Erschienen in:
01.02.2014 | Originalarbeit
Zur Qualitätssicherung zivilrechtlicher Begutachtungen
verfasst von:
Prof. Dr. med. Clemens Cording
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 1/2014
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Zusammenfassung
Qualitätssicherung in der forensischen Psychiatrie muss den unterschiedlichen Anforderungen an strafrechtliche, zivilrechtliche und sozialrechtliche Gutachten Rechnung tragen. Für zivilrechtliche Begutachtungen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Leseliste anerkannter Fachliteratur zum Expertenkonsens, Mindestanforderungen und/oder Leitlinien zur Gutachtenserstattung, Liste anerkannter Supervisoren, Muster-Curriculum, stärkere Gewichtung und Differenzierung beim Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie kontinuierliche Fortbildung und Rezertifizierung. Soweit möglich sollten gemeinsam mit der Justiz neben der anstehenden Erarbeitung von Mindeststandards weitere interdisziplinäre Maßnahmen zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung implementiert werden.