Erschienen in:
01.04.2005 | Originalarbeit
Was sind eigentlich Opferinteressen?
verfasst von:
Prof. Dr. J. P. Reemtsma
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 2/2005
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Zusammenfassung
Die Anerkennung der Strafbarkeit einer Tat bedeutet die Anerkennung, dass Unrecht geschehen ist. Ein Opfer hat nicht Pech gehabt; es ist nicht von einem herunterfallenden Ast getroffen worden. Ein Opfer hat nicht nur Schaden erlitten, sondern ihm ist Unrecht geschehen. Das Interesse des Opfers an der Bestätigung dieses Unrechts und das Interesse der Öffentlichkeit, dass festgestellt wird, dass eine Norm verletzt wurde, und dass diese Norm trotz dieser Verletzung gilt, konvergieren. Hieraus ergibt sich der Zusammenklang von Opferinteressen und öffentlichen Interessen. Opferinteressen finden aber dort ihre Grenze, wo das öffentliche Interesse an der Objektivität der Strafverfahren und an der Angemessenheit der Kompensationen mit den Wünschen der Opfer kollidiert. Die individuelle Sicht des Opfers auf die Tat muss in das Strafverfahren eingebracht werden. Ein Schritt in diese Richtung ist die vom Weißen Ring immer wieder geforderte und nun eingetretene Neuregelung des Adhäsionsverfahrens, durch die in Zukunft Schmerzensgeldansprüche des Opfers im Strafverfahren gegen den Täter mitentschieden werden müssen.