Erschienen in:
01.11.2005 | Weiterbildung•Zertifizierte Fortbildung
Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Störungen
verfasst von:
Prof. Dr. M. Linden, C. Weidner
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 11/2005
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Zusammenfassung
Arbeitsunfähigkeit (AU) ist ein sozialrechtlicher Status, der Patienten im Fall von Krankheit vor nachteiligen sozialen Konsequenzen und gesundheitlichen Folgeschäden absichern soll. Nach den AU-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen handelt es sich bei Arbeitsunfähigkeit fachlich nicht um eine „Krankschreibung“, sondern eine „Unfähigkeitsfeststellung“. In Deutschland sind ca. 4% der Arbeitnehmer aktuell arbeitsunfähig, insgesamt etwa 2 Wochen pro Versichertem und Jahr. Die Rate der AU-Bescheinigungen hängt nicht nur von der Krankheit und dadurch bedingten Fähigkeitsstörungen ab, sondern wesentlich auch von arbeitsmarkt- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen. Psychische Erkrankungen führen etwa doppelt so häufig zur AU wie somatische Erkrankungen. Die Feststellung einer AU soll den Patienten schützen, sie kann aber auch erhebliche negative Folgen haben und zu einer Chronifizierung von Krankheit beitragen. AU-Feststellungen durch Ärzte halten in etwa 75% der Fälle einer kritischen Überprüfung nicht stand. Eine Erklärung ist, dass nicht Krankheit und psychopathologische Symptome entscheidungsrelevant sind, wie Patienten und manchmal auch Ärzte fälschlicherweise annehmen, sondern nur daraus resultierende Fähigkeitsstörungen, die sich auf die individuellen Arbeitsanforderungen auswirken, d. h. eine „Partizipationsstörung“ zur Folge haben.