Erschienen in:
01.11.2005 | Übersichten
Forensische Psychiatrie
Ihre Beziehungen zur klinischen Psychiatrie und zur Kriminologie
verfasst von:
Prof. Dr. H.-L. Kröber
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 11/2005
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Zusammenfassung
Grundlegende Aufgabe der Psychiatrie ist es, dafür zu sorgen, dass psychisch gestörte Menschen, soweit gewünscht oder erforderlich, in ihrer Problematik erkannt und behandelt werden. Sie soll dem sozialen Frieden, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienen. Die Umsetzung dieser sozialen Erfordernisse hat sich im Laufe der letzten 200 Jahre geändert. Dies wurde sichtbar unter anderem im allmählichen Übergang von der psychiatrischen Anstalt zur Klinik und von der stationären zur ambulanten Versorgung psychisch Kranker. Diese Veränderungen der Arbeitsformen der Psychiatrie haben aber keineswegs dazu geführt, dass die klinische Psychiatrie sich von der Teilaufgabe forensische Psychiatrie verabschieden könnte. Vielmehr gibt es gerade bei den klassischen stationären Einrichtungen eine Konzentration auf Risikodiagnostik, Risikomanagement und Krisenintervention bei psychisch Kranken; dies beinhaltet zugleich zentrale forensische Fragestellungen. Die forensische Psychiatrie ihrerseits ist schon lange nicht mehr nur Begutachtungskunde. Sie hat in den letzten zwei Jahrzehnten insbesondere in zwei Bereichen recht intensive Entwicklungen durchgemacht: a) in der Herausbildung spezieller Therapieformen für psychisch Gestörte mit Neigung zu Rechtsbrüchen („Kriminaltherapie“) im Maßregelvollzug und b) in der stärker kriminologisch geprägten gutachterlichen Einschätzung der Gefährlichkeit und der Kriminalprognose von Straftätern.