Neben der erhöhten Morbidität und Letalität führen nahrungsmittelassoziierte Infektionen
zu erheblichen Kosten im Gesundheitswesen. Es wird geschätzt, dass in den USA jährlich etwa 9,4 Millionen Fälle von lebensmittelassoziierten Erkrankungen (verursacht durch 31 Erreger) registriert werden (Scallan et al.
2011). Von diesen Personen werden etwa 55.961 stationär aufgenommen und etwa 1351 sterben daran. Berücksichtigt man auch die Zahl derer, bei denen der Erreger unbekannt ist, dann liegt die jährliche Zahl der nahrungsmittelassoziierten Infektionen bei 47.780 mit etwa 128.000 stationären Aufnahmen und 3000 Todesfällen. Lebensmittelzubereitende Institutionen spielen in der Epidemiologie von Gastroenteritis eine entscheidende Rolle. Diese konnte in der Bundesrepublik Deutschland in einer Untersuchung des
Robert Koch-Instituts (Bernard et al.
2014) eindeutig belegt werden. Es ließ sich zeigen, dass mit Noroviren kontaminierte Erdbeeren, die fast ausschließlich von einem Catering-Betrieb an 390 Institutionen geliefert wurden zur Erkrankung von knapp 11.000 Personen führten.
Ein besonderes Risiko für nahrungsmittelinduzierte Infektionen geht von Krankenhausküchen aus. In einer Stellungnahme des Bundesinstitut für Risikobewertung (Koch et al.
2016) wird dieser Umstand erläutert. Darin werden die Gründe erläutert, weshalb die hygienischen Anforderungen an Krankenhausküchen über die üblichen Maßnahmen in der Gemeinschaftsverpflegung hinausgehen sollten.
Infektionsrisiken in der Krankenhausküche
Weshalb sind Krankenhäuser ein besonders sensibler Bereich für die Verbreitung nahrungsmittelinduzierter Erkrankungen? Zum Teil erklärt sich dieses aus dem Umstand, dass große Mengen Lebensmittel für eine große Anzahl von Personen rund um die Uhr verarbeitet werden. Der Hauptgrund ist aber, dass sich gerade die Hauptrisikogruppen für nahrungsmittelinduzierte Erkrankungen gehäuft im Krankenhaus aufhalten, nämlich:
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Kinder,
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alte Menschen,
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Schwangere und
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Immunsupprimierte.
Dieser Umstand unterstreicht, wie wichtig die strikte Einhaltung der Küchenhygiene ist, um eben diese Risikogruppen zu schützen.
Folgende Faktoren können das Infektionsrisiko erhöhen:
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Lebensmittel, die bereits mit Krankheitserregern kontaminiert angeliefert werden.
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Verarbeitung von besonders risikoreichen Lebensmitteln (z. B. Geflügel, Hackfleisch, Eier, Wildfleisch).
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Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (z. B. Sprossen, Keimlinge, Kräuter).
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Küchentechnische Fehler (z. B. die Nichtbeachtung der Temperatur-Zeit-Faktoren).
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Kreuzkontaminationen (z. B. über die Hände des Personals oder über kontaminierte Küchengeräte, wenn beispielsweise nicht thermisch desinfizierbar).
Häufig kommt es erst zu Krankheitszeichen, wenn die Anzahl der aufgenommenen Erreger entsprechend hoch ist.
Erreger von Lebensmittelinfektionen bzw. -intoxikationen
Die wichtigsten Erreger in Großküchen, die zu Infektionen oder
Intoxikationen führen können, sind
Salmonellen,
Staphylokokken und Sporenbildner. Es sind aber auch Ausbrüche beschrieben, die durch
Streptokokken der Gruppe A, durch Hepatitis-A-Viren oder andere darmpathogene Erreger (z. B.
Shigellen,
Campylobacter spp.) verursacht wurden (Tab.
1).
Tab. 1
Übersicht der häufigsten Erreger von Lebensmittelinfektionen (adaptiert nach WHO)
Salmonella sp. Staphylococcus aureus Clostridium perfringens Clostridium botulinum Bacillus cereus und andere aerobe Sporenbildner Escherichia coli Campylobacter jejuni Yersinia enterocolitica Vibrio parahaemolyticus Vibrio cholerae Aeromonas hydrophilia Streptococcus sp. Listeria monocytogenes | Rotavirus Caliciviren Hepatitis-A-Virus | Giardia lamblia Entamoeba histolytica |
Im Folgenden werden einige Erreger lebensmittelassoziierter Infektionen kurz erläutert.
Gesetzliche Grundlagen
Im Bereich der Küchenhygiene gelten eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, die genaue Vorschriften und Anweisungen für die Mitarbeiter sowie bauliche Maßgaben beinhalten. Die konkreten Verordnungen, die den Umgang mit den Lebensmitteln regeln, beziehen sich hauptsächlich auf Risikolebensmittel, wie die Hackfleischverordnung oder die Hühnereiverordnung. Konkrete Regelungen wurden im Rahmen der 1998 in Kraft getretenen Lebensmittelhygieneverordnung getroffen, die Hygienevorgaben für bauliche, funktionelle und personelle hygienische Belange macht.
Lebensmittelhygieneverordnung
Der Umgang mit Lebensmitteln wird durch § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) geregelt. Sie ist das maßgebliche Hygienegebot und die Grundlage für eine gute Herstellungspraxis. In der Verordnung werden in verschiedenen Kapiteln (1–5) die Tragsäulen des einwandfreien Umgangs mit Lebensmitteln definiert. Diese setzen sich im wesentlichen zusammen aus
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Schaffung einer optimalen räumlichen Gestaltung und Ausrüstung,
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Gewährleistung eines sachgerechten hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln,
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Gewährleistung der Einhaltung der Regeln der Personalhygiene und
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Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems (HACCP-Konzept).
Infektionsschutzgesetz
Die wesentliche gesetzliche Regelung auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene bildet neben der Lebensmittelhygieneverordnung zusätzlich das im Jahr 2001 in Kraft getretene
Infektionsschutzgesetz (IfSG), das konkret Bezug auf die infektiologischen Meldewege und die Personalhygiene der Lebensmittelhygiene nimmt. Laut § 6 IfSG besteht bei Erkrankung an darmpathogenen Erregern eine namentliche Meldepflicht
von Mitarbeitern lebensmittelverarbeitender Betriebe. Der § 42 IfSG sieht unter anderem ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot für Personen vor, die
Zusätzlich wird in § 43 IfSG eine Hygienebelehrung
vor Erstantritt der Arbeit in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb durch die Kontrollbehörden bzw. akkreditierte Stellen vorgeschrieben. Neben der Hygienebelehrung vor Erstantritt der Arbeit sieht § 43 jährliche Hygieneschulungen
des gesamten Personals von lebensmittelverarbeitenden Betrieben vor, die dokumentiert werden müssen (Abschn.
4).
Umgang mit Lebensmitteln
Der Einkauf und die Verarbeitung ausschließlich einwandfreier Lebensmittel muss gewährleistet sein. Das Verfallsdatum muss dabei ebenfalls beachtet werden. Folgende Faktoren sind besonders wichtig:
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Temperatur von Tiefkühlware soll bei Anlieferung nicht über −18 °C liegen.
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Eine gleichbleibende Kühlung bei 4 °C ist erforderlich für
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leicht verderbliche Lebensmittel,
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bereits zubereitete Speisen,
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rohes Fleisch, Geflügel (besser 2 °C),
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Frischfisch (maximal 2 °C),
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Eier.
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Eine längere Unterbrechung der Kühlkette muss vermieden werden.
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Ein schnelles Herunterkühlen von gegarten Speisen ist erforderlich, wenn sie mehrere Stunden gelagert werden sollen, und zwar bis mindestens <10 °C (nur in kleinen Töpfen oder z. B. in flachen Behältnissen erreichbar, da durch die geringe Schichtdicke eine schnelle Abkühlung erfolgen kann).
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Keine langen
Standzeiten von gegarten Speisen im kritischen Temperaturbereich von 15–60 °C; beim Heißhalten der Speisen eine Temperatur von 65 °C nicht unterschreiten (einige Mikroorganismen können sich bei 10–60 °C vermehren).
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Abgekühlte Speisen bis auf eine Temperatur von 80 °C wiederaufwärmen.
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Geflügelfleisch vor dem Braten vollständig auftauen oder ein Thermometer einstechen, damit gesichert ist, dass die Kerntemperatur ausreichend lange gehalten wird.
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Verwendung von Eiern weiterhin eingeschränken, d. h.
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kein Rohei für Nachspeisen, Mayonnaise oder Füllungen von Backwaren,
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kein Eieinlauf bei Suppen,
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keine Spiegel- oder Rühreier,
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keine Frühstückseier (bei hohen Keimzahlen von Salmonella enteritidis werden die Erreger im Ei selbst bei 8-minütiger Kochzeit nicht sicher abgetötet).
Unbedenklich sind die industriell hergestellten Fertiggerichte, wie z. B. Sauce Hollandaise oder Sauce Bérnaise.
Deshalb ist bei Herstellung von Kartoffelsalat die Kühlung entscheidend. Die Kartoffeln müssen nach dem Garen erst durchgekühlt werden, bevor sie weiterverarbeitet werden, und der zubereitete Kartoffelsalat muss bis zur Portionierung kühl gelagert werden.
Personalhygiene
Die Personalhygiene bildet die Grundlage des hygienisch einwandfreien Arbeitens in der Küche. Folgende Maßnahmen müssen beachtet werden:
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Hygienebelehrung nach § 43 IfSG vor Einstellung von Küchenpersonal.
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Jährliche Hygieneschulung nach § 43 IfSG.
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Nach Urlaubsaufenthalt in Ländern, in denen Durchfallerkrankungen häufig sind, sollte möglichst noch vor Dienstantritt eine Stuhluntersuchung durchführt werden.
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Bei gastrointestinalen Symptomen (z. B. Übelkeit, Erbrechen,
Bauchschmerzen, Durchfall) ist eine ärztliche Untersuchung notwendig.
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Alle Hautverletzungen, eiternde Hautläsionen und Hautausschläge sind dem Küchenleiter zu melden. Sollte das Abdecken der Wunde mit einem wasserdichten Verband, Handschuh oder Fingerling möglich sein, so kann der Mitarbeiter an einem Arbeitsplatz weiterarbeiten, bei dem direkter Lebensmittelkontakt ausgeschlossen ist (z. B. bei der Geschirrabräumung).
Reinigung und Desinfektion
Eine Arbeitsanleitung für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sollte in jedem Küchenbereich ausgehängt sein (Abschn.
9). Dabei muss mit dem Küchenleiter besprochen und festgelegt werden, wann Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind und wie man sie organisiert. Schulungen, die das Personal über die Risiken informiert, sind für eine gewissenhafte Mitarbeit unumgänglich.
Fast immer sind in der Küche Reinigungsmaßnahmen ausreichend. Das gilt beispielsweise für Wände, Türen, Möbel, Fußböden, die Portionier- und Geschirrabräumbänder, aber auch für Kühlräume und die meisten Arbeitsflächen. Auch Kochkessel, Grills, Kaffeemaschinen etc. brauchen nur gereinigt zu werden. Strahlregler an den Wasserhähnen sollen regelmäßig einmal wöchentlich abgeschraubt und gereinigt werden, da sich dort sehr schnell gramnegative Wasserkeime ansammeln und vermehren können.
Thermische Desinfektion
Die automatische Reinigung und gleichzeitige thermische Desinfektion in Geschirrspülstraßen erfolgt bei einer Temperatur von 60 °C und einer Nachspültemperatur von 80 °C. Der Zusatz eines chemischen Desinfektionsmittels ist nicht notwendig. Problematisch kann eventuell die Reinigung von Tee- und Kaffeegeschirr sein, sodass bei der entsprechenden Maschine in geringer Menge Chlor zudosiert werden kann. Geschirr von Bestrahlungspatienten wird bereits vorher auf der Station maschinell gewaschen. Das Abwasser dieser Maschine fließt in ein Abklingbecken.
Die korrekte Beladung (Spülschatten) und regelmäßige Reinigung (Siebe) der Geschirrtransportspülmaschinen durch das Personal ist ausschlaggebend dafür, dass eine optimale Reinigung und Desinfektion gewährleistet ist. Schlechte Spülergebnisse müssen sofort an den Küchenleiter bzw. den Techniker gemeldet werden. Häufige Ursachen dafür sind zum Beispiel
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funktionsuntüchtige Düsen,
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zu niedrige Spül- und Trockentemperatur,
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zu geringe oder gar keine Dosierung des Geschirrspülmittels,
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zu niedriger Wasserdruck.
Eine routinemäßige Wartung der Maschinen ist erforderlich.
Chemische Desinfektion
Eine chemische Desinfektion von Flächen ist empfehlenswert, wenn risikoreiche Lebensmittel verarbeitet wurden, wie rohes Fleisch, Wild, Geflügel, Fisch oder Eier. Betroffen sind Arbeitsflächen, Wannen, Küchenmaschinen und alle Geräte, die nicht in der Spülmaschine desinfiziert werden können (z. B. Aufschneidemaschinen). Nach Verarbeitung dieser Lebensmittel muss sofort eine Wischdesinfektion der Arbeitsgeräte und der Arbeitsflächen erfolgen (anschließend
Händehygiene). Die Tücher werden sofort nach Benutzung in die Wäsche gegeben.
Umgang mit Auftauflüssigkeit
Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Auftauflüssigkeit von tiefgefrorenem Fleisch, Wild und besonders Geflügel geboten:
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Entsorgung der Auftauflüssigkeit ohne Verspritzen.
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Auffangschalen für die Auftauflüssigkeit und alle verwendeten Arbeitsgeräte thermisch desinfizieren.
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Wischdesinfektion der Arbeitsflächen und Geräte, die nicht thermisch desinfiziert werden können.
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Benutzte Tücher sofort in die Wäsche geben.
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Zur Händedekontamination das HD-Präparat 30 Sekunden lang in den Händen verreiben und erst danach Hände wie gewohnt waschen.
Durchführung der Flächendesinfektion
Da die Küchenreinigung sehr arbeitsaufwendig ist, sollte man ein Küchendesinfektionsmittel einsetzen, das Reinigung und Desinfektion in einem Arbeitsgang ermöglicht. Stark mit Fett oder Eiweiß belastete Flächen müssen aber vorgereinigt werden. Die Fläche muss nach der Reinigung trocken sein, bevor anschließend das Desinfektionsmittel aufgetragen wird.
Dem Desinfektionsmittel darf kein Reinigungsmittel zugesetzt werden (Inaktivierung). Damit die Wirksamkeit gewährleistet ist, muss das Desinfektionsmittel abtrocknen, ohne dass mit Tüchern nachgetrocknet wird. Nach der empfohlenen Einwirkzeit ist das Nachwischen mit klarem Wasser erforderlich.
Eine Dosierhilfe ist unbedingt erforderlich. Zu empfehlen sind dezentrale Dosiergeräte. Auf keinen Fall sollte eine Sprühdesinfektion erfolgen. Die für den Lebensmittelbereich zugelassenen Desinfektionsmittel sind der Desinfektionsmittelliste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) oder der VAH-Liste (Verbund für angewandte Hygiene) zu entnehmen.
Umgebungsuntersuchungen
Abstrich- und Abklatschuntersuchungen
Mikrobiologische Umgebungsuntersuchungen in der Krankenhausküche haben keine große Aussagekraft. Was das Infektionsrisiko betrifft, so sind sie eventuell dann sinnvoll, wenn Arbeitsflächen und Küchengeräte untersucht werden, die mit Risikolebensmitteln (d. h. Fleisch, Wild, Geflügel, Fisch, Eier) in Kontakt gekommen sind und anschließend nicht thermisch desinfiziert werden können (große Auftauwannen, Rühr- und Mengmaschinen). Es besteht allerdings die Gefahr, dass die Bedeutung dieser Befunde überbewertet wird bzw. dass sie falsch interpretiert werden.
Ergebnisse von Umgebungsuntersuchungen können allerdings auch auf Fehler bei der Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen hinweisen, und bei einem Gespräch mit dem Personal sind dann beispielsweise Abklatschplatten zur Demonstration hilfreich. Regelmäßige Besuche in der Küche zu unterschiedlichen Zeiten sind jedoch besser geeignet, um Schwachstellen in den verschiedenen Arbeitsabläufen entdecken und beheben zu können. Wenn bei Epidemien der Verdacht besteht, dass Speisen aus der Küche die Ursache dafür sein könnten, müssen eventuell Untersuchungen der im jeweiligen Zeitraum (s. Speiseplan) ausgegebenen Speisen und ggf. Stuhluntersuchungen des Küchenpersonals durchgeführt werden.
Rückstellproben
Diese Rückstellproben müssen mit Entnahmetag, Entnahmezeit, Inhalt und Entnahmeperson beschriftet sein. Es hat sich gezeigt, dass eine Aufbewahrungszeit von einer Woche zu kurz ist. Die neue Empfehlung lautet deshalb 2 Wochen. Die Rückstellproben sollten nur bei Verdachtsfällen untersucht werden.
Überprüfung von Bandtransportgeschirrspülmaschinen
Die Durchführung der Reinigung und Desinfektion von Geschirr mittels einer Geschirrspülmaschinen
erfordert eine Reduktion der vegetativen
Bakterien um 5-Log-Stufen. Um dies zu erzielen, muss die Leistungsfähigkeit der Geschirrspülmaschinen regelmäßig überprüft, die Spültemperaturen unbedingt eingehalten werden und die Bandgeschwindigkeiten nicht verändert werden. Eine Reinigung der Gitter der Spülmaschinen sollte täglich durchgeführt und die Dosierung des Reinigers regelmäßig überprüft werden. Zudem sollte die Reinigungsleistung der Geschirrspülmaschinen mittels mikrobiologischer Untersuchungen gemäß DIN 10510 und DIN 10511 kontrolliert werden.
Für die Durchführung der mikrobiologischen Untersuchungen sind 2 Verfahren vorgesehen: die Abklatschuntersuchung und die Untersuchung mittels Bioindikatoren. Für die Abklatschuntersuchungen sollten mindestens 10 Geschirrteile (z. B. Gläser, Teller, Tassen, Suppenschalen) und Besteck verwendet werden.
Für die Untersuchung mit Bioindikatoren werden Edelstahlplättchen (10 cm2) mit einer Suspension aus Rinderalbumin, Mucin und Stärke (RAMS) sowie E. faecium ATCC 6057 bestrichen. Der Zusatz von Stärke ist wichtig, weil sie sich nach Antrocknen schwer entfernen lässt. Die Bioindikatoren werden (zusammen mit jeweils 3–4 Besteckteilen) in Besteckeinsätzen über die gesamte Bandbreite verteilt, sodass ungleiche Spülergebnisse schnell den Hinweis geben können, in welchem Bereich der Maschine der Fehler zu suchen ist.
RAMS-Bioindikatoren können bei Temperaturen von 4–7 °C aufbewahrt werden, aber möglichst nicht länger als 3 Wochen. Der Versand per Post bedeutet keine Beeinträchtigung, es sei denn, es wird eine Transportzeit von 14 Tagen überschritten. Danach muss mit einer Reduktion der Ausgangskeimzahl um eine Log10-Stufe gerechnet werden. Zur Überprüfung des Desinfektionserfolges können RAMS-Bioindikatoren sowohl für Bandtransportgeschirrspülmaschinen als auch für Wasserwechselgeschirrspülmaschinen benutzt werden. Ob überhaupt die Möglichkeit besteht, dass nach einem fehlerhaften Spülvorgang beispielsweise Erreger meldepflichtiger Erkrankungen übertragen werden können, ist ungeklärt. In der Literatur wurde eine Übertragung von Infektionserregern über maschinell gespültes Geschirr bisher jedenfalls nicht beschrieben.
Entsorgung der Speiseabfälle
Die Entsorgung von Speise- und Schlachtabfällen erfolgt durch spezielle kommerzielle Entsorgungsunternehmen. Wichtig hierbei ist, dass die Unternehmen über die jeweiligen bundeslandspezifischen behördlichen Genehmigungen zum Transport und zur Entsorgung der Abfälle verfügen. Aus hygienischer Sicht ist auf eine häufige Entsorgungsfrequenz der Abfälle und ggf. eine geeignete Kühlung der Speiseabfälle zu achten.
Umweltschutzmaßnahmen
Bei der Abfallvermeidung in Großküchen sind beachtliche Einsparungen an Verpackungsmaterial möglich. Beim Einkauf sollte in erster Linie auf die Wiederbefüllbarkeit (Mehrwegverpackung) geachtet werden.
Reduktion von Verpackungen
Einmalgeschirr
Auch im Krankenhaus (selbst für Patienten mit meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten) ist die Verwendung von Einmalgeschirr nicht erforderlich. In einer Spülmaschine, die mit 60 °C reinigt und mit 80 °C im letzten Spülgang arbeitet, wird eine sichere Desinfektion erreicht (auch ohne Zusatz eines chemischen Desinfektionsmittels).
Kanister
Kunststoffbehälter sollen wiederbefüllbar sein bzw. dem Hersteller zurückgegeben werden können, z. B. Essigkanister, Reinigungsmittelkanister. Geschirrspülreiniger sollte in Großgebinden geliefert und zum Wiederbefüllen an den Lieferanten zurückgegeben werden.
Chemische Desinfektion in Spülmaschinen
Nur bei der Spülmaschine, in der Kaffee- und Teegeschirr (schwer entfernbare Verfärbungen) gewaschen wird, soll eventuell eine geringe Menge Chlor zudosiert werden.
Reinigungs- und Desinfektionsplan für Krankenhausküchen
Siehe Tab.
2.
Tab. 2
Reinigungs- und Desinfektionsplan für Krankenhausküchen
Händewaschen | Vor der Speisenzubereitung Bei Wechsel in einen anderen Küchenbereich Nach Umgang mit allen Rohwaren wie Fleisch, Fisch, Geflügel, Eiern, Gemüse und Salat Nach dem Toilettenbesuch | Händedekontaminationspräparat: Ausreichende Menge während 30 s in den Händen verreiben, dann erst mit Wasser wie üblich waschen, mit Einmalhandtuch abtrocknen |
Pflegecreme | Regelmäßig verwenden, z. B. vor der Pause, nach Arbeitsende | Creme aus Spender auf den Händen verreiben |
Arbeitsflächen | Nach Beendigung eines Arbeitsschrittes | Umweltfreundlicher Reiniger |
Sofort nach Verarbeitung von Fisch, Fleisch, Wurst, Wild, Geflügel, Eiern | Küchendesinfektionsreiniger |
Bei starker Verschmutzung | Vorreinigen, trocknen, anschließend mit Küchendesinfektionsreiniger desinfizieren |
Universalküchenmaschine (Fleischwolf, Mixer, Aufschnittmaschine etc.) | Nach Benutzung | Alle abbaubaren Teile in der Spülmaschine thermisch desinfizieren, die anderen Teile mit Küchendesinfektionsreiniger desinfizieren |
Töpfe, Schüsseln, Handgeräte, Schneidbretter, Messer, Geschirr, Besteck | Nach Benutzung | In der Spülmaschine thermisch desinfizieren |
Kochkessel, Backofen, Grill, Bratautomaten, Mikrowelle | Nach Benutzung | Innen und außen reinigen und trocknen (evtl. Spezialreiniger benutzen) |
Bandtransportgeschirrspülmaschine | Täglich und bei Bedarf | Mit Hochdruckschlauch reinigen, Siebe reinigen |
Wasserwechselgeschirrspülmaschine | Täglich | Außenreinigung, Sieb reinigen |
Portionierband, Abräumband | Täglich und bei Bedarf | Umweltfreundlicher Reiniger |
Kühlräume: Wände | Einmal wöchentlich | Umweltfreundlicher Reiniger |
Kühlräume: Fußboden | Täglich |
Kühltruhe, Kühlschrank | Bei Bedarf (nach Abtauen) | Umweltfreundlicher Reiniger |
Täglich | Außen abwischen |
Reinigungstücher | So häufig wie nötig wechseln | In den Wäschesack geben |
Nach Reinigung und Desinfektion von Arbeitsflächen und Geräten, die mit Fleisch, Wurst, Wild, Geflügel, Eiern Kontakt hatten | Sofort in den Wäschesack geben |
Fußböden, Möbel, Türen, Wände | Täglich | Umweltfreundlicher Reiniger |