Erschienen in:
01.10.2009 | Trends und Medizinökonomie
Erlöszuordnung von Zusatzentgelten in der Intensivmedizin
verfasst von:
T. Sawatzki, K. Bauer, M. Stufler, C. Spies, PD Dr. M. Schuster
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 10/2009
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Zusammenfassung
In der Patientenversorgung sind oftmals mehrere Fachabteilungen an der Behandlung eines Falls beteiligt. Bedingt durch diese gemeinsame Tätigkeit verschiedener Abteilungen und durch krankenhausinterne Verlegungen müssen mehrere Abteilungen an den „Diagnosis-related-group“- (DRG-)Erlösen eines Falles partizipieren, um ihre Kosten zu decken. Besonders Intensivstationen, die als eigene Fachabteilung geführt werden, haben einen hohen Anteil an intern zuverlegten Patienten, die vor Fallabschluss wieder in ihre Ursprungsklinik zurückverlegt werden. Für die DRG-Fallerlöse sind bereits mehrere Modelle des möglichen Erlös-Splittings vorgestellt worden. Bezüglich der Zusatzentgelte (ZE) gibt es in der wissenschaftlichen Literatur keine Arbeiten, in denen verschiedene Methoden der ZE-Verteilung analysiert werden. Mehrzeitig erbrachte oder mengengeclusterte ZE-fähige Leistungen sind in der Regel nur schwer eindeutig zuzuordnen. Oft werden die ZE pragmatisch den entlassenden Fachabteilungen zugeschlagen; dies könnte besonders für die Intensivmedizin mit einem hohen Anteil an ZE-auslösenden Medikamenten und Verfahren ein erhebliches ökonomisches Risiko bedeuten. In dieser Arbeit wurden mehrzeitig erbrachte oder mengengeclusterte ZE-relevante Leistungen von Patienten untersucht, die im Jahr 2007 jeweils auf einer von zwei anästhesiologisch geführten Intensivstationen einer Universitätsklinik behandelt worden waren und für die ein ZE abgerechnet worden ist. In insgesamt 385 Fällen konnten so insgesamt 691 ZE ausgewertet werden. Es wurden drei Möglichkeiten der ZE-Zuordnung hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen für die Intensivstationen überprüft: die Zuordnung nach entlassender Fachabteilung, eine Aufteilung nach Liegedauern und eine Aufteilung nach den Anteilen an dokumentierten Mengen bzw. Zeiten der ZE-Leistung. Es zeigte sich, dass die ZE-Erlöse einen erheblichen Erlösanteil darstellten und bei den erstgenannten Verfahren den untersuchten Intensivstationen 20% weniger ZE-Erlöse gutgeschrieben worden wären als bei der Methode des verursachungsgerechten Mengensplits, die am ehesten die tatsächliche Kostenbelastung abbilden dürfte.