Erschienen in:
01.11.2005 | Übersichten
Ethische Implikationen plazebokontrollierter Prüfungen von Psychopharmaka
verfasst von:
Prof. Dr. H. Helmchen
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 11/2005
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Zusammenfassung
Die „Klarstellung“ des Weltärztebundes zu Artikel 29 der 5. Revision der Deklaration von Helsinki (Edinburg 2000) hat eine sehr kontroverse Diskussion der Frage intensiviert, wie methodisch zwingend und ethisch vertretbar Plazebokontrollen bei der Prüfung neuer Arzneimittel sind, wenn eine wirksame Standardtherapie vorhanden ist. Pro- und Kontra-Argumente dieser Diskussion werden dargestellt und hinsichtlich Schizophrenien, Depressionen und „minorer“ psychischer Störungen konkretisiert. Es werden Kriterien entwickelt, die eine eigenständige Beurteilung jeder einzelnen Prüfung erleichtern sollen. Solche Kriterien werden zudem als erforderlich angesehen, da normgebende Institutionen wie einerseits die für die Arzneimittelzulassung zuständigen Behörden FDA und EMEA und andererseits europarechtlich relevante Regelungen wie das Zusatzprotokoll zur biomedizinischen Forschung des Europarates im Hinblick auf Plazebokontrollen nicht übereinstimmen. Danach könnte eine plazebokontrollierte Therapieprüfung von psychotropen Substanzen am ehesten bei den so genannten „minoren“ psychischen Störungen in Frage kommen, während sie zumindest in reiner Form für das Gros schizophrener und depressiver Erkrankungen auch weiterhin ethisch nicht vertretbar sein dürfte.