Erschienen in:
01.08.2014 | Originalarbeit
Gemeinsame Entwicklung, unterschiedliche Inzidenz
Die Zuweisungen gemäß § 63 StGB von 1995–2009 (in den alten Bundesländern)
verfasst von:
Dipl.-Psych. Hans-Joachim Traub, Gerd Weithmann
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
|
Ausgabe 3/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Hintergrund
Für ein besseres Verständnis des Anstiegs der Bettenzahlen (Prävalenz) gemäß § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) sind die gerichtlichen Zuweisungen (Inzidenz) nach abgeschlossenem juristischen Verfahren aufschlussreich. Bisher liegen keine Daten zur Gesamtsituation in Deutschland vor, durch die Entwicklungen in der Zahl der Anordnungen und den Merkmalen der zugewiesenen Patienten sichtbar werden.
Methode
Nach vorliegenden Angaben des Forschungsdatenzentrums der Länder wird die Entwicklung der jährlichen Zuweisungen („Aburteilungen“) in den Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB in Deutschland (alte Bundesländer) von 1995–2009 dargestellt und die Entwicklung verschiedener Merkmale (soziodemografisch, deliktbezogen) im Untersuchungszeitraum aufgezeigt. Hierzu wurden 12.063 Datensätze mit jeweils 9 Merkmalen ausgewertet.
Ergebnisse
Die Zuweisungen haben sich im Untersuchungszeitraum etwa um die Hälfte (47 %) erhöht. Dabei nimmt die Anzahl von schuldunfähigen Patienten gemäß § 20 StGB zu, ebenso der Anteil der mittelschweren Delikte (Körperverletzung, sonstige Gewaltdelikte und Brandstiftung). Im Gegensatz dazu werden Patienten mit vollendeten Tötungsdelikten und Sexualdelinquenz seltener in den Maßregelvollzug eingewiesen, und die strafrechtliche Vor- und Parallelbelastung der Patienten geht insgesamt zurück. Die einzelnen Bundesländer unterscheiden sich in den Inzidenzraten, aber kaum in den Merkmalen der eingewiesenen forensischen Patienten.