Erschienen in:
01.07.2006 | Freies Thema
Häufigkeit und Ursache zivil- und strafrechtlicher Verfahren in der Radiologie
Auswertung einer Befragung
verfasst von:
PD Dr. R. Tomczak, S. Schnabel, P. Ulrich, H.-J. Brambs, N. Rilinger, C. Nierhoff
Erschienen in:
Die Radiologie
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Ausgabe 7/2006
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Zusammenfassung
Die Bereitschaft deutscher Patienten, wegen tatsächlicher oder vermuteter Kunstfehler ihres Arztes vor Gericht zu ziehen, stieg im Verlauf der Jahre, wie auch in anderen westlichen Ländern, an. Durch die Berichterstattung in den Medien werden Ärzte und ihre Leistungen kritischer betrachtet als früher. Dies betrifft auch die Radiologie, wenngleich für Radiologen im Vergleich zu chirurgischen Disziplinen eine deutlich geringere Wahrscheinlichkeit besteht, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Im Unterschied zu anderen Fachrichtungen liegen die Bilder der Radiologie zur erneuten Begutachtung allerdings jederzeit vor.
In der vorliegenden Studie wurde 4760 Radiologen ein Fragebogen zugesandt. Der Fragebogen wurde von 1503 Radiologen ausgefüllt zurückgeschickt. Die abgefragten und mitgeteilten Daten aus anhängigen oder abgeschlossenen Verfahren wurden ausgewertet. Die Klagen richteten sich in 38% gegen die Beurteilung, in 30% gegen die Durchführung einer Untersuchung und in 14% der Fälle gegen die Aufklärung (18% sonstige Angaben).
Angiographien, Mammographien oder Radiographien waren der häufigste Grund, eine Klage zu führen. Die Mehrzahl der Patienten, die klagten, war zwischen 40 und 50 Jahren alt. 30% der Verfahren hatten zivilrechtliche, 5,5% strafrechtliche Folgen. 73% der Ärzte, denen ein fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen worden war, waren der Meinung, dies geschehe zu Unrecht, 26% hielten den Vorwurf für berechtigt, der Rest hatte noch keine feste Meinung. Am häufigsten wurden niedergelassene Ärzte und Chefärzte (70%) verklagt.