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Erschienen in: Der Nervenarzt 7/2010

01.07.2010 | Aktuelles

Ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung am Ende?

Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009

verfasst von: VROLG J. Leygraf

Erschienen in: Der Nervenarzt | Ausgabe 7/2010

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Zusammenfassung

Am 17.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – nach einer 5,5-jährigen Verfahrensdauer – über die Zulässigkeit des rückwirkenden Wegfalls der Zehnjahresfrist für die erste Sicherungsverwahrung für Gewaltverbrecher entschieden. Sie hat sie für konventionswidrig angesehen und dem Untergebrachten eine Entschädigung von 50.000,00 EUR zugesprochen. Diese Entscheidung, welche dem Betroffenen zunächst nur die Entschädigung, jedoch nicht die Freiheit gebracht hat, wird erhebliche Auswirkungen auf das Recht der Sicherungsverwahrung haben. Sie ist seit dem 10. Mai 2010 rechtskräftig, nachdem die große Kammer das Rechtsmittel der Bundesregierung zurückgewiesen hat. Der Beitrag stellt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dar und erörtert ihre Folgen für das Recht der Sicherungsverwahrung.
Fußnoten
1
EGMR, Urteil vom 17.12.2009 – 19359/04 nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen bei BeckRS 2010, 01692.
 
2
BVerfG 2 BvR 2029/01 bei juris.
 
3
EGMR aaO Rn. 87.
 
4
EGMR aaO Rn. 96.
 
5
EGMR aaO Rn. 102.
 
6
EGMR aaO Rn. 103.
 
7
EMRK aaO Rn. 120.
 
8
EMRK aaO. Rn. 122 ff.
 
9
Vgl. MK-Uhlenbruch § 66b Rn. 40, 41 m.w.N.
 
10
Vgl Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. MRK Vorbem. Rn. 3, m.w.N.
 
11
BVerfG NJW 2004, 3407.
 
12
BVerfG Beschluss vom 22.12.2009, 2 BvR 2365/09 und vom 19.05.2010, 2 BvR 769/2010 jeweils bei juris.
 
13
So der 4. Strafsenat des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 12.05.2010, 4 Ws 114/10.
 
14
So LG Koblenz Beschluss vom 19.05.2010, 7 StVK 139/10 und LG Marburg Beschluss vom 17.05.2010, 7 StVK 220/10.
 
15
Beschluss vom 25.05.2010, 2 Ws 169 u. 170/2010.
 
16
Beschluss vom 01.06.2010, 1 Ws 57/10.
 
17
4. StR 577/10 bei Juris.
 
18
BGH 1 StR 595/09, Beschluss vom 14.01.2010, bei juris.
 
19
Beschluss vom 09.03.2010, 1 StR 554/09.
 
20
S.o.unter II 1 b.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Kinzig J (2010) Die Entwicklung der Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre Klientel. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 4:48–59CrossRef Kinzig J (2010) Die Entwicklung der Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre Klientel. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 4:48–59CrossRef
2.
Zurück zum Zitat Leygraf J (2007) Erste Erfahrungen mit der Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 1:121–129CrossRef Leygraf J (2007) Erste Erfahrungen mit der Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 1:121–129CrossRef
3.
Zurück zum Zitat Leygraf J (2010) Die Entwicklung der Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung seit 2006. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 4:3–11CrossRef Leygraf J (2010) Die Entwicklung der Rechtsprechung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung seit 2006. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 4:3–11CrossRef
4.
Zurück zum Zitat Meyer-Goßner L (2007) Strafprozessordnung, 52. Aufl. C.H. Beck, München Meyer-Goßner L (2007) Strafprozessordnung, 52. Aufl. C.H. Beck, München
5.
Zurück zum Zitat Joecks W, Miebach K, Heintschel-Heinegg B von (2005) Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd 2/1. C.H. Beck, München Joecks W, Miebach K, Heintschel-Heinegg B von (2005) Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd 2/1. C.H. Beck, München
Metadaten
Titel
Ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung am Ende?
Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009
verfasst von
VROLG J. Leygraf
Publikationsdatum
01.07.2010
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Der Nervenarzt / Ausgabe 7/2010
Print ISSN: 0028-2804
Elektronische ISSN: 1433-0407
DOI
https://doi.org/10.1007/s00115-010-3046-0

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