Erschienen in:
01.07.2010 | Aktuelles
Ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung am Ende?
Rechtsfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009
verfasst von:
VROLG J. Leygraf
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 7/2010
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Zusammenfassung
Am 17.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – nach einer 5,5-jährigen Verfahrensdauer – über die Zulässigkeit des rückwirkenden Wegfalls der Zehnjahresfrist für die erste Sicherungsverwahrung für Gewaltverbrecher entschieden. Sie hat sie für konventionswidrig angesehen und dem Untergebrachten eine Entschädigung von 50.000,00 EUR zugesprochen. Diese Entscheidung, welche dem Betroffenen zunächst nur die Entschädigung, jedoch nicht die Freiheit gebracht hat, wird erhebliche Auswirkungen auf das Recht der Sicherungsverwahrung haben. Sie ist seit dem 10. Mai 2010 rechtskräftig, nachdem die große Kammer das Rechtsmittel der Bundesregierung zurückgewiesen hat. Der Beitrag stellt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dar und erörtert ihre Folgen für das Recht der Sicherungsverwahrung.