Hintergrund zur Leitlinie
Einleitung
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Pflegefachpersonen bzw. Pflegefachkraft bezeichnet Pflegende mit einer 3‑jährigen Ausbildung oder primär qualifizierendem Studium mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß § 1 nach Pflegeberufegesetz (PflBG).
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Weitergebildete Pflegefachpersonen bzw. Pflegefachkraft bezeichnet Pflegende, welche nach der 3‑jährigen Ausbildung zusätzlich eine staatlich anerkannte bzw. nach DKG-Empfehlungen durchgeführte 2‑jährige berufsbegleitende Weiterbildung zur Intensivpflege und Anästhesie oder Notfallpflege oder ein gleichwertiges Studium absolviert haben.
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Spezialisierte Pflegefachpersonen bzw. Pflegefachkraft bezeichnet Pflegende, welche nach der 3‑jährigen Ausbildung eine Zusatzqualifikation in Form einer zertifizierten, fachspezifischen Fortbildung, z. B. Pflegeexpert:in (Chest Pain Unit) absolviert haben.
Methode
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Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V. (DGIIN)
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Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e. V. (DGINA)
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Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK)
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Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. (DIVI)
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Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V. (DGF)
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Österreichische Gesellschaft für Internistische und Allgemeine Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V. (ÖGIAIN).
Starker Konsens | Zustimmung von mindestens 6 der 7 stimmberechtigten Mitglieder |
Mehrheitlicher Konsens | Zustimmung von mindestens 5 der 7 stimmberechtigten Mitglieder |
Mehrheitliche Zustimmung | Zustimmung von mindestens 4 der 7 stimmberechtigten Mitglieder |
Kein Konsens | Zustimmung von weniger als 4 der 7 stimmberechtigten Mitglieder |
Empfehlungen
Sofortmaßnahmen
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Zur Erleichterung der Sauerstoffversorgung sollen Patient:innen im kardiogenen Schock bei RR-Werten über 100 mm Hg in 20–45° Oberkörperhochlagerung, idealerweise als Herzbettlagerung, gebracht werden.
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Pflegefachpersonen sollen die Sauerstoffversorgung im Organismus durch zusätzliche Applikation von Sauerstoff, unter Berücksichtigung der S3-Leitlinie zur Sauerstofftherapie, über einen situationsgerechten Applikationsweg sicherstellen.
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Die Gabe von Medikamenten und Infusionslösungen soll in der Akutsituation durch die Anlage mehrerer peripher-venöser Zugänge sichergestellt werden. Gelingt dies nicht, sollte die Anlage eines intraossären Zugangs veranlasst und alle Materialien dafür vorbereitet werden.
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Pflegefachpersonen sollen ärztlich angeordnete Schmerztherapie einleiten und fortführen, bis eine klare Symptombesserung vorliegt.
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Auf der Grundlage qualifizierter Fachkenntnisse und Erfahrung sollen weitergebildete Pflegefachpersonen die kontinuierliche Herz-Kreislauf-Überwachung der Patient:innen übernehmen. Anhand des kontinuierlichen Basismonitorings sollen pathologische Herzrhythmusstörungen, gefährliche Hypotonien und niedrige SpO2 sicher erkannt werden.
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Bei pathologischen Veränderungen soll eine zeitnahe Informationsweitergabe an den zuständigen ärztlichen Dienst erfolgen.
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Die Versorgung von Patient:innen im kardiogenen Schock soll in ständiger Reanimationsbereitschaft erfolgen.
Vorbehaltsaufgaben
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Pflegefachpersonen sollen die Schritte des Pflegeprozesses als Vorbehaltsaufgabe der pflegerischen Profession selbstständig und zielorientiert ausführen.
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Pflegefachpersonen sollen die passenden Pflegediagnosen anhand der jeweiligen Definition innerhalb von 24 h nach Aufnahme identifizieren und die Diagnosestellung mithilfe der bestimmenden Merkmale oder Kennzeichen einmal täglich überprüfen und entsprechend dokumentieren.
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Pflegefachpersonen sollen die ermittelten Pflegediagnosen priorisieren und die daraus resultierenden Maßnahmen gezielt in den intensivpflegerischen Versorgungsprozess einbringen.
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Pflegefachpersonen sollen im Notfall lebenserhaltende Sofortmaßnahmen einleiten und bis zum Eintreffen des ärztlichen Dienstes selbstständig durchführen.
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Pflegefachpersonen sollen ärztlich angeordnete Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation eigenständig durchführen.
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Pflegefachpersonen sollen geeignete Assessmentinstrumente zur Einschätzung der Patient:innensituation adäquat und sicher anwenden und interpretieren sowie passende Handlungen daraus ableiten können.
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Im direkten Patient:innenkontakt sollen weitergebildete bzw. spezialisierte Pflegefachpersonen die Herz-Kreislauf-Situation und weitere Organfunktionen (wie z. B. Nierenfunktion, Lungenfunktion oder Bewusstseinslage) überwachen und beurteilen.
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Neben der Durchführung ärztlich angeordneter Diagnostik und Therapie sollen weitergebildete Pflegefachpersonen diese auch überwachen und situationsgerecht steuern (z. B. Katecholamintherapie, Beatmungstherapie, Ernährungstherapie, Sedierungs- und Schmerzmanagement).
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Fachpflegende sollen zur Einschätzung auch das erweiterte hämodynamische Monitoring interpretieren und beurteilen können.
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Durch zusätzlich im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung erworbenes Wissen, Fertigkeiten und Sozialkompetenz können fachweitergebildete Pflegefachpersonen evidenzbasierte, steuernde, klinisch einschätzende und therapieführende Aufgaben in der komplexen intensivpflegerischen bzw. notfallpflegerischen Versorgungssituation eigenverantwortlich und selbstständig übernehmen.
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Pflegefachkräfte, die in die Versorgung des IKS eingebunden sind, sollen sich mindestens einmal jährlich spezifischen Fortbildungen zum Themengebiet von in Summe nicht weniger als 8 Unterrichtseinheiten (UE) unterziehen.
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Diese jährlichen Fortbildungen sollen zusätzlich zu der Reanimations- und Notfallfortbildung sowie den gängigen Pflichtfortbildungen erfolgen.
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Für die Versorgung von Patient:innen mit IKS sollten bevorzugt weitergebildete Pflegefachpersonen eingesetzt werden.
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Ist die primäre Versorgung durch weitergebildete Pflegefachpersonen nicht möglich, soll in jeder Schicht unmittelbar eine entsprechende Expertise für die eingeteilten Kolleg:innen einholbar sein, z. B. durch weitergebildete Pflegefachpersonen als freigestellte Schichtleitung und/oder im Leitungsdienst der Station.
Basismonitoring
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Die Konfiguration des Monitorings soll einem stationseinheitlichen Standard folgen.
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Durch gezielte Interpretation der Klinik und Anamnese sollen darüber hinaus Erkenntnisse zu Schmerzdauer, Schmerzcharakter, Schmerzlokalisation sowie spezifischen Begleitsymptomen erhoben werden.
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Zu jeder Patient:innenübernahme bzw. zu jedem Schichtbeginn soll eine protokollbasierte, standardisierte Antrittskontrolle (Online-Zusatzmaterial Anhang 4 – Checkliste Antrittskontrolle) im Zimmer und am Bett erfolgen.
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Im Rahmen der Antrittskontrolle sollen Assessments zu Vigilanz/Agitation, Schmerz und Delir durch die Pflegefachpersonen eigenständig erhoben werden.
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Die Patient:innenübergabe sollte sich an einem systematischen Übergabeprotokoll orientieren (z. B. Online-Zusatzmaterial Anhang 3 – Übergabeschema SBAR.)
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Die Patient:innenübergabe sollte im 4‑Augen-Prinzip am Bett durchgeführt werden.
Klinische Untersuchung/Situationseinschätzung
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Eine strukturierte, umfassende klinische und apparative Patient:inneneinschätzung anhand des ABCDE(F)-Schemas soll im Rahmen des täglichen Bettplatzchecks durchgeführt werden.
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Eine Reevaluation anhand des ABCDE(F)-Schemas soll bei einer Veränderung des Patient:innenzustands durchgeführt werden.
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Weitergebildete Pflegefachpersonen sollten das ABCDE(F)-Schema eigenverantwortlich und selbstständig durchführen und geeignete Erstmaßnahmen im Rahmen der Organisationsvorgaben einleiten.
ECLS/ECMO
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Für die Kontrolle der Oxygenierung unter ECLS soll die arterielle Blutgasanalyse bei VA-ECMO ausschließlich an der rechten oberen Extremität durchgeführt werden.
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Unter Einsatz der ECLS/ECMO soll mindestens alle 8 h und bei Bedarf die periphere Durchblutung und der Beinumfang überprüft werden. Dazu kann neben einer Doppleruntersuchung auch ein manuelles Palpieren der Fußpulse zum Einsatz kommen.
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Bei intubierten Patient:innen soll eine neurologische Beurteilung mittels Pupillenkontrolle alle 8 h durchgeführt werden.
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Die Blutzuführenden- und abführenden Lifelines der ECLS/ECMO sollen direkt am Punktionsort sowie an mindestens einer weiteren Position in der Umgebung der erkranken Person sicher fixiert werden, um keinen Zug auf die Einstichstelle auszuüben.
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Nach jeder Anlage einer ECLS/ECMO soll eine ausreichende Polsterung zwischen Hautflächen und den Kathetern sichergestellt werden, um das Risiko eines Dekubitus zu reduzieren.
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Für die Durchführung von Verbandswechseln bei einer ECLS/ECMO soll ein hausinterner Standard oder eine SOP, unter Berücksichtigung aktueller Evidenz und den Empfehlungen des RKI, entwickelt und umgesetzt werden.
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Patient:innen und deren Angehörige sollen eine der Situation angemessene Aufklärung zu der Therapie mit einer ECLS/ECMO erhalten.
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Das Material zur Anlage von Kanülen zur mechanischen Kreislaufunterstützung soll separat gesammelt vorgehalten werden, um eine mechanische Kreislaufunterstützung ohne eine Verzögerung durch Materialsuche gewährleisten zu können.
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Für die routinemäßige Kontrolle eines ECLS/ECMO-Systems sollte ein hausinterner Standard oder SOP entwickelt und umgesetzt werden. Darin sollen u. a. die Punkte Flushing des Oxygenators, Kontrolle der Alarmgrenzen, Temperatur- und Gerinnungsmanagement berücksichtigt werden.
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Für die Dokumentation der Überwachungswerte des ECLS/ECMO-Systems sollte mindestens alle 4–8 h eine Übertragung in die Patient:innendokumentation erfolgen.
Therapeutische Hypothermie nach Reanimation
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In der Postreanimationsphase soll ein feedbackgesteuertes Systems zur Erlangung einer milden therapeutischen Hypothermie verwendet werden.
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Eine dauerhafte manuelle Kühlung mit Kühlmatten oder der Benetzung der Haut mit alkoholhaltigen Sprays stellt kein kontinuierliches und sicheres Kühlverfahren dar und soll daher nicht angewendet werden.
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Die kontinuierliche Temperaturmessung soll mittels Blasendauerkatheter oder Ösophagussonde erfolgen.
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Es soll eine stündliche Kontrolle der Pupillen erfolgen. Form und Reaktion sind dabei zu dokumentieren.
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Eine engmaschige, situationsgerechte Kontrolle der Elektrolyte (v. a. des Kaliums) und Blutzuckerwerte sowie die zeitnahe Korrektur nach ärztlich vorgegebenen Zielwerten soll von Fachpflegenden selbstständig übernommen werden.
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Eine engmaschige Überwachung der Patient:innen auf Anzeichen von Blutungen, z. B. bei der Mundpflege, wird aufgrund der Gefahr von Gerinnungsstörungen empfohlen.
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Es soll eine engmaschige Kontrolle des Hautzustands erfolgen, da durch eine Hypothermie die Mikrozirkulation gestört ist. Zudem sollten bei auftretenden Arrhythmien und/oder einer zunehmenden hämodynamischen Instabilität im Rahmen einer Hypothermiebehandlung Mikrolagerungen bevorzugt angewandt und gefährdete Körperstellen mit geeignetem Material unterpolstert werden.
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Im Rahmen der Hypothermiebehandlung sollten Manipulationen an Endotrachealtubus und/oder Magensonde minimiert werden, da hierdurch Bradykardien oder kritische Arrhythmien ausgelöst werden können.
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Eine Kontrolle der Diurese, auch um eine Hypovolämie zu vermeiden, sollte mittels Stundenurometer nach Bilanzvorgaben erfolgen.
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Zur Senkung oder Vermeidung von Fieber in den ersten 72 h kann zu allgemein bekannten physikalischen und medikamentösen Maßnahmen gegriffen werden.
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Zur Vermeidung von Kältezittern können Maßnahmen zum Counterwarming, bspw. Wärmedecken oder Handschuhe, erwogen werden.
Pflegerische Versorgung des (infarktbedingten) kardiogenen Schocks in der zentralen Notaufnahme (ZNA)
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In der ZNA soll ein standardisiertes Anmelde- und Alarmierungsprotokoll zum Vorgehen bei unangekündigten oder vorangemeldeten Patient:innen mit (infarktbedingtem) kardiogenen Schock vorhanden sein.
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Bei Verdacht auf einen (infarktbedingten) kardiogenen Schock soll die höchste Dringlichkeitsstufe ausgewählt werden, welche einen sofortigen Kontakt mit dem ärztlichen Dienst erfordert. Weiterhin soll das Schockraumteam anhand eines internen Alarmierungsprotokolls alarmiert werden.
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Es soll ein klinikadaptierter, standardisierter Basisalgorithmus zur Versorgung von Patient:innen mit IKS vorhanden sein.
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Die initiale klinische Erstversorgung von Patient:innen mit kardiogenem Schock soll mit mindestens zwei Pflegefachkräften erfolgen.
Schockraummanagement
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Die Aufklärung der Patient:innen über das Vorgehen und den Ablauf im Schockraum soll generell durch den ärztlichen Dienst erfolgen und kann vorab und informell von der Pflegefachkraft übernommen werden.
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Um eine mögliche Schocksymptomatik zeitnah zu erkennen und um adäquat auf eine solche reagieren zu können, soll die Ersteinschätzung und die Weiterversorgung in der Notaufnahme von Pflegefachkräften durchgeführt werden, die in der Beurteilung klinischer Symptomatik und in der Reaktion auf diese geschult sind.
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Bereits im Schockraum soll eine quantitative Schmerz- und Angstanamnese anhand einer numerischen Rating-Skala oder visuellen Analogskala durchgeführt und geeignete Maßnahmen zur Schmerz- und Angstreduktion ergriffen werden.
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Eine Intervention im Herzkatheterlabor soll bei Patient:innen mit IKS schnellstmöglich angestrebt werden.
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Ab einer Schmerzstärke von > 3 soll ein schnellwirksames Analgetikum nach ärztlicher Anordnung durch die Pflegefachkraft verabreicht werden.
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Falls ein Transport in das Herzkatheterlabor nicht unverzüglich möglich ist, sollte bereits in der ZNA eine kontinuierliche invasive Blutdruckmessung durchgeführt werden.
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Der im Haus standardmäßig zur Koronarintervention genutzte arterielle Zugang sollte nicht zur Anlage eines arteriellen Katheters zur invasiven Blutdruckmessung verwendet werden.
Reperfusion und Reperfusionstherapie
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Beim Einsatz von mechanischer Kreislaufunterstützung soll zusätzliches Pflegefachpersonal hinzugezogen werden (ZNA/CPU/ITS/HKL-Rufbereitschaft), das im Umgang mit diesen therapeutischen Verfahren speziell geschult und erfahren ist.
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Der Transfer vom Kathetertisch ins Bett soll unter kontinuierlichem Monitoring erfolgen.
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Die Aufnahme der Patient:innen in der weiterversorgenden Abteilung soll unter kontinuierlichem Monitoring erfolgen.
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Besteht der Verdacht auf einen kardiogenen Schock, soll umgehend der zuständige ärztliche Dienst und eine zweite Pflegefachkraft in die Versorgung der Patient:innen einbezogen werden.
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Therapeutisch notwendige Sofortmaßnahmen, wie NIV-Therapie, Katecholamingabe oder Reanimationsmaßnahmen sollen von Pflegefachkräften selbstständig eingeleitet werden.
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Zur Vorbereitung auf eine Herzkatheterintervention können Patient:innen mit IKS potenzielle Punktionsstellen und ggf. die Brust enthaart, Defi-Pads aufgeklebt und ein transurethraler Blasenkatheter angelegt werden.
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Vor dem Transport sollen Transportsauerstoff- und Druckluftflaschen auf ausreichenden Füllstand geprüft werden.
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Vor dem Transport soll die benötigte Energieversorgung der mitgeführten Gerätschaften auf ausreichende Ladung geprüft werden.
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Neben der Zeit des eigentlichen Transportes soll eine Sicherheitsspanne einkalkuliert werden, für die der Sauerstoff und die Batterieversorgung ebenfalls ausreichen muss.
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Vor dem Transport sollen die benötigten Spritzenpumpen, das Transportbeatmungsgerät, der Transportmonitor, das Transportabsauggerät und das Gerät zur mechanischen Kreislaufunterstützung auf ausreichende Akkukapazität überprüft werden.
Pflegerische Versorgung des (infarktbedingten) kardiogenen Schocks auf der Intensivstation
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Bei allen Patient:innen mit persistierendem (infarktbedingtem) kardiogenen Schock soll baldmöglichst das Herzzeitvolumen zur Therapiesteuerung im weiteren Verlauf mit einer validen Methode gemessen werden.
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Das Hauptaugenmerk sollte auf dem HZV liegen. Der einzige validierte prognoseanzeigende Parameter für den IKS ist der Cardiac Power (Output) (CP, CPO)/Cardiac Power Index (CPI)
Management der Katecholamine
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Die Applikation von Katecholaminen soll über einen ZVK erfolgen.
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Die Katecholamine sollen über einen separaten Schenkel ohne Zuspritzmöglichkeit verabreicht werden.
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Der Wechsel der Katecholaminspritzen soll überlappend erfolgen.
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Die Verwendung eines „Flows“ durch zusätzliche Trägerlösungen soll nicht erfolgen.
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Für die Zuordnung der einzelnen ZVK-Lumina sollte ein einheitlicher hausinterner Standard entwickelt und umgesetzt werden.
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Die Kennzeichnung soll nach den Vorgaben der DIVI erfolgen.
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Die für die Patient:innen verantwortliche Pflegefachperson soll im Umgang mit Katecholaminen geschult sein.
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Auf eine engmaschige Dekubitusprophylaxe soll geachtet werden.
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Die eigenverantwortliche und selbstständige Steuerung der Katecholamintherapie sollte von weitergebildeten Pflegefachpersonen anhand ärztlich vorgegebener Zielparameter übernommen werden.
Flüssigkeitshaushalt/Flüssigkeitsbilanz
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Zur korrekten Erfassung der Urinausscheidungsmenge soll die Anlage eines transurethralen Blasenkatheters erfolgen.
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Die Überwachung des Elektrolyt- und Glukosehaushalts sowie die bedarfsweise intravenöse Substitution von Elektrolyten, Insulin und Glukose soll eigenständig durch die Pflegefachperson im Rahmen ärztlich vorgegebener Zielbereiche erfolgen.
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Es soll eine medikamentöse Aufweichung des Fäzes durchgeführt werden.
Mobilisation
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Eine Immobilisierung bzw. Bettruhe soll ärztlich angeordnet, zeitlich begrenzt und so kurz wie möglich sein (siehe DIVI Qualitätsindikator).
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Fachpflegende sollen die Mobilisierungsmaßnahmen nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung eigenständig einleiten und koordinieren, sofern keine Anordnung für eine Immobilisierung vorliegt.
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Frotteehandtücher und Felle sollen nicht für Lagerungsmaßnahmen verwendet werden.
Nachsorge/Rehabilitation
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Pflegefachpersonen sollen frühzeitig Warnhinweise auf eine Zustandsverschlechterung der Patient:innen wahrnehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten.
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Zur postintensivstationären Nachsorge und zur Früherkennung von Zustandsverschlechterungen kann die Etablierung eines Critical-Care-Outreach-Teams oder eines anderen medizinischen Einsatzteams erwogen werden.
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Die Teams sollen auf Grundlage eines etablierten Frühwarnscores agieren.
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Patient:innen nach (infarktbedingtem) kardiogenem Schock sollen im gesamten Klinikaufenthalt physiotherapeutische Maßnahmen zum Erhalt von Mobilität und Autonomie sowie zur Anleitung und Durchführung einer Atemtherapie erhalten.
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Eine Schulung zu Maßnahmen einer gesünderen Lebensführung soll im Verlauf des Klinikaufenthalts erfolgen.
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Die personelle Besetzung der kardiologischen Normalstation soll sich mindestens an den Bestimmungen der PpUGV orientieren.
Strukturelle Rahmenbedingungen
Zentrale Notaufnahme (ZNA)/Herzkatheterlabor/Chest Pain Unit/Intensivstation
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Die personelle Ausstattung soll gewährleisten, das eine in Vollzeit tätige Notfallpflegekraft nicht mehr als 1200 Notfallpatient:innen im Jahr in der Initialbetreuung versorgen muss.
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Es sollten regelmäßige (mindestens 1‑mal Jahr) multiprofessionelle Schulungen/Simulationen zum nichttraumatologischen Schockraummanagement durchgeführt werden.
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Das Herzkatheterlabor soll 24/7 verfügbar und einsatzbereit sein.
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Im Regeldienst sollen mindestens eine am Kathetertisch assistierende und eine weitere Pflegekraft während koronarer Interventionen im HKL anwesend sein.
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Das Verhältnis Pflegefachkraft zu Patient:in soll auf einer Chest Pain Unit 1:4 nicht unterschreiten.
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Das Pflegepersonal der CPU sollte idealerweise die FWB „Chest Pain Unit“ oder „Intensivpflege & Anästhesie“ bzw. „Notfallpflege“ haben.
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Die Strukturempfehlungen der DIVI in Bezug auf Personalausstattung und strukturelle Organisation einer Intensiv- und IMC Station sollen permanent eingehalten und umgesetzt werden.
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Die PpUGV sollen permanent eingehalten und umgesetzt werden.
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Die PpUGV sollen eine absolute Mindestbesetzung der direkten Patient:innenversorgung darstellen, jedoch keineswegs als Normalmaß und Regelbesetzung interpretiert werden.
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Es sollten externe unabhängige Gremien zur Kontrolle der Umsetzung von Personalvorgaben etabliert werden.
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Zur Verhinderung weiterer Komplikationen sollten die Qualitätsindikatoren der Intensivmedizin eingehalten werden.